Lehrerausbildung

Lehrerausbildung

Die Lehrerausbildung ist die institutionalisierte Anleitung für den Beruf des Lehrers an Hochschulen und Lehrerseminaren.


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In Deutschland fällt sie in die Zuständigkeit der Bundesländer und ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich, wenn auch in festgelegten Grenzen. Das Verfassungsgebot der Freizügigkeit ebenso wie praktische Erwägungen führen zu einer gewissen Übereinstimmung. Grundsätze für die gegenseitige Anerkennung der Lehrerausbildung in allen Bundesländern werden durch die Ständige Konferenz der Kultusminister festgelegt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Die Lehrerausbildung bildet neben der Fortbildung und Weiterbildung die Lehrerbildung.

Ausbildungsgänge für die Lehrämter

Spezielle Ausbildungsgänge gibt es zu den Lehrämtern für

In Baden-Württemberg gibt es ferner besondere Seminare für Lehrer für technisch-musische Fächer, bei welchen die Ausbildung ohne Studium direkt am Seminar erfolgt.

Die Lehrerausbildungsgänge richten sich noch stark an dem gegliederten Schulsystem aus, mit der Besonderheit, dass die Ausbildung für Lehrer an Grund- und Hauptschulen die eigentlich nicht mehr bestehende Volksschule repräsentiert.

Die Ausbildung umfasst ein Fachstudium (meistens) zweier Unterrichtsfächer an einer Universität und/oder Pädagogischen Hochschule[2], Kunsthochschule oder Sporthochschule, in unterschiedlicher Ausprägung und Gewichtung die jeweilige Fachdidaktik, allgemeine Erziehungswissenschaft und einige Gebiete der Psychologie (z. B. Entwicklungspsychologie). Die Priorität vor allem beim Lehramt für Gymnasien liegt eher bei den Fächern. Beim Lehramt für Grundschulen überwiegt der erziehungswissenschaftliche Anteil.

Die Fachdidaktik kann in die Fächer integriert sein, weil sie unter wissenschaftstheoretischen Aspekten Teil der Disziplin ist. Jedoch haben sich viele universitäre Disziplinen dieser Auffassung noch nicht geöffnet, so dass Fachdidaktik noch immer verstanden wird als methodische Lehre vom Schulunterricht.

In den meisten Bundesländern (z. B. Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern) werden schon während des Studiums Praktika an Schulen gefordert, zunehmend ein ganzes Praxissemester. Dies ist inzwischen Konsens in der Kultusministerkonferenz, um die Berufseignung früher als bisher festzustellen. In Mecklenburg-Vorpommern sind dies z. B. ein Sozialpraktikum, ein Orientierungspraktikum (ca. vier Wochen in einem anderen als dem gewählten Schultyp) und ein Hauptpraktikum (vier Wochen im gewählten Schultyp).

Das Erste Staatsexamen beendet das universitäre Lehramtsstudium, stellt jedoch noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss dar.[3] Das Staatsexamen wird inzwischen in einigen Bundesländern durch den Abschluss Master of Education ersetzt. Alle Bundesländer müssen die Lehramtsstudiengänge nach dem Prinzip der Bachelor-/Masterstudiengänge bis 2010 anpassen. Ausländische Lehramtsabschlüsse aus der Europäischen Union sind grundsätzlich anzuerkennen.

Daran schließt sich der Vorbereitungsdienst in Lehrerseminar und Schule an, der mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird. Unter Umständen werden für bestimmte Zweige des Lehramts Berufspraktika oder Berufserfahrung gefordert (Berufliche Schulen). Erst mit erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes - für Lehrämter des höheren Dienstes auch als Referendariat bezeichnet - wird die Berufsbefähigung erreicht (Berufsbezeichnung nach abgeschlossenem Vorbereitungsdienst meist „Assessor des Lehramtes", auch Studienassessor). Dieser meist noch zweijährige Vorbereitungsdienst, dessen Verkürzung auf 12 bis 18 Monate bevorsteht, soll im Vorfeld der Berufsausübung Gelegenheit geben, in einem Feld von Beratung durch hierzu qualifizierte Berufskollegen einen professionellen Habitus zu entwickeln und ihn gleichzeitig kritisch zu betrachten. Es soll nicht nur die Einübung in Berufsroutinen gehen, sondern mehr noch darum zu lernen, diese auf ihre Zweckmäßigkeit, Vertretbarkeit, Angemessenheit und Berufsrelevanz zu überprüfen.

