- Kreditunterlagen
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Kreditunterlagen sind die für die Kreditbewilligung erforderliche Informationen und Nachweise zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers sowie der Beleihbarkeit des Pfandobjekts.
Folgende Unterlagen sind mindestens erforderlich:
- Einkommensnachweise und Unterlagen über die persönlichen Vermögensverhältnisse (z. B. Selbstauskunft)
- Unterlagen über die zu beleihende Immobilie bzw. das Bauvorhaben wie Lageplan, Kaufvertrag, Baubeschreibung, Berechnung des umbauten Raumes, sowie der Wohn- und der Nutzfläche
- Gesamtkostenaufstellung, Finanzierungsplan,
- Wirtschaftlichkeitsberechnung (wenn das Gebäude nicht eigengenutzt wird).
- bei der Beleihung von Wohnungseigentum zusätzlich eine beglaubigte Abschrift der Teilungserklärung
Auch während der Kreditlaufzeit sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer offenlegen zu lassen (nach deutschem Recht § 18 KWG), wenn der Kredit 10 % des haftenden Eigenkapitals des gewährenden Kreditinstituts oder maximal € 750.000,-- übersteigt. Auch bei geringeren Kredithöhen, werden sich Kreditinstitute die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers bereits im Sinne einer ordnungsmäßigen Geschäftsführung (nach deutschem Recht § 25a KWG) offenlegen lassen.
siehe auch: Kredit, Kreditzusage, Kreditsicherheiten, Kreditantrag
Kategorien:- Kreditgeschäft
- Finanzierung
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