- Königlicher Kommissar
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Ein Kommissar (von lat. commissarius „Beauftragter“) ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in vertretungsweise Wahrnehmung der Amtsgeschäfte. Verschiedene Auftraggeber und Aufträge schaffen Funktionen, die oft dem Titel mitgegeben werden. So gibt es zum Beispiel Königliche Kommissare, Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei- und Regierungskommissare.
Der Begriff steht zu lat. commissare „entsenden, beauftragen“, und ist in beiden Bedeutungen des heutigen Worts Kommission zu verstehen: Als Person, die in einem Gremium stellvertretend handelt, oder in kommissarische Aufgabenwahrnehmung handelt als Kommissionär
Heutige Bezeichnungen
- Polizeikommissar bzw. Kriminalkommissar sind Amtsbezeichnungen des gehobenen Dienstes in der Polizei der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind der Schutzpolizei bzw. der Kriminalpolizei zugeordnet. Zahlreiche Fernsehserien, wie zum Beispiel „Der Kommissar“ haben dazu geführt, dass im deutschen Sprachgebrauch unter Kommissar ein (leitender) Ermittler der Kriminalpolizei verstanden wird. Die Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei im gehobenen Dienst sind im Einzelnen: Polizei-/Kriminalkommissar, -oberkommissar, -hauptkommissar und Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar.
- In der Deutschen Zollverwaltung ist ein Zollkommissar der Leiter eines Zollkommissariates.
- In der Europäischen Union heißt ein Mitglied der Europäischen Kommission Kommissar. Die Funktion ist grob vergleichbar mit der eines Ministers in einer Regierung.
- In den Provinzen der Niederlande führt der Vorsitzende des Kabinetts (Gedeputeerde Staten) den Titel Königlicher Kommissar (Commissaris van de Koningin). Sein Rang entspricht in etwa dem eines Gouverneurs.
- Commissaires-priseurs heißen in Frankreich die Personen, welche außer den Notaren, Gerichtsvollziehern und eingeschriebenen Warenmaklern zum Abhalten von Auktionen berechtigt sind. Ihre Stellen sind verkäuflich.
- Commissaires de Police heißen in Frankreich (leitende) Ermittler der Kriminalpolizei.
- Commissioner ist der einem Konsul entsprechende Rang, den Diplomaten eines Commonwealth-Landes in einem anderen Land des Commonwealth bekleiden. Die Dienstsitze dieser Kommissare heißen jedoch Konsulate und nicht Kommissionen - im Unterschied zu den Hochkommissionen.
In der österreichischen Polizei gibt es – entgegen so mancher Fernsehserien – keinen Dienstgrad „Kommissar“.
Historische Bezeichnungen
- In der Armee des Deutschen Reiches früher ein Kriegskommissar, der sich um Verpflegung und Transport der Truppen kümmerte.
- In der österreichischen Armee und Marine war Kommissar so viel wie Zahlmeister.
- In der ehemaligen Sowjetunion zur Zeit Lenins und Stalins wurde die Bezeichnung für Regierungsminister in der Form eines Volkskommissars gebraucht.
- Vgl. zum Politkommissar in der Roten Armee (auch politische Kommissare): Politoffizier und den Kommissarbefehl Hitlers
- Im Deutschen Reich (1871-1945) wurde der Begriff Reichskommissar für Beauftragte von Reichsregierungen oder Reichsbehörden verwendet. Reichskommissare wurden für zentrale staatliche Orte oder große zivile Territorien mit Machtbefugnissen ausgestattet, um komplexe Verwaltungsaufgaben zu übernehmen.
Siehe auch
- Beigeordneter, Dezernent (Ämter auf kommunaler Ebene)
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