Einige Jahre lang gab es an den Universitäten Oldenburg und Bremen den Modellversuch Einphasige Lehrerausbildung, der beide Teile kombinierte. Dies war auch in der DDR der Fall und führte dort zum Abschluss Diplom-Lehrer. Diese Abschlüsse wurden von der KMK grundsätzlich mit dem 2. Staatsexamen gleichgestellt, d.h. es erfolgt eine entsprechende Einstufung in den öffentlichen Dienst.

Die Absolventen sind als Lehrer zunächst ausgebildet für die entsprechende Schulform und die erlernten Fächer. Es kommt jedoch recht häufig vor, dass in verwandten Fächern (z.B. Geschichte, Gemeinschaftskunde, Erdkunde) und sogar fachfremd unterrichtet wird, insbesondere in Mangelfächern. Teilweise geschieht dies auch, um pädagogisch ungünstige Einstundenfächer bei einer Lehrkraft zu verhindern. Entscheidend ist dabei jeweils das erworbene Lehramt, nicht das studierte Fach. In den Grundschulen (d.h. ab Einschulung) ist ein fächerübergreifender Unterricht die Regel. Versuche, die Lehrerausbildung auch in Deutschland - wie vielfach international üblich - nicht an Schulformen, sondern an den Jahrgangsstufen (Stufenlehrerausbildung) zu orientieren, haben sich nur teilweise (z. B. NRW und Bremen) durchgesetzt, obwohl es mit den sog. „Frankenthaler Beschlüssen“ der Kultusministerkonferenz (1970) eine einstimmige Absichtserklärung aller (alten) Bundesländer gab.[4] Der Wechsel in andere Lehrämter setzt in der Regel, vor allem bei Stufenwechsel, entsprechende Studienleistungen voraus.

Sonderschullehrer[5]

Grundsätzlich umfasst diese Lehrerausbildung ein Fachstudium i. d. R. zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen an einer Universität; hinzu kommen zwei Unterrichtsfächer.[6] Darüber hinaus(in unterschiedlicher Ausprägung und Gewichtung) die jeweilige allgemeine Behindertenpädagogik, allgemeine Erziehungswissenschaft und Ausschnitte von Psychologie (z. B. Entwicklungspsychologie). Das erste Staatsexamen beendet das universitäre Studium. An diese universitäre Ausbildung schließt sich ein in der Regel zweijähriges Referendariat an, welches mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird. Zwei Ausbildungsgänge sind hier prinzipiell zu unterscheiden: die sogenannte „grundständige Ausbildung“ und die „konsekutive Ausbildung“.

Bei der grundständigen Ausbildung erfolgt das Studium von Anfang an auf die sonderpädagogische Tätigkeit hin orientiert. Bei der konsekutiven Ausbildung hingegen handelt es sich um ein Zusatzstudium, das an ein erfolgreiches Studium für ein Lehramt angeschlossen wird. Beide Formen haben Vor- und Nachteile, wobei die Diskussion in letzter Zeit im Hinblick auf die Bemühungen der Integration von Behinderten in das Regelschulwesen überwiegend für die konsekutive Ausbildung zu sprechen scheint, die allerdings höhere Kosten verursacht.

Besondere Ausbildungswege

Quereinsteiger und Seiteneinsteiger

Bei besonderem Fachkräftemangel wird der Zugang zum Lehrerberuf zeitlich und fachlich begrenzt immer wieder für andere Berufsgruppen geöffnet. So können beispielsweise bei Lehrermangel im beruflichen Fach Informationsverarbeitung Hochschulabsolventen mit mehrjähriger Praxiserfahrung im IT-Bereich direkt ohne Lehramtsstudium in das Referendariat (Quereinsteiger) oder sogar direkt ohne Referendariat in den Lehrerberuf einsteigen (Seiteneinsteiger). Sobald der Bedarf an Lehrkräften in den betreffenden Fächern wieder mit Lehramtsstudenten gedeckt werden kann, wird dieser Zugang dann erneut geschlossen. Informationen zu den Bewerbungsmöglichkeiten in den jeweiligen Bundesländern kann man über den Deutschen Bildungsserver erhalten.

Quereinsteiger werden in aller Regel zu gleichen Bedingungen wie Laufbahnbewerber ins Referendariat aufgenommen. Nach dem zweiten Staatsexamen am Ende des Referendariates ist der Mangel des fehlenden Lehramtstudiums „geheilt“, d. h. man bewirbt und arbeitet anschließend zu gleichen Bedingungen wie Laufbahnbewerber, kann sich normal auf Funktionsstellen bewerben und das Bundesland wechseln.

