- InterCity Neigezug
-
Infobox ist nicht mehr aktuell. Liesel 11:14, 30. Apr. 2009 (CEST)
RABDe 500 am BözbergBetrieb Baujahr 1999–2005 Betriebsnummern (UIC) RABDe 500 000 –
RABDe 500 043Stückzahl 44 Einsatzgebiet Personenverkehr Technische Daten Fahrzeugtyp elektrischer Triebzug
in Umrichtertechnik
mit NeigevorrichtungHersteller (Serie 1) Adtranz Zürich Oerlikon
und Werk Pratteln
FIAT-SIG NeuhausenHersteller (Serie 2) BT Zürich Oerlikon
und Werk Pratteln
Alstom NeuhausenAchsfolge 1A'A1'+1A'A1'+2'2'+2'2'+
+2'2'+1A'A1'+1A'A1'Höchstgeschwindigkeit 200 km/h Leistung 5200 kW Stundenzugkraft 210 kN Anfahrzugkraft 210 kN Masse und Gewicht Länge über Puffer 188'800 mm Breite 2830 mm Höhe 3950 mm Gewicht 355 t (Tara) Ausstattung Zugformation Bt-B-WRA-A-AD-B-Bt Sitzplätze 477 in Erster Klasse 125 in Zweiter Klasse 326 in Speisesaal 20 Klappsitze 6 Sonstiges Vorserienzug (1998) RABDe 500 050 Der RABDe 500 ist ein elektrischer Triebzug mit aktiver gleisbogengesteuerter Neigetechnik, der im Personenfernverkehr der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) in der Zuggattung ICN (für InterCity-Neigezug) eingesetzt wird. Obwohl RABDe 500-Garnituren vereinzelt auch in Interregio- und RegioExpress-Kursen zum Einsatz kommen, werden die Zuggattungsbezeichnung Intercity-Neigezug und das Kürzel ICN häufig auch zur Bezeichnung des Fahrzeugtyps RABDe 500 verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Nach dem ursprünglich 1987 beschlossenen Konzept Bahn & Bus 2000 sollten die nötigen Reisezeitverkürzungen ausschliesslich durch Infrastrukturmassnahmen ermöglicht werden. 1992 zeigte sich jedoch, dass die Kosten für Neubaustrecken unterschätzt wurden. Eine generelle Prüfung und Überarbeitung des Konzepts war notwendig. Im Juli 1993 wurde eine überarbeitete Version des Konzepts vorgestellt. Neue Strecken sollten nur noch dort gebaut werden, wo eine Erhöhung der Kapazität zwingend war, oder wo Tunnelprofile den Anforderungen nicht mehr genügten. Am Jurasüdfuss sowie zwischen Winterthur und St. Gallen mussten die nötigen Fahrzeitverkürzungen daher durch den Einsatz von Neigezügen erreicht werden.
Statt den ursprünglich vorgesehenen lokbespannten Zügen mit Re 460-Lokomotiven und neu zu beschaffendem einstöckigen Wagenmaterial wurden nun einerseits Neigezüge, andererseits (aus Kapazitätsgründen) Doppelstockwagen benötigt. Für den Bau der Neigezüge wurden erstmals nicht genaue technische Anforderungen vorhergesetzt, viel mehr musste sich nun der Hersteller an bestimmte Normen halten. Auch wurde nicht mehr eine bestimmte Anzahl Fahrmotoren einer bestimmten Bauart verlangt, dem Hersteller wurde nun vorgegeben, welche Streckenprofile zu berücksichtigen sind. Auch bei der Zugsicherung und beim Zugfunk wurden den Herstellern Vorgaben gemacht. Somit wurde das Pflichtheft umfangreicher. 1995 stellte die SBB ein Ausschreibverfahren aus, das mit einem grossen Medienecho erfolglos abgebrochen werden musste. In einem zweiten Ausschreibverfahren konnten fünf Firmen bessere Angebote bringen, so dass die SBB am 2. Juli 1996 für das Konzept Bahn & Bus 2000 in der ersten Serie 24 siebenteilige Intercity-Neigezüge mit der Bezeichnung RABDe 500 bei Adtranz, FIAT-SIG und SWG für 497 Millionen Franken bestellen konnte. Die Auslieferung dieser Triebzüge begann 1999. Damals war der Prototyp noch im Besitz der Hersteller und wurde für Versuchs- und Instruktionsfahrten eingesetzt. Heute existieren 44 Zuggarnituren dieser Serie.
