- Herbert Ruscheweyh
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Herbert Ruscheweyh (* 13. November 1892 in Hamburg; † 11. März 1965 ebenda) war ein deutscher Rechtsanwalt, der von 1931 bis 1933 und 1946 Präsident der Hamburger Bürgerschaft, von 1948 bis 1960 Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichtes und von 1953 bis 1960 Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts war.
Leben
Herbert Ruscheweyh wurde als Sohn des Hausmaklers Paul Erwin Ruscheweyh und seiner Ehefrau Bertha Mergaretha, geb. Lincke geboren. Er besuchte zunächst die Volksschule in der Realschule vor dem Lübecker Tor und dann das Kgl. Matthias-Claudius-Gymnasium in Hamburg-Wandsbek. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Neuchâtel, München und Kiel war er während des Ersten Weltkriegs Freiwilliger bei dem Husaren-Regiment „Königin Wilhelmina der Niederlande“ (Hannoversches) Nr. 15 in Wandsbek. Zuletzt diente er als Leutnant der Reserve beim Feldartillerie-Regiment Nr. 223 und erhielt u.a. das Hanseatenkreuz sowie das Verwundetenabzeichen.
1918 folgte die Promotion zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Im Jahr 1921 ließ sich Ruscheweyh in Hamburg als Anwalt nieder und gründete zusammen mit Max Eichholz eine erfolgreiche Sozietät. Ruscheweyh war Mitglied der SPD und von 1928 bis 1933 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Von 1931 bis zur Machtübernahme der Nationalsozialisten in Hamburg am 8. März 1933 wirkte er als Präsident der Bürgerschaft. Während der Zeit des Nationalsozialismus war Ruscheweyh vor allem als Anwalt tätig. Er machte sich einen Namen durch die mutige Verteidigung von Kommunisten und Sozialdemokraten vor Gericht, zum Beispiel 1933 von Julius Leber. Die Gestapo erwirkte ein Verbot der Tätigkeit als Verteidiger in politischen Strafverfahren. Dennoch war Ruscheweyh so geachtet, dass er bis 1944 unter Auflagen weiter als Anwalt praktizieren konnte. 1935 musste die Sozietät mit Eichholz aufgelöst werden. Ruscheweyh wurde nach dem gescheiterten Attentat vom 20. Juli 1944 auf Adolf Hitler verhaftet und war mehrere Wochen im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel inhaftiert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Ruscheweyh Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer. Von den englischen Besatzungsbehörden wurde Ruscheweyh zum Präsidenten der ernannten Hamburger Bürgerschaft bestellt. Dieses Amt hatte er von Februar 1946 bis zum 8. Oktober 1946 inne. Im selben Jahr wurde er Vizepräsident, 1948 Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg. 1953 wurde er außerdem Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts. 1960 legte er beide Ämter nieder und wurde pensioniert.
Ab 1951 war Ruscheweyh als Honorarprofessor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg tätig. Ruscheweyh wirkte als Präsident des Deutschen Juristentages 1953, 1955, 1957 und 1960. Im Jahr 1961 erhielt er das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Literatur
- Ihonor, Daniel: Herbert Ruscheweyh, Verantwortung in schwierigen Zeiten. Nomos Verlag 2006; ISBN 9783832919764
Weblinks
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