Die Konditionen, zu denen der Einstieg als Seiteneinsteiger in den Schuldienst möglich ist, sind sehr unterschiedlich. In aller Regel werden die Bewerber über zwei bis drei Jahre berufsbegleitend pädagogisch qualifiziert. Eine Verbeamtung ist teils nicht möglich, die Aufstiegschancen sind teils eingeschränkt. Ein Bundeslandwechsel wird auf Grund eines fehlenden zweiten Staatsexamens schwieriger sein als für einen Laufbahnbewerber. Die Bewerber haben abzuwägen, ob beim Seiteneinstieg die (fast) vollen Bezüge von Anfang an die Nachteile ausgleichen können.

Bayerisches Traineeprogramm

In Bayern existiert im Schuljahr 2010/11 weiterhin ein Traineeprogramm, mit dem Diplomphysiker, Diplommathematiker[7] und Diplomingenieure (Univ.) der Fachrichtungen Maschinenbau und Elektrotechnik [8] in einem zweijährigen Programm zu Lehrern an Beruflichen Oberschulen ausgebildet werden. Auch Abschlüsse von ausländischen Hochschulen waren „möglich und willkommen“.

Ablauf

Die Trainees unterrichten im ersten Jahr 12 Unterrichtsstunden und im zweiten 18 Unterrichtsstunden pro Woche und werden in dieser Zeit von je einem „Personalentwickler“ pro Lehrfach im Schulalltag begleitet und betreut. Außerdem werden die Trainees wie Referendare an einem Staatlichen Studienseminar in Didaktik, Pädagogik, Psychologie und Schulrecht/Schulkunde ausgebildet.

Dienstverhältnis und Vertrag

Es handelt sich um ein Angestelltenverhältnis, die Übernahme ins Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zum 45. Lebensjahr möglich, aber nicht versprochen. Die Trainees mussten sich aber verpflichten, mindestens fünf Jahre an der für sie vorgesehenen staatlichen oder kommunalen Schule tätig zu sein oder die Ausbildungskosten ganz oder teilweise zu erstatten.

Technische Lehrkräfte an Berufsschulen

Eine gesonderte Lehrergruppe stellen die Lehrer für Fachpraxis an beruflichen Schulen dar. Dieser Lehrertyp ist v. a. für die Vermittlung praktischer Fertigkeiten verantwortlich und benötigt für die Erlangung seiner Lehrbefähigung daher kein akademisches Studium. So unterrichten z. B. Werkstattlehrer im gewerblich-technischen Schulwesen, Kurzschrift- und Textverarbeitungslehrer im Bereich Wirtschaft und Verwaltung, Hauswirtschafts- und Handarbeitslehrer an Hauswirtschaftsschulen. Die Ausbildungs-, Prüfungs- und Laufbahnverordnungen für diese Lehrergruppen sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Als Zugangsvoraussetzung wird im Regelfall der mittlere Bildungsabschluss, einige Jahre Berufserfahrung und eine Weiterbildung mit staatlichem Examen verlangt. Der Übergang ins Beamtenverhältnis ist nicht in allen Bundesländern möglich.

Geschichte und gegenwärtige Situation in Deutschland

Geschichte der Lehrerausbildung

Öffentliche Diskussionen über Reformen der Lehrerausbildung fanden vor allem in gesellschaftlichen Krisen statt.

Aktuelle Diskussion

Um 2000 begann erneut eine lebhafte öffentliche Diskussion über Lehrerausbildung, zu der nahezu alle gesellschaftlichen Gruppen - Arbeitgeber und Gewerkschaften, Verbände, Parteien, Journalisten u. a. - ihre interessengeleiteten und oft völlig gegenläufigen Beiträge leisteten. Zahlreiche Gutachten zur Lehrerausbildung, teils von den jeweiligen Landesregierungen bestellt, teils aus eigenem Interesse und auf eigene Initiative vorgelegt, bestimmen nach wie vor die Diskussion. Hiermit in engem Zusammenhang steht ein verengter Praxisbegriff, der sich in vielen Äußerungen findet und hauptsächlich darauf abzielt, das universitäre Lehramtsstudium zu einem Prozess der Einübung in Berufsroutinen - oder doch zu einer Begleitung einer solchen Einübung im Sinne einer „dualen Ausbildung“ zu machen (vgl. hierzu Pressemitteilungen des Arbeitgeberpräsidenten Dieter Hundt oder des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages Ludwig Georg Braun).

