- Kommissar
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Ein Kommissar (von lat. commissarius = „Beauftragter“), im Süden des deutschen Sprachgebiets auch Kommissär (von frz. commissaire), ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in vertretungsweiser Wahrnehmung der Amtsgeschäfte. Verschiedene Auftraggeber und Aufträge schaffen Funktionen, die oft dem Titel mitgegeben werden. So gibt es zum Beispiel Königliche Kommissare, Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei- und Regierungskommissare.
Der Begriff steht zu lat.: commissare = „entsenden“, „beauftragen“ und ist in beiden Bedeutungen des heutigen Worts Kommission zu verstehen: Als Person, die in einem Gremium stellvertretend handelt, oder in kommissarische Aufgabenwahrnehmung handelt als Kommissionär. In diesem Sinn ist auch der Begriff EU-Kommissar (Regierungsmitglied der EU) zu verstehen.
Inhaltsverzeichnis
Kommissarische Amtsausübung
In Politik, Verwaltung und Wirtschaft und beliebigen Organisationen (z. B. Vereinen) kann Verantwortung interimsweise bzw. vorläufig an einzelne Personen übertragen werden; beispielsweise bei Ausfall eines Verantwortungsträgers durch ernste Erkrankung. Man spricht dann beispielsweise von einem „kommissarischen Abteilungsleiter“ oder einem „kommissarischen Landrat“. Gegebenenfalls muss dies auch im Geschäftsverkehr (bei der Unterschrift mit Dienstfunktion) angezeigt werden um zu unterstreichen, dass die betreffende Person zwar interimsweise mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte beauftragt, jedoch nicht zu langfristigen Entscheidungen ermächtigt ist, bis diese endgültig zur Aufgabenwahrnehmung berufen worden ist.
Heutige Bezeichnungen
- Polizeikommissar rsp. Kriminalkommissar sind Amtsbezeichnungen des gehobenen Dienstes in der Polizei der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind der Schutzpolizei bzw. der Kriminalpolizei zugeordnet. Zahlreiche Fernsehserien, wie zum Beispiel „Der Kommissar“ haben dazu geführt, dass im deutschen Sprachgebrauch unter Kommissar ein (leitender) Ermittler der Kriminalpolizei verstanden wird. Die Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei im gehobenen Dienst sind im Einzelnen: Polizei-/Kriminalkommissar, -oberkommissar, -hauptkommissar und Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar.
- In der Deutschen Zollverwaltung ist ein Zollkommissar der Leiter eines Zollkommissariates.
- In der Europäischen Union werden die Mitglieder der Europäischen Kommission umgangssprachlich auch als Kommissare bezeichnet. Die Funktion ist grob vergleichbar mit der eines Ministers in einer Regierung.
- Kommissäre sind in der Schweiz und in Süddeutschland Beauftragte von Sportorganisationen.
- In den Provinzen der Niederlande führt der Vorsitzende des Kabinetts (Gedeputeerde Staten) den Titel Königlicher Kommissar (Commissaris van de Koningin). Sein Rang entspricht in etwa dem eines Gouverneurs.
- Commissaires-priseurs heißen in Frankreich die Personen, welche außer den Notaren, Gerichtsvollziehern und eingeschriebenen Warenmaklern zum Abhalten von Auktionen berechtigt sind. Ihre Stellen sind verkäuflich.
- Commissaires de Police heißen in Frankreich (leitende) Ermittler der Kriminalpolizei.
- Commissioner ist der einem Konsul entsprechende Rang, den Diplomaten eines Commonwealth-Landes in einem anderen Land des Commonwealth bekleiden. Die Dienstsitze dieser Kommissare heißen jedoch Konsulate und nicht Kommissionen – im Unterschied zu den Hochkommissionen.
In der österreichischen Polizei gibt es – entgegen so mancher Fernsehserie – keinen Dienstgrad „Kommissar“. Allerdings existieren Beamte des rechtskundigen Dienstes, die die Amtsbezeichung Kommissär und Oberkommissär tragen. Diese sind jedoch Polizeijuristen, deren Aufgabenspektrum nur teilweise mit dem der Kommissare in Deutschland deckungsgleich ist. Die Aufgaben der Kommissare werden im Regelfall von Inspektoren, aber auch von Offizieren wahrgenommen.
Historische Bezeichnungen
- In der Armee des Deutschen Reiches früher ein Kriegskommissar, der sich um Verpflegung und Transport der Truppen kümmerte.
- In der österreichischen Armee und Marine war Kommissar so viel wie Zahlmeister.
- In der ehemaligen Sowjetunion zur Zeit Lenins und Stalins wurde die Bezeichnung für Regierungsminister in der Form eines Volkskommissars gebraucht.
- Vgl. zum Politkommissar in der Roten Armee (auch politische Kommissare): Politoffizier und den Kommissarbefehl Hitlers
- Im Deutschen Reich (1871–1945) wurde der Begriff Reichskommissar für Beauftragte von Reichsregierungen oder Reichsbehörden verwendet. Reichskommissare wurden für zentrale staatliche Orte oder große zivile Territorien mit Machtbefugnissen ausgestattet, um komplexe Verwaltungsaufgaben zu übernehmen.
Siehe auch
- Beigeordneter, Dezernent (Ämter auf kommunaler Ebene)
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