Lord

Lord

Lord (engl.: „Herr“, von altenglisch hláford, auch hlaferd oder hláfweard: „Brotherr, Brothüter“ aus altenglisch hláfLaib“ und weard, „Hüter, Bewahrer, Wart“) ist ein englischer Adelstitel. In der englischen Kirchensprache entspricht die Bezeichnung The Lord dem deutschen „Herr“ für Gott. Die schottische Bezeichnung lautet Laird, ist jedoch kein mit dem Range eines Lords vergleichbarer Adelstitel, sondern ein an Landbesitz in den Highlands oder auf den Shetlandinseln, Orkneys und den inneren und äußeren Hebriden gebundener Titel.

Das House of Lords befindet sich im Westminsterpalast links unter dem Viktoriatower

Inhaltsverzeichnis

Anrede

Der Titel Lord ist in Großbritannien der allgemeine Titel des hohen Adels, wird jedoch speziell für die Anrede der Peers und der Barone gebraucht. Lediglich der Duke wird nicht mit Lord angesprochen. Auch die Söhne der Herzöge und Marquis und die ältesten Söhne der Grafen (sogenannte Lords by courtesy = „aus Höflichkeit“) werden entsprechend tituliert. Die mündliche Anrede lautet dann „My Lord“ oder „Your Lordship“.

Die Anrede des schottischen Titelinhabers „Laird“ erfolgt als Namenszusatz, z. B. Aleister Crowley, Laird of Boleskine. Dabei steht der Zusatz of Boleskine oder of Glencairn für den Grundbesitz, welcher dem Titelinhaber gehört. So kann es auch durchaus sein, dass ein und dieselbe Person mehrere Lairdtitel besitzt, z. B. John Crichton-Stuart, Laird of St. Kilda & Dumfries.

Verwendung

Personen, die aus Höflichkeit als „Lord“ angeredet werden, aber selbst nicht adelig sind (etwa der Sohn eines hohen Adeligen), setzen ihren Taufnamen hinter die Bezeichnung „Lord“. So war zum Beispiel John Russell ein Sohn des 6. Duke of Bedford und damit Lord John Russell. Das wäre er (da er nicht der älteste Sohn des Herzogs war und den Herzogstitel nicht geerbt hätte) sein Leben lang geblieben, wenn er nicht später selbst aufgrund seiner Verdienste zum 1. Earl Russell geadelt worden wäre.

Die Ehefrau eines solchen Lords wird aus Höflichkeit mit „Lady“ und dem Namen ihres Mannes angeredet. Die Frau des (fiktiven) Lord Peter Wimsey ist beispielsweise Harriet Wimsey, Lady Peter Wimsey, nicht Lady Harriet Wimsey. Trägt eine Frau jedoch den Titel Lady aus Höflichkeit deswegen, weil sie die Tochter eines hohen Adeligen ist, setzt sie „Lady“ vor ihren Taufnamen, etwa Lady Diana Spencer als Tochter des 8. Earl Spencer.

Ein Lord „aus eigenem Recht“ setzt den „Lord“ niemals vor den Namen, sondern verwendet seinen Titel, der in der Regel aus „Lord“ und dem Familiennamen besteht. So kann man von George Gordon Byron als „Lord Byron“ oder als „George Gordon, Lord Byron“, oder als „George Gordon Byron, Lord Byron“, sprechen, nicht jedoch als „Lord George Gordon Byron“. Die