Die KMK unterstützte 2000 ein Leitbild des Lehrerberufes[11] und beschloss einheitliche Bildungsstandards 2004 für die Bildungswissenschaften[12] und 2008 für die Fächer[13] der Lehrerausbildung, die für die ausbildenden Hochschulen bindend sind. Weil zunehmend eine aggressive Abwerbung von Lehrern aus anderen Bundesländern um sich greift, hat die "Stralsunder Erklärung" 2009 festgehalten, dass jedes Bundesland eine bedarfsdeckende Ausbildungskapazität schaffen muss.

Die bisher unübersichtliche Diskussion vereint drei Stränge:

  1. Eine eher pädagogische Linie bemüht sich, gesellschaftlichen Veränderungen (Medien, Migration, Gewalt, Frauen im Beruf, Verständnis von Gesundheit u.a.) in den Ausbildungsanforderungen Rechnung zu tragen;
  2. Eine ökonomische Linie vergleicht Investition und Erfolg miteinander (vgl. z. B. die Debatte im Zusammenhang mit den PISA-Studien);
  3. Der „Bologna-Prozess“ treibt im europäischen Kontext für sämtliche Studiengänge und Hochschulen den Wechsel zu Bachelor- und Master-Studiengängen voran, obwohl diese Stufung mit einer qualifizierten Lehrerausbildung nur schwierig vereinbar ist, da der Bachelorabschluss grundsätzlich eine Berufsbefähigung verleiht, aber erst der Masterabschluss dem bisherigen ersten Staatsexamen gleichgestellt ist.[14]

Österreich

Die nachuniversitäre Ausbildung der Gymnasiallehrer erfolgt in Österreich in einem Unterrichtspraktikum. Pflichtschullehrer werden an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet.

Anmerkungen

  1. Informationsschrift der KMK von 2002
  2. Nur in Baden-Württemberg bestehen noch Pädagogische Hochschulen (PH). Es gibt derzeit sechs Pädagogische Hochschulen, an denen Lehrer ausgebildet werden: in Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und in Weingarten. Noch in den Jahren bis 1970 hatten alle Bundesländer der Bundesrepublik Pädagogische Hochschulen, an denen - wie derzeit noch in Baden-Württemberg - die Ausbildung der Lehrer für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen stattfand.
  3. Eine Ausnahme hiervon sind Diplom-Handelslehrer und Diplom-Gewerbelehrer (z.B. am Karlsruher Institut für Technologie, Universität Stuttgart, Universität Hohenheim) bzw. Diplom-Gymnasiallehrer an der RWTH Aachen.
  4. Es gibt keine empirische Belege dafür, dass sich die Stufenlehrerausbildung nicht bewährt habe. Einige Stimmen führen das Scheitern eher auf politische Vorbehalte gegen die Abschaffung des in Deutschland existierenden gegliederten Schulwesens zurück.
  5. Schrift der KMK, vgl. Anlage 1, Lehramtsbezeichnungen
  6. Eine Ausnahme stellt hier das Land Bayern dar, wo die universitäre Ausbildung nur eine sonderpädagogische Fachrichtung vorsieht. Eine zweite Fachrichtung kann hier zusätzlich als sonderpädagogische Qualifikation studiert werden.
  7. http://www.km.bayern.de/km/stellen/quereinstieg/fos_bos/ Ausschreibung für Diplommathematiker und Diplomphysiker
  8. http://www.km.bayern.de/km/stellen/quereinstieg/dipl_ing_bs/index.shtm Ausschreibung für Diplomingenieure
  9. zuletzt Lehrerausbildung an Rhein und Ruhr im 20. Jahrhundert: Symposium 40 Jahre Pädagogische Hochschule Ruhr in Duisburg (= Schriften aus Archiv und Bibliothek der Universität Duisburg-Essen 1), hrsg. von Ingo Runde, Duisburg 2011, online-Fassung, ISBN 3-942158-04-3
  10. Ausnahme: Baden-Württemberg für die Grund- und Hauptschul, Realschul- und Sonderschullehrer
  11. Aufgaben des Lehrers
  12. Standards Bildungswissenschaften
  13. Fachprofile
  14. http://www.studienwahl.de/index.aspx?e1=4&e2=2&e3=1&e4=0&e5=0&e6=0&tn=0 Offizielle Informationen der Kultusministerkonferenz

Siehe auch

Weblinks


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