- Liste der Baudenkmäler in Unterschleißheim
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In der Liste der Baudenkmäler in Unterschleißheim sind alle Baudenkmäler der oberbayerischen Stadt Unterschleißheim und deren Ortsteile aufgelistet. Grundlage ist die Veröffentlichung der Bayerischen Denkmalliste, die auf Basis des Denkmalschutzgesetztes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt und seither laufend ergänzt wurde.[Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Straßen
Lage Bezeichnung Beschreibung Denkmal-Nummer Bild Hauptstraße
(Standort48.27712611.567802)St. Ulrich Alte Katholische Expositurkirche und ehemalige Filialkirche, flacher barocker Saalraum mit Westturm mit Zwiebelhaube und angefügter spätgotischer Sakristei, 17./18. Jh., wohl auf älterer Grundlage, Erneuerungen der Kirche 1856 und nach Brand 1951; mit Ausstattung D-1-84-149-1 Hauptstraße
(Standort48.27693511.567775)Friedhofsmauer rote Klinker-Ummauerung, 19. Jh. D-1-84-149-1 zugehörig Hauptstraße 36
(Standort48.27739911.567718)Gasthof Alter Wirt zweigeschossiger Walmdachbau mit Traufgebälk und Balkon, erbaut 1920/21 D-1-84-149-2 Hauptstraße 36
(Standort48.2774911.567574)Wirtschaftsgebäude Wirtschaftsgebäude, angefügter zweigeschossiger Putzbau mit Schopfwalmdach, gleichzeitig D-1-84-149-2 zugehörig Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Georg Paula, Timm Weski: Landkreis München. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern - Kreisfreie Städte und Landkreise. Bd. I.17, Karl M Lipp Verlag, München 1997, ISBN 3-87490-576-4.
Weblinks
Commons: Cultural heritage monuments in Unterschleißheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- BayernViewer-denkmal (interaktiv, erfordert Java)
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- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
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