Insider

Insider

Ein Eingeweihter bzw. Insider ist jemand, der Informationen besitzt, über die Außenstehende bzw. die Allgemeinheit keine Kenntnis haben. Er kennt sich also in einem konkreten Sachverhalt genau aus oder ist in bestimmten Dingen oder Verhältnissen eingeweiht.

Der Begriff hat sich im Deutschen gegen Ende des 20. Jahrhunderts etabliert und ist aus dem angelsächsischen Sprachraum (engl. inside, „im Inneren“, „innen befindlich“) übernommen. Es wird deutlich, dass diese Funktion oder Stellung der Person von „außen“ betrachtet wird.

Inhaltsverzeichnis

Verwendung des Begriffs

im Journalismus

Oft werden Insider im investigativen Journalismus als Informationsquelle genannt, wenn Unregelmäßigkeiten, Verfehlungen und illegale Aktivitäten mit ihrer Unterstützung aufgedeckt werden.

bei Sicherheitsbehörden

Auch die Polizei und andere Sicherheitskräfte bedienen sich gelegentlich der Insider (dort auch V-Leute genannt), um mit ihrer Hilfe die Szene der organisierten Kriminalität oder verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu überwachen. Es wird versucht, entsprechende Leute in die Gruppe zu infiltrieren oder Personen des inneren Zirkels zur Preisgabe von Insiderwissen zu motivieren.

im Tourismus

Besonders im Tourismus (aber nicht nur dort) ist der Begriff des Insidertipps gebräuchlich. Wenn jemand nähere Kenntnis über eine besondere Situation/Landschaft/Örtlichkeit aus eigenem Erleben hat, gibt er dieses Wissen als Geheimtipp an Interessierte weiter. Wird es massiv verbreitet, liegt naturgemäß kein Insidertipp mehr vor, weil ja viele jetzt über dieses Wissen verfügen.

im Netzjargon

Eine andere Wortschöpfung im Zusammenhang mit Insidern ist der Insiderwitz, im Netzjargon auf das Wort Insider verkürzt. Verwendet werden solche sogenannte „Insider“ häufig in ICQ-Awaymessages oder in Internetforen. Hier können Außenstehende eine launige Bemerkung oder die Pointe eines Witzes deswegen nur verständnislos verfolgen, weil sie nicht jener Gruppe angehören, von welcher die erzählte Geschichte handelt. Sie müssen erst in Hintergründe eingeweiht werden, also Insiderwissen erhalten, um mitschmunzeln zu können. Es kann sich aber auch um Informationen handeln, die nur bestimmte Personen etwas angehen.

im Wertpapierhandel

Hauptartikel: Insiderhandel

Insider ist auch jemand, der eine eventuell kursbeeinflussende Nachricht aus einem Unternehmen früher als die Masse der gegenwärtigen oder potenziellen Anteilseigner (beispielsweise Aktionäre) erhält.

Wer als Insider sein Wissen über die Börse zu Geld machen will, läuft Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden. Wertpapiergeschäfte, die geeignet sind, einem Insider wirtschaftliche Vorteile zuzuschanzen, sind nach dem seit 1994 gültigen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Deutschland strafbar.

Insider im Sinne des Gesetzes sind Personen, die

Zu diesen so genannten Primärinsidern, welche bestimmungsgemäß „heiße“ Informationen erhalten, kommt noch die Kategorie der Sekundärinsider. Hierzu zählen Personen, die zufällig von einer Insidertatsache erfahren.

Wenn Insider Kenntnis von nicht allgemein bekannten, aber erheblich kursrelevanten Tatsachen über das Unternehmen erlangen und aufgrund dieses Wissensvorsprungs an der Börse gehandelte Wertpapiere kaufen, verkaufen oder einem anderen dies empfehlen oder diese Tatsache unbefugt weitergeben, kann dies ein Fall für den Staatsanwalt werden. Um das Aufspüren und Verfolgen von nach § 14 WpHG verbotenen Insidergeschäften kümmert sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Insider – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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  • insider — in·sid·er n: a person who is in a position of power or has access to confidential information: as a: one (as an officer, director, employee, relative, or owner of more than 10% of the corporation s stock) who is in a position to have special… …   Law dictionary

  • insider — in‧sid‧er [ɪnˈsaɪdə ǁ ər] noun [countable] someone who works for a company or an organization and so has information about it that is not available to other people: • Company insiders have expressed their reservations about the deal. • Some… …   Financial and business terms

  • Insider — Sm Eingeweihter per. Wortschatz fach. (20. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus ne. insider, einer Ableitung von ne. inside innen, innerhalb , zu ne. side Seite und ne. in .    Ebenso nndl. insider, ne. insider, nschw. (Adj.) inside ( Insider ), nnorw.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • insider — n. an officer of a corporation or others who have access to private information about the corporation s operations, especially information relating to profitability. Note: An insider is forbidden by U. S. securities laws to trade stock in… …   The Collaborative International Dictionary of English

  • insider — Person or other entity in a position to influence the debtor s actions. Transactions between insiders and the debtor are subjected to heightened scrutiny in a bankruptcy case. If the debtor is an individual, insiders include family members,… …   Glossary of Bankruptcy

  • insider — one in possession of special information by virtue of being within some organization, 1848, from INSIDE (Cf. inside) + ER (Cf. er) (1). Originally in reference to the stock markets …   Etymology dictionary

  • insider — (izg. insàjder) m DEFINICIJA 1. čovjek koji unutar jedne skupine djeluje za račun druge skupine 2. ekon. onaj koji unutar poduzeća ima povjerljivu ulogu i važan položaj (ima pristup povjerljivim informacijama) ETIMOLOGIJA engl …   Hrvatski jezični portal

  • insider — ► NOUN ▪ a person within an organization, especially someone privy to information unavailable to others …   English terms dictionary

  • insider — [in′sīd΄ər, in sīd′ər] n. 1. a person inside a given place or group 2. a person having or likely to have secret or confidential information …   English World dictionary

  • Insider — For the Amplifier album, see Insider (album). For other uses, see Insiders (disambiguation) and The Insider (disambiguation). An insider is a member of any group of people of limited number and generally restricted access. The term is used in the …   Wikipedia

  • insider — With respect to federal regulation of purchase and sale of securities, refers to anyone who has knowledge of facts not available to the general public (e.g., officers, directors, key employees, relatives). 15 U.S. C.A. No. 78p(a). An insider is… …   Black's law dictionary

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