- Hoheitsabzeichen
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Unter einem Hoheitszeichen oder Hoheitssymbol versteht man das Symbol zur Repräsentation einer Staatshoheit.
Unter Hoheitszeichen fallen im allgemeinen Fahnen, Flaggen, Wappen, Abzeichen und Dienstsiegel. Sie repräsentieren den entsprechenden Staat (auch wenn sie von kommunalen Gebietskörperschaften geführt werden) und erklären in der Regel das betreffende Objekt, auf das sie sich beziehen oder auf dem sie angebracht sind, zur rechtlichen Angelegenheit oder zum Eigentum des jeweiligen Staates. Aufgrund des Völkerrechts müssen Soldaten ein Hoheitsabzeichen an ihrer Uniform tragen.
Beispiele: Bundesdienstflagge, Landesdienstflaggen, Eisernes Kreuz der Bundeswehr, Polizeistern
Missbrauch in einzelnen Ländern
In Deutschland kann die öffentliche Verunglimpfung von Hoheitszeichen gemäß § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Ebenfalls ist die unbefugte Nutzung, böswillige Entfernung oder der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar oder ordnungswidrig.
In Österreich kann die öffentliche Verunglimpfung von Hoheitszeichen gemäß § 248 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Ebenfalls ist die unbefugte Nutzung oder der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar.
In den USA hingegen wurde das Verbrennen der Fahne vom Supreme Court als geschützte Meinungsfreiheit mehrfach gegen Kriminalisierungsversuche des US-Kongresses verteidigt.
Siehe auch
Weblinks
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