Personalkosten

Personalkosten

Personalkosten bestehen aus den Kosten für Gehälter und Löhne, die als Lohnkosten bezeichnet werden, zudem aus den Kosten für soziale Aufwendungen, sowie aus den Personalnebenkosten wie zum Beispiel Entgeltfortzahlungen oder Fortbildungsmaßnahmen. Personalkosten beziehen sich außerdem immer auf einen Arbeitnehmer und einen bestimmten Zeitraum.

Zu den Personalkosten gehören Zahlungen von Versicherungsbeiträgen an Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- oder Unfallkassen. Diese Kosten werden meist geteilt, wobei nur der Anteil, den der Arbeitgeber zu zahlen hat, den Personalkosten angerechnet wird.

In Dienstleistungsbereichen machen Personalkosten üblicherweise 80 Prozent der Kosten aus. Häufig sind Personalkosten kurzfristig kaum zu beeinflussen, weshalb Personalkosten bei der Planung von Unternehmen eine wichtige Rolle spielen.

Inhaltsverzeichnis

Buchung

Buchung von Sachbezügen

1. Lohnaufwand (Bruttolohn) an

2. Lohnaufwand (Bruttolohn ohne Sachbezug) an

3. Aufwand aus gesetzlichen Sozialversicherungskosten an

Aus dem Verhältnis von Personalkosten und Umsatz berechnet sich die Personalkostenquote.

Siehe auch: Lohnnebenkosten

Kalkulation von Personalkosten

Personalkosten können entsprechend den Sachkosten als Summe von Personaleinzelkosten und Personalgemeinkosten kalkuliert werden. Nachkalkulatorisch fehlt meist die entsprechende Aufschlüsselung der Kostensummen in Einzelkosten, so dass die Personaleinzelkosten häufig von den Materialeinzelkosten abgeleitet werden. Das ist für eine materielle Produktion unproblematisch, für einen Servicebetrieb ist dieser Ansatz völlig ungeeignet.

Das mitlaufende und zeitnahe automatische Erfassen der Personaleinzelkosten ist der einzige taugliche Ansatz, um zu einer authentischen Datenbasis zu gelangen. Jede manuelle Selbstaufschreibung wird durch Interessen der Beteiligten verzerrt sein und erlaubt keine abschließend revisionsfeste Nachkalkulation. Das erfordert mindestens die Erfassung einzelner Verrichtungen mit Zeitstempel für Anfangszeiten, nachfolgende Verteilzeiten fallen dabei jeweils der laufenden Verrichtung zu.

Technische Lösungen zum Ersatz der Selbstaufschreibung durch mitlaufende automatische Erfassung werden durch Personalvertreter angefeindet, solange sie dem einzelnen Mitarbeiter als angemessene Gegenleistung für diese scheinbare Kontrolle keine Transparenz liefern, sondern lediglich als Kontrollinstrument angesehen werden. Dem entgegen steht, dass ausschließlich die Selbstkontrolle der Mitarbeiter die intrinsische Motivation liefert, die einen Servicebetrieb besonders wettbewerbsfähig macht. Gut verträgliche Ansätze sind neu in Markt [1] [2]

Steuerliche Behandlung von Personalkosten

Ab dem 1. Januar 2008 sind Personalkosten zu einem bestimmten Prozentanteil von der Steuer absetzbar. Diese Änderung der Steuergesetzgebung wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um die Zahl der Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich zu senken. Der Prozentsatz orientiert sich dabei an dem Wert des Gewerbesteuerhebesatzes, d.h. bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 % ist ein Prozentsatz von (1000 % - 400 %) = 600 % von der Steuer absetzbar.[3]

Literatur

  • Berthel, J., Becker, F.G.: Personal-Management, 8. Aufl., Stuttgart 2007
  • Bühner, R.: Personalmanagement, 3. Aufl., München/Wien 2005
  • Henselek, H.: Personalkosten und -aufwand, in: Handwörterbuch des Personalwesens, Hrsg. E. Gaugler, W.A. Oechsler, W. Weber, 3. Aufl., Stuttgart 2004, Sp. 1554-1566
  • Kolb, M.: Personalmanagement, Wiesbaden 2008
  • Scholz, C.: Personalmanagement, 5. Aufl., München 2000
  • Siebert, G.: Personalaufwendungen, in: Handwörterbuch der Rechnungslegung und Prüfung, Hrsg. W. Ballwieser, A.G. Coenenberg, K.v. Wysocki, 3. Aufl., Stuttgart 2002, Sp. 1648-1662

Einzelnachweise

  1. Personalkennzeichen
  2. Personenkennzeichen im Klinikbetrieb
  3. Quelle: WMC2007/10 Nr.1 BRD/HE/60000

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