- Herbert Tröndle
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Herbert Tröndle (* 24. August 1919 in Kiesenbach, heute zu Albbruck) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Sein Vater und Großvater waren Dorfschmiede. 1938 legte er sein Abitur am Waldshuter Gymnasium ab. Danach leistete den Reichsarbeitsdienst und als Freiwilliger den Militärdienst ab. 1940 war er in Frankreich und 1941 als Unteroffizier in der Sowjetunion eingesetzt. Bald nach Beginn des Überfalls auf die Sowjetunion wurde er zum Feldwebel befördert. 1942 erhielt er das Eiserne Kreuz I. Klasse und später das Deutsche Kreuz in Gold. Im selben Jahr wurden dem zum Leutnant avancierten Tröndle seine Beine teilweise zerfetzt. 1943 wurde er zum Oberleutnant der Reserve befördert. Im Sommersemester 1943 begann er in Freiburg Volkswirtschaft zu studieren. Im nächsten Semester wechselte er zu Jura. Zum Wintersemester 1944/45 ging er nach Jena. Weihnachten 1944 heiratete Tröndle. Sein Studium setzte er im September 1945 in Göttingen fort. 1947 bestand er das Erste Staatsexamen „vollbefriedigend“. September 1947 trat er den Referendarsdienst in Baden an. Er legte 1947 in Göttingen eine Dissertation über den § 814 BGB vor. Das Rigorosum bestand er 1949 im zweiten Anlauf. Das Zweite Staatsexamen bestand er 1950 mit „gut“. Anschließend wurde Gerichtsassessor. 1953 wurde er an den Bundesgerichtshof als Hilfsarbeiter abgeordnet. Ende 1953 wurde er zum Amtsgerichtsrat befördert. Anfang 1956 kehrte er an das Landgericht Waldshut zurück. Oktober 1956 trat er den Dienst beim Bundesministerium der Justiz und war in der Großen Strafrechtskommission tätig. 1958 rückte er zum Oberlandesgerichtsrat auf. Ab 1961 arbeitete er wieder in seiner Heimat Waldshut im Range eines Landgerichtsdirektors. 1966 wurde er der Leiter der Staatsanwaltschaft Offenburg und Mitglied der Landesjustizprüfungskommission. Von 1968 bis 1985 stand er dem Landgericht Waldshut-Tiengen als Präsident vor. 1976 wurde er in die ständige Deputation des Deutschen Juristentags gewählt Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, an der Tröndle bereits seit 1978 Vorlesungen zum Strafrecht hielt, ernannte ihn 1980 zum Honorarprofessor. Bis in die 1990er-Jahre hielt er seine Lehrtätigkeit aufrecht.
Große Bekanntheit erlangte Tröndle vor allem als Autor juristischer Fachpublikationen. Er betreute den von Otto Schwarz begründeten Strafrechtskommentar Strafgesetzbuch und Nebengesetze, der heute zu den Standardwerken zählt, von der 38. bis zur 49. Auflage. Seit der 50. Auflage wird er von Thomas Fischer bearbeitet. Von 49. bis zur 54. Auflage wurden als Autoren noch Tröndle/Fischer genannt; seit der 55. Auflage wird allein Fischer als Verfasser aufgeführt. 1992 wurde ihm die Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg verliehen.
Tröndle gilt insgesamt als ein eher konservativer Jurist. So ist er beispielsweise ein Kritiker der geltenden Rechtsprechung zur Abtreibung, nicht nur weil Spätabtreibungen zugelassen sind; vielmehr sieht er im § 218 StGB sogar eine Heuchelei des Staates, weil von Schutz des ungeborenen Lebens keine Rede sein könne. Zudem wandte er sich scharf gegen die Gleichstellung insbesondere männlicher Homosexueller.[1] So fürchtete er, der „etablierten Schwulenszene“ werde erlaubt, „die in der Pubertät und Adoleszenz befindlichen Jugendlichen für ihre Zwecke zu rekrutieren“.[2] Auch war er in seiner Stellungnahme als Sachverständiger vor dem Bundesverfassungsgericht 1986 der Ansicht, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, dass Sitzblockaden eine strafbare Nötigung darstellen. Er hält die Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshof von 1988 für richtig. Denn: „Verschiedentlich hat das Bundesverfassungsgericht […] nicht verallgemeinerungsfähige, nur dem Zeitgeist entgegenkommende Einzelentscheidungen getroffen, […]“
Zugleich vertritt er eine dezidierte Auffassung zur Einzelfallgerechtigkeit. Kritiker halten Tröndles diesbezügliche Auffassung vor allem mit Blick auf die Überlastung von Gerichten sowie wegen der Gefahr der Beliebigkeit für unpraktikabel. Darüber hinaus weist Tröndle auch auf die Gefahr der Überheblichkeit und des Hochmuts von Richtern gegenüber Angeklagten hin.[3]
Tröndle lebt als Pensionär in Waldshut.
Literatur
- Eric Hilgendorf (Hrsg.): "Die deutschsprachige Strafrechtswissenschaft in Selbstdarstellungen", Berlin/New York 2010, S. 595ff.
Einzelnachweise
- ↑ Tröndle: Strafgesetzbuch und Nebengesetze. 48. Auflage, § 182, Rn. 3 ff.
- ↑ Zeitschrift für Rechtspolitik 1992, S. 297 ff.
- ↑ Rezensionsnotiz aus der FAZ vom 29. August 2000 bei Perlentaucher.de
Weblinks
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