Zentraler Objektschutz Berlin

Zentraler Objektschutz Berlin
Altes Hoheitsabzeichen der hessischen Wachpolizei

Die Wachpolizei (WaPol) ist eine Organisationseinheit innerhalb einer deutschen Landespolizei. Sie hat einen speziellen Aufgabenbereich, dazu zählen meist Unterstützungs- und Objektschutzaufgaben. Meist ist die Wachpolizei einem Polizeipräsidium angegliedert [1] . Zur Zeit gibt es in Berlin und Hessen eine Wachpolizei, in Sachsen war eine Wachpolizei von 2002 bis 2006 eingerichtet. In Berlin ist die amtliche Bezeichnung Zentraler Objektschutz Berlin, welches die frühere Bezeichnung „Wachpolizei“ abgelöst hat.

Die Wachpolizei ist uniformiert und rekrutiert sich im Gegensatz zum normalen Polizeivollzugsdienst aus Polizeibeschäftigten im Angestelltenverhältnis, die Angestellten unterstützen die Beamten des Polizeivollzugsdienstes.

Die Befugnisse der Wachpolizisten sind denen der Vollzugspolizei in einigen Bereichen gleichgestellt, sie haben im Bereich der Gefahrenabwehr oft dieselben Eingriffsbefugnisse, im Gegensatz dazu dürfen sie nur teilweise repressive Maßnahmen treffen. Wachpolizisten sind keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, daher dürfen von ihnen keine schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte eines Bürgers angeordnet werden. Die genauen Befugnisse regeln die jeweiligen Landesgesetze, somit können zwischen den Ländern Unterschiede bestehen.

Inhaltsverzeichnis

Berlin

Streifenwagen des Zentralen Objektschutzes Berlin am Holocaustmahnmal

Der Zentrale Objektschutz Berlin (ZOB) wurde am 30. September 1947 aufgrund einer Anordnung der alliierten Siegermächte gegründet. Aufgabe war hauptsächlich der Objekt- und Güterschutz für die Streitkräfte [2] . 1948 beschäftige die Berliner Polizei 2.200 Wachpolizisten [3] .

Heute werden im Zentralen Objektschutz etwa 1.200 Polizeiangestellte beschäftigt [4] und im Gefangenenwesen etwa 800 [5] . Der ZOB ist der Direktion für Zentrale Aufgaben (ZA) angegliedert, wobei der Ausdruck Wachpolizei dabei heute nicht mehr verwendet wird.

Aufgaben

Zu den heutigen Aufgaben gehören in Berlin vor allem der Objektschutz. Dazu kommen noch das Gefangenenwesen, die Verkehrsdienste der örtlichen Direktionen, der Erkennungsdienst und der Ermittlungs- und Schreibdienst.

Die Aufgaben sind in der „Verordnung über die Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben durch Dienstkräfte der Polizei“ festgelegt, dort findet auch noch der Begriff „Wachpolizei“ Verwendung [6] .

Rechtlicher Status

Die Mitglieder des Zentralen Objektschutzes sind Angestellte des Landes Berlin. Sie haben Eingriffsrechte gegenüber dem Bürger, die sich aber vielfach auf präventive Maßnahmen, selten auch auf repressive Tätigkeiten, erstrecken [6] . So ist der ZOB beispielsweise befugt, zur Gefahrenabwehr die Identität einer Person festzustellen oder sie zu durchsuchen, im Gefangenenüberwachungsdienst dürfen auch erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt werden.

Uniform

Der Zentrale Objektschutz Berlin trägt dieselbe Polizeiuniform wie die reguläre Polizei, sie unterscheidet sich allerdings in einigen Punkten. So trägt der ZOB eine schwarze Schulterklappe genauso wie eine schwarzes Schirmmützenband. Die Schulterklappe wird, ähnlich wie bei Mannschaftsdienstgraden der Bundeswehr, pro zehn absolvierte Dienstjahre mit einem grünen Streifen versehen. Der Brusttaschenanhänger ist mit „Angestellter im Vollzugsdienst“ beschriftet [5].

Fahrzeuge

Der Zentrale Objektschutz Berlin nutzt überwiegend Fahrzeuge der Marke Opel. Seltener kommen auch Fahrzeuge anderer Marken, wie zum Beispiel Fiat zum Einsatz.

Aktuelle Streifenwagen sind Opel Corsa und Opel Astra.

Hessen

Schulterklappe eines Angehörigen der Wachpolizei

In Hessen wurde die Wachpolizei im Oktober 2000 eingeführt [7]. Nach einer Pilotphase in den Polizeipräsidien Frankfurt, Mittelhessen und Nordhessen mit 110 Angestellten, erfolgte 2002 eine Aufstockung um 250 Wachpolizisten. Derzeit befinden sich ca. 380 Wachpolizisten im Dienst des Landes Hessen [7].

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Wachpolizei in Hessen gehören vor allem Objektschutzmaßnahmen an gefährdeten Objekten wie Konsulaten und Synagogen, aber auch die Sicherung Polizeilicher Gebäude, wie Polizeipräsidien oder Gebäuden des Innenministeriums. Weitere Aufgaben sind Fußstreifen, vor allem in Fußgängerzonen, die Verkehrsüberwachung, die Durchführung von Erkennungsdienstlichen Maßnahmen, die Unterstützung bei Abschiebungen und Vorführungen sowie der Dienst bei Großveranstaltungen oder Besonderen Ereignissen.[8]

Ausbildung

Die Ausbildung dauert 4 Monate und gliedert sich in eine zweimonatige theoretische Phase gefolgt von einem Praktikum in einem Polizeipräsidium und einer Einführungsphase im einstellenden Polizeipräsidium.

