Karl August Eckhardt

Karl August Eckhardt

Karl August Eckhardt (* 5. März 1901 in Witzenhausen; † 27. Januar 1979 in Witzenhausen) war ein deutscher Jurist, Hochschullehrer, SS-Sturmbannführer und Rechtshistoriker.

Biografie

Eckhardt war der Sohn eines Justizrats und Rechtsanwalts. Nach dem Abitur studierte er Jura und promovierte 1922 zum Dr. jur. an der Universität Marburg. Seit 1919 war er Mitglied des Corps Teutonia Marburg.[1] Nach der Referendarzeit in Kassel und einer Tätigkeit als Stadtarchivar und als Syndicus einer Papierfabrik in Witzenhausen absolvierte er ein Deutsch- und Geschichtsstudium an der Universität Göttingen. Er habilitierte 1924 in Göttingen, wurde dann Privatdozent für Deutsche Rechtsgeschichte und ab 1925 auch für Bürgerliches Recht in Göttingen. 1928 wurde er Professor an der Universität Kiel, 1930 an der Handelshochschule Berlin und 1932 an der Universität Bonn. [2] In Bonn gehörte er zu den Mitbegründern der NSKK-Ortsgruppe.[3]

Eckhardt trat 1931 der NSDAP und der SA sowie 1933 der SS bei. Er lehrte kurzfristig von 1933 bis zum 21. März 1934 an der Universität Kiel und übte einen sehr großen Einfluss auf die personelle Besetzung und die inhaltlichen Positionen der Kieler Schule aus, einer Gruppe nationalsozialistischer Rechtswissenschaftler.[4] Eckart arbeitete auch für den Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS (SD).[3]

Vom Oktober 1934 bis Juni 1936 war er Hauptreferent für Recht, Staat, Politik, Wirtschaft und Geschichte in der Hochschulabteilung des Reichswissenschaftsministeriums. Hier war er auch zuständig für die Neubesetzung von Lehrstühlen, da viele jüdische Hochschullehrer zuvor entlassen und / oder zur Auswanderung gedrängt worden waren. Ab Oktober 1935 war er für die Neugestaltung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge verantwortlich. Sein Nachfolger als Hauptreferent wurde Wilhelm Engel, der jedoch 1937 auf Betreiben von Eckhardt dieses Amt wieder verlor.

1935 stieg er zum SS-Untersturmführer, 1936 SS-Obersturmführer und 1938 SS-Sturmbannführer auf. Er gehörte 1935 zum persönlichen Stab von SS-Reichsführer Heinrich Himmler. Am 22. Mai 1935 trat er mit einem Beitrag im SS-Zentralorgan Das Schwarze Korps, indem er die Todesstrafe für Homosexuelle forderte: „Widernatürliche Unzucht ist todeswürdig“. 1936 formulierte er: „Gegenüber Führerentscheidungen, die in die Form eines Gesetzes oder einer Verordnung gekleidet sind, steht dem Richter kein Prüfungsrecht zu.“ Zum Jahreswechsel 1935/36 schrieb er an Himmler: „…ich danke Ihnen zugleich noch einmal dafür, daß ich diesem Orden [der SS] angehören und Ihnen, mein Reichsführer, dienen darf.“[5]

Eckhardt war ab April 1936 Hochschullehrer an der Universität Berlin. Er lehrte dort Germanisches Recht ab dem Wintersemester 1936/37. Von 1936 bis 1938 war der Herausgeber der Zeitschrift Deutsche Rechtswissenschaft, dem Sprachrohr zur Verbreitung der Ideen der Kieler Schule.[6] 1937 wurde er trotz Unterstützung von Hermann Göring als Preußischer Ministerpräsident, Reichserziehungsminister Bernhard Rust und Heinrich Himmler aufgrund einer Entscheidung von Adolf Hitler nicht zum Generaldirektor der preußischen Staatsarchive ernannt. Es war die Zeit, als Hans Frank sich gegen Eckhardt als führender Kronjurist in der NS-Zeit durchsetzen konnte.

1937 erhielt er den Lehrstuhl für Germanische Rechtsgeschichte an der Universität Bonn. Zugleich war er Direktor des Deutschrechtlichen Instituts des Reichsführers SS und Mitglied der Akademie für Deutsches Recht.

Im Mai 1945 wurde Eckhardt als Hochschullehrer unter Verweigerung der Emeritierung von den Alliierten entlassen. Im Entnazifizierungsverfahren galt er als Mitläufer. Er erhielt nach 1945 keinen neuen Ruf als Hochschullehrer. Jedoch war er nach 1945 Direktor des Historischen Instituts des Werralandes in Witzenhausen.

Von 1927 bis 1979 war er Mitarbeiter der Monumenta Germaniae Historica (MGH) in München; konnte aber nicht – wie er gehofft hatte – um 1936/37 Präsident der Gesellschaft werden. Er verfasste ca. 70 Publikationen, den Großteil davon in den 1920er und 1930er Jahren.

Eckhardts Schriften Das Studium der Rechtswissenschaft und Das Studium der Wirtschaftswissenschaft (beide 1935 in der Reihe Der deutsche Staat der Gegenwart der Hamburger Hanseatischen Verlags-Anstalt erschienen) wurden in der Sowjetischen Besatzungszone auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.[7]

Literatur

  • Wissenschaft an der Grenze. Die Universität Kiel im Nationalsozialismus. Gemeinsam mit Carsten Mish. Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte herausgegeben von Jürgen Jensen. Band 86. Klartext, Essen 2009 ISBN 978-3-8375-0240-4
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8. 
  • Anna-Maria Gräfin von Lösch: Der nackte Geist. Mohr Siebeck Verlag, Berlin 1998/99, S. 405-426.
  • Mechthild Niemann: Karl August Eckhardt, in: Mathias Schmoeckel (Hersg.), Die Juristen der Universität Bonn im "Dritten Reich", 2004, S. 160-184.
  • Ralf Frassek: Art. Eckhardt, Karl August (1901-1979). In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller, Ruth Schmidt-Wiegand (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Band I, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, Sp. 1179-1180. ISBN 978-3-503-07912-4

Einzelnachweise

  1. Kösener Corpslisten 1969, 102, 1116
  2. Ralf Frassek: Eckhardt, Karl August(1901-1979) In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüler, Ruth Schmidt-Wiegand(Hrsg.): Handbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Band I, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, Sp. 1179-1180.
  3. a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, S. 125.
  4. Jörn Eckert: Was war die „Kieler Schule“. In: Franz Jürgen Säcker (Hrsg.): Recht und Rechtslehre im Nationalsozialismus. Baden-Baden 1992, S. 37-70, S. 50.
  5. Jörn Eckert: Was war die „Kieler Schule“. In: Franz Jürgen Säcker (Hrsg.): Recht und Rechtslehre im Nationalsozialismus. Baden-Baden 1992, S. 37-70, S. 59.
  6. Bernd Rüthers: Entartetes Recht. Rechtslehren und Kronjuristen im Dritten Reich. München 1994, S. 48 ff.
  7. http://www.polunbi.de/bibliothek/1946-nslit-e.html

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