- Landtag des Freistaates Sachsen-Altenburg
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Landtag des Freistaates Sachsen-Altenburg Landesflagge Landeswappen Basisdaten Sitz: Altenburg Wahlsystem: Verhältniswahl mit geschlossenen Listen Anzahl der Stimmen: 1 Rechenverfahren: Hare-Niemeyer-Verfahren Anzahl der Wahlkreise: 1 Wahlberechtigte: 125.536 (1919) Legislaturperiode: 3 Jahre Erste Sitzung: Der Landtag des Freistaates Sachsen-Altenburg war ein historisches Parlament und war von 1919 bis 1920 die Legislative des Freistaates Sachsen-Altenburg in der Weimarer Republik.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgrundlage und Aufbau
Der Landtag erließ am 26. April 1919 ein "Gesetz zur vorläufigen Regelung der Verfassung". Diese Verfassung sollte jedoch keine Bedeutung erlangen, da der Landtag bereits am 6. Juni des Jahres dem Gemeinschaftsvertrag mit 27 gegen 8 Stimmen zustimmte und damit zur Bildung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 beitrug.
Aufgrund Reichsgesetz wurde der Freistaat Sachsen-Altenburg aufgelöst und Teil des neu entstandenen Landes Thüringen. Der Thüringer Landtag wurde damit Nachfolger des Landtags des Freistaates Sachsen-Altenburg.
Der Landtag hatte 40 Mitglieder. In der ersten (und einzigen) Wahlperiode schied 1 Mitglied aus, so dass es insgesamt 32 Mitglieder des Landtags gab.
Landtagswahlen
Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung
Am 19. Januar 1919 wurde die verfassunggebenden Nationalversammlung gewählt.
Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung 1919 Partei Stimmanteil in % Sitze SPD 55,96% DDP 24,26% DNVP 16,97% USPD 2,54% An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene
- Liste der Mitglieder der verfassunggebenden Nationalversammlung (Freistaat Sachsen-Altenburg)
Wahl zum ersten Landtag
Am 26. Januar 1919 fand die Wahl zum ersten Landtag statt.
Wahl zum 1. Landtag 1919 Partei Stimmanteil in % Sitze SPD 58,55 % 24 Sitze DDP 24,64% 10 Sitze DNVP 16,82% 6 Sitze An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene
Einzelnachweise
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