Rechtlicher Status

Die Wachpolizisten sind Angestellte des Landes Hessen. Sie sind Hilfspolizeibeamte [8][9]. Als diese haben sie im Rahmen ihrer Aufgaben die gleichen Befugnisse wie Polizeivollzugsbeamte[10], sie können also insbesondere die Identität von Personen feststellen, Personen und mitgeführte Sachen durchsuchen, Platzverweise aussprechen und Gewahrsamnahmen durchführen. Sie sind auch zur Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und durch Waffen ermächtigt.[9] Die Einstellung erfolgt durch die jeweiligen Polizeipräsidien nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag in der Vergütungsgruppe VIb BAT [11].

Uniform

Die Wachpolizei trägt die neue blaue Uniform der hessischen Polizei. Sie ist anhand der Hoheitsabzeichen mit der Aufschrift Wachpolizei über dem Landeswappen, dem Schriftzug Wachpolizei auf der Oberbekleidung und der Schulterstücken mit einem hellblauen Stern auf dunkelblauen Grund zu erkennen.

Sachsen

Als Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA wurde in Sachsen die Einführung einer Wachpolizei zur Unterstützung der Vollzugspolizei beschlossen [12]. Am 1. Mai 2002 wurden auf der Grundlage des Sächsischen Wachpolizeigesetzes die ersten 209 Wachpolizisten als Angestellte des Landes Sachsen angestellt und begangen mit ihrer Ausbildung [13][14]. Dieses erste Kontingent der Wachpolizei wurde zum 1. Mai 2006 in den Polizeivollzugsdienst übernommen und begann mit der Ausbildung zu Polizeivollzugsbeamten bei der sächsischen Bereitschaftspolizei [15]. Zum 1. Mai 2004 wurde das ursprünglich auf zwei Jahre begrenzte Sächsische Wachpolizeigesetz durch den Landtag um zwei weitere Jahre verlängert und ein neues Kontingent von 50 Wachpolizisten eingestellt, die nach Ablauf des Gesetzes ebenfalls in den Polizeivollzugsdienst übernommen wurden [16].

Die Wachpolizisten wurden nach dem Ablauf von jeweils zwei Jahren mit einer um ein halbes Jahr verkürzten Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei in den regulären Polizeivollzugsdienst übernommen.

Aufgaben

Die sächsische Wachpolizei führte die Objektschutzmaßnahmen an gefährdeten Einrichtungen wie z. B. Synagogen oder dem amerikanischen Generalkonsulat in Leipzig durch.

Ausbildung

Die Ausbildung dauerte zwölf Wochen und gliederte sich in zehn Wochen theoretische Ausbildung, eine Woche Praktikum und der mündliche Prüfung in der letzten Woche.

Die theoretische Ausbildung erfolgte in den Fächern Rechtslehre, Gesellschaftslehre, Polizeidienstkunde, Einsatzausbildung, Waffen- und Schießausbildung. Weiterhin wurde ein praktisches Kommunikations- und Verhaltenstraining durchgeführt [13].

Rechtlicher Status

Die Wachpolizisten waren Angestellte des Landes Sachsen. Durch das Sächsisches Wachpolizeigesetz (SächsWachG) waren sie befugt Maßnahmen nach dem Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) gegenüber dem Bürger zu treffen. Auch durften sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Verkehrsteilnehmern Zeichen und Weisungen (§ 36 Abs. 1 StVO) geben.[14]

Uniform

Die Wachpolizisten in Sachsen trugen die Uniform der Vollzugspolizei. Erkennbar waren sie an dem Schriftzug „Sächsische Wachpolizei“ auf dem Ärmelabzeichen. Sie trugen keine Schulterstücke zur Uniform, als Kopfbedeckung gab es nur das Barett.

Weiterführende Informationen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hans-Jürgen Lange, Matthias Gasch: Wörterbuch der Inneren Sicherheit. VS, Verlag für Sozialwiss., Wiesbaden 2006, ISBN 978-3-8100-3610-0
  2. www.berlin.de: Geschichte der Berliner Polizei mit Einrichtung der Wachpolizei, Stand 10. September 2008
  3. www.berlin.de: Geschichte der Berliner Polizei, 1948; Stand 10. September 2008
  4. www.berlin.de: Direktion ZA, Zentraler Objektschutz, Stand 10. September 2008
  5. a b www.berlin.de: Direktion ZA, Gefangenenwesen, Stand 10. September 2008
  6. a b www.berlin.de: PDieVO, pdf-Format, Stand 14. September 2008
  7. a b www.polizei.hessen.de: Die Wachpolizei, Stand: 4. September 2008
  8. a b www.polizei.hessen.de: Aufgaben der Wachpolizei, Stand: 4. September 2008
  9. a b www.hessenrecht.hessen.de: § 13 HSOG-DVO, Stand 5. September 2008
  10. www.hessenrecht.hessen.de: § 99 HSOG, Stand 16. September 2008
  11. www.polizei.hessen.de: Bezahlung - soziale Leistungen, Stand 4. September 2008
  12. www.medienservice.sachsen.de: „Sächsische Polizei wird personell und materiell aufgestockt – Installation einer Wachpolizei vorgesehen“, Stand 14. September 2008
  13. a b www.medienservice.sachsen.de: „Ausbildungsbeginn bei der Sächsischen Wachpolizei“, Stand: 14. September 2008
  14. a b edas.landtag.sachsen.de: Sächsisches Wachpolizeigesetz, Stand: 14. September 2008
  15. www.polizei.sachsen.de: „Vereidigung sächs. Polizeibeamtinnen u. -beamte“, Stand: 14. September 2008
  16. www.medienservice.sachsen.de: „50 Angehörige für die Sächsische Wachpolizei gesucht“, Stand: 14. September 2008

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