- Landtagswahl in Hessen 1950
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Im Vergleich zu 1946%p181614121086420-2-4-6-8-10-12-14+1,7+16,1-12,2-5,7
Bei der Landtagswahl in Hessen am 19. November 1950 gewann die SPD unter der Führung von Spitzenkandidat Georg August Zinn. Die SPD konnte auf 44 Prozent leicht zulegen, während die CDU von 31 auf knapp 19 Prozent fiel. Die Wahlbeteiligung sank von knapp drei Viertel der Berechtigten auf 64,9 Prozent. Es war die bislang einzige Wahl in Hessen, in der die FDP (unter dem Namen FDP auf einer gemeinsamen Liste mit dem Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE)) (31,8 %) zweitstärkste Kraft wurde. Die 21 Abgeordneten der gemeinsamen Liste bildeten eine Fraktion der FDP mit 13 Mitgliedern und eine der BHE mit 8 Mitgliedern. 48 der Landtagsabgeordneten wurde über Wahlkreise, 32 über Landeslisten gewählt.[2]
Inhaltsverzeichnis
Ergebnisse
Partei Stimmanteil Sitze SPD 44,4 % 47 FDP 31,8 % 21 CDU 18,8 % 12 Ursachen
Während Konrad Adenauer und die Bundes-CDU auf eigene Mehrheiten und bürgerliche Koalitionen setzte, propagierte der hessische Landesverband die Einrichtung großer Koalitionen und orientierte sich konsequenterweise auch inhaltlich an den Positionen der SPD. Die hessische CDU galt als linker Landesverband. Die Anhänger einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik fanden eine Heimat eher bei der FDP, die in Hessen als LDP auftrat. Schon die Frankfurter Leitsätze vom Herbst 1945, das erste Programm der CDU Frankfurt, hatten einen Christlichen Sozialismus gefordert.
Die Landtagswahl in Hessen 1950 gab dem Wähler die Möglichkeit, sein Urteil über diese Politik abzugeben. Und dieses Urteil war für die CDU desaströs. Bei der Landtagswahl in Hessen 1950 büßte die CDU im Vergleich zu 1946 über ein Drittel ihrer Stimmen ein und kam nur noch auf 18,8 % – die Verluste gingen größtenteils zugunsten der in Hessen als LDP auftretenden FDP, die das nie wieder erreichte Ergebnis von 31,8 % erzielte.
Mitbestimmend für die Wahlentscheidung waren bundespolitische Themen: die umstrittene Westintegration, die in der Darstellung der SPD auf Kosten der deutschen Einheit ging und die Wiederaufrüstung. Hinzu kam der Umstand, dass der eskalierende Streit zwischen CDU und SPD in Bonn die damalige Koalition aus SPD/CDU in Wiesbaden in Frage stellte.
Folgen
Die SPD konnte aufgrund der Besonderheiten des hessischen Wahlrechtes allein die Regierung bilden. Zwar hatten CDU und LDP zusammen über 50 % der Stimmen erhalten. Die Kombination aus Verhältniswahlrecht und Ein-Personen-Wahlkreisen hatte der SPD jedoch im Parlament eine knappe Mehrheit der Mandate beschert.
Das Wahlverfahren war folgendermaßen geregelt. Jeder Wähler hatte eine Stimme. Zunächst wurden die Abgeordneten aus den 48 Ein-Personen-Wahlkreisen ermittelt. Hierzu war gewählt, wer die relative Mehrheit im Wahlkreis erhielt. Die Stimmen der nicht gewählten Wahlkreiskandidaten und die nicht benötigten Stimmen des gewählten Kandidaten (Überschußstimmen), also die Stimmen, die er mehr erzielt hatte, als der zweitplatzierte, wurden zur Zuteilung der 32 Mandate der Landeslisten verwendet.
Landeslisten durften nur diejenigen Parteien einreichen, die in allen Wahlkreisen Kandidaten aufgestellt hatten. Die Stimmen der anderen Wahlkreiskandidaten verfielen. Die nun verbleibenden Stimmen wurden nach dem D’Hondt-Verfahren auf Landeslisten verteilt.
Das Wahlverfahren führte dazu, dass mit einem Drittel der Stimmen 60 % der Abgeordneten (nämlich die Wahlkreisabgeordneten) gewählt wurden. Die restlichen 60 % der Wählerstimmen bestimmten 40 % der Parlamentarier. Von dieser Regelung profitierte die SPD als stärkster Partei, die die überwiegende Zahl der Wahlkreismandate errang.[3]
Rechtsgrundlage der Wahl war das neu gefasste hessische Landtagswahlgesetz vom 18. September 1950.[4]
Zinn löste Christian Stock (SPD), der mit der CDU zusammen regiert hatte, als Ministerpräsident ab.
Über die Gültigkeit der Wahl entschied das Wahlprüfungsgericht am 28. März 1951 endgültig.[5]
Siehe auch
Quellen
- ↑ Landtagswahlen in Hessen 1946 — 2009 Hessisches Statistisches Landesamt
- ↑ Lengemann: Hessenparlament, Seite 98
- ↑ Jakob Schissler: Grundzüge der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in Hessen nach 1945, Kapitel: Die wahlgesetzlichen Regelungen; in: Dirk Berg-Schlosse und Thomas Noetzel: Parteien und Wahlen in Hessen 1946-1994, Seite 57-60
- ↑ GVBl. S. 171
- ↑ StAnz 1951, Beilage Nr. 11 zu Nr. 23
Weblinks
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