Gegenüber herkömmlichem Rollmaterial liegt der Vorteil der Neigezüge in der Fahrzeitreduktion auf kurvigen Strecken. Auf Grund des dichten Verkehrs zwischen Winterthur und Lenzburg fahren die ICN dort mit herkömmlicher Geschwindigkeit. Auf den anderen Routen fahren die Züge mit ungefähr um 10 bis 20 % erhöhter Geschwindigkeit.
Technisches
Der Neigeantrieb wird elektrisch bewerkstelligt. Das erste Drehgestell ist mit Kreisel und Beschleunigungssensoren ausgerüstet. Die ermittelten Daten werden automatisch in einen optimalen Neigewinkel umgerechnet.
Der Triebzug erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h und ist damit für die Neubaustrecken im Rahmen des Projektes Bahn 2000 geeignet.
Die siebenteiligen Triebzüge verfügen über automatische Kupplungen und bilden als Doppelkomposition einen knapp 380 m langen Zug. Die meisten ICN werden auf diese Weise geführt.
Der ICN kann im Bedarfsfall (für Unterhaltsarbeiten) mittels halbautomatischer Kupplungen in zwei autonome Halbzüge getrennt werden – die Traktionsausrüstung eines Halbzugs bildet jeweils eine Einheit, während der A-Wagen in der Mitte des Zugs keine traktionsrelevanten Elemente enthält. An den Zugenden sind je zwei Wagen mit je zwei Drehstrom-Asynchronmotoren bestückt, die Wagen Nr. 2 und 6 nehmen zudem auch die GTO-Stromrichter des jeweiligen Halbzugs auf. Der "dritte" Wagen (in einem Halbzug der AD, im anderen Halbzug der WRA) enthält den Transformator des Halbzugs und ist unschwer am Stromabnehmer zu erkennen. Die Traktionsausrüstung entspricht – bis auf die wassergekühlten GTO-Stromrichter – weitgehend derjenigen der Lok 2000, auch wenn sie in diesem Fall über drei Wagen verteilt ist. Als Besonderheit ist der Stützbremsbetrieb zu erwähnen, welcher bei fehlender Primärspannung durch leichtes generatorisches Bremsen die Hilfsbetriebe und die Neigetechnik mit Leistung versorgt.
Pro Triebzug gibt es vier Zweitklasswagen. Dazu kommen zwei Wagen erster Klasse und ein Speisewagen, der auch Erstklassabteile hat. Vor dem generellen Rauchverbot waren jeweils ein Zweite- und ein Erste-Klasse-Wagen für Raucher freigegeben. Während es in der Zweiten Klasse ausschliesslich Grossraumwagen sind, gibt es in der Ersten Klasse auch Abteile – dies wurde nötig, da unter den Stromabnehmern die Deckenhöhe nicht ausreichend war. Der SBB-Tradition folgend sind die Sitze in den Grossraumwagen hauptsächlich in Vierergruppen angeordnet, daneben gibt es auch einige Reihen in Flugzeugbestuhlung. Insgesamt gibt es 125 Sitze in der ersten und deren 326 in der zweiten Klasse.
Strecken
Die ICN-Züge verkehren auf folgenden Strecken:
- St. Gallen–Zürich HB – Biel/Bienne – Lausanne/Genf (seit: 10. Juni 2001)
- Basel SBB – Delsberg – Biel/Bienne – Neuenburg – Lausanne/Genf (seit: 14. Dezember 2003)
- RegioExpress Genf – Nyon (seit: 11. Dezember 2005)
- Basel SBB – Zofingen (seit: Dezember 2005 zwei ICN eingesetzt)
- Zürich HB - Aarau (Einzelzug)
- Zürich HB - Rorschach (Einzelzug)
- Basel SBB/Zürich HB - Luzern - Bellinzona - Lugano (ab 14. Dezember 2008)
Reservierungspflichtige Fahrradmitnahme
In jeder ICN-Einheit können sechs Fahrräder transportiert werden, hierzu stehen in beiden Endwagen (zwischen der ersten Einstiegstür und dem Führerstand) jeweils drei Hängehaken zur Verfügung. Bei einer ICN-Doppeltraktion können somit insgesamt 12 Velos je Zug transportiert werden. Damit haben die ICN-Züge jedoch im Gegensatz zu konventionellen SBB-Zuggarnituren nur eine vergleichsweise geringe Mitnahmekapazität für Fahrräder. Deshalb galt bereits während der Expo.02 (15. Mai bis 20. Oktober 2002) ein totales Fahrradverbot in ICN-Zügen. Um auch in den Folgejahren Kapazitätsengpässe zu vermeiden, führten die SBB zum 1. April 2003 eine generelle Reservierungspflicht für den Veloselbstverlad in ICN-Zügen ein.
