- Alma-Ata-Erklärung
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Durch die Alma-Ata-Erklärung (auch: Alma-Ata-Deklaration) vom 21. Dezember 1991, die die Staatsoberhäupter Russlands und der übrigen Nachfolgerepubliken der Sowjetunion – Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan, der Ukraine und Usbekistan (die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen betrachten sich nicht als Nachfolgestaaten der UdSSR) – in der damaligen Hauptstadt Kasachstans, Alma-Ata (heute: Almaty), unterzeichneten, wurde die Sowjetunion für aufgelöst erklärt.
Im Fundstellennachweis B des Bundesgesetzblatts vom 8. Februar 2006 wird die Erklärung auszugsweise wie folgt zitiert:
„Mit der Schaffung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hört die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken auf zu bestehen.
Die Mitglieder der Gemeinschaft garantieren gemäß ihren verfassungsmäßigen Vorschriften die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen und Vereinbarungen der früheren UdSSR ergeben.“Weblinks
Kategorien:- Politik (Sowjetunion)
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- Communiqué
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