Diese Regelung gilt jedoch nur in der Fahrradsaison (im Einführungsjahr 2003 vom 1. April bis zum 31. Oktober, seit 2004 jeweils vom 21. März bis 31. Oktober eines Kalenderjahres), ausserhalb dieses Zeitraums können Velos jedoch auch im ICN ohne Reservierung transportiert werden. Diese Regelung stellte damals eine Besonderheit dar, denn ansonsten konnten bis dahin in allen anderen Zügen der Schweiz (sofern der Fahrradtransport prinzipiell angeboten wurde) Fahrräder ohne Stellplatzreservierung mitgenommen werden. Die ICN-Stellplatzreservierung für Fahrräder ist dabei nicht im Preis der Fahrradkarte enthalten, es muss zusätzlich ein Reservierungsentgelt von fünf Schweizer Franken entrichtet werden (diese Gebühr entspricht der Gebühr einer normalen Sitzplatzreservierung). Die Stellplatzreservierung kann dabei bis spätestens 15 Minuten vor Abfahrt des gewünschten ICN-Zuges vorgenommen werden.
Trotz massiver Proteste der Fahrgäste (insbesondere in der Anfangszeit) gilt diese Regelung bis heute. Wird ein Fahrgast mit Fahrrad ohne Reservierungsbeleg in einem ICN-Zug angetroffen, wird eine Strafgebühr in Höhe von zehn Schweizer Franken (doppeltes Reservierungsentgelt) erhoben. Ausnahme: verkehrt eine ICN-Garnitur als Interregio (IR) oder RegioExpress (RE) gilt die Reservierungspflicht für Velos nicht. Mittlerweile betrifft diese Reservierungsregelung jedoch nicht mehr exklusiv nur die ICN-Züge, denn der im Juni 2007 eingeführte Veloselbstverlad im TGV unterliegt ebenfalls einer Reservierungspflicht (dies gilt auch dann, wenn der betreffende TGV nur im Schweizer Binnenverkehr benutzt wird).
Besonderheiten
- Am 29. Juli 2001 kam es beim Zug RABDe 500'019 zu einer Entgleisung in Zürich-Oerlikon auf der Strecke St. Gallen – Genf. Im Raum Räterschen vor Winterthur war die Befestigung der Drehmomentstütze des Achsengetriebes am hinteren Drehgestell abgebrochen. Dadurch wurde die Kardanwelle demoliert, was kurz vor dem Bahnhof Zürich Oerlikon zur Entgleisung führte. Bei dieser Entgleisung waren keine ernsthaft Verletzten zu beklagen. Nach einem weiteren gleichartigen, jedoch frühzeitig entdeckten Fall wurde die gesamte ICN-Flotte stillgelegt, bis sämtliche Schraubverbindungen der Drehgestelle kontrolliert waren.
- Im Bahnhof Genf kam es am 23. Mai 2002 zu einem Brand im Speisewagen des Zugs 500'004, verursacht durch einen Kurzschluss. Der Schaden war so gross, dass der Speisewagen komplett neu aufgebaut werden musste.
- Die ICN-Züge tragen Namen von prominenten Schweizer Persönlichkeiten (wie zum Beispiel Le Corbusier, Friedrich Dürrenmatt, Mani Matter oder Annemarie Schwarzenbach), von denen in den Grossraumabteilen oberhalb der Fenster Zitate angebracht sind.
- Vereinzelt werden auch Züge der Zuggattungen Interregio (IR) und RegioExpress (RE) mit ICN-Einheiten gefahren.
- Die ICN-Züge besitzen keine ausländische Zulassung.
Siehe auch
Weblinks
- http://www.luwi.ch/Zugsnamen1.htm – Liste der Namen von den Schweizer ICN-Zügen
Wikimedia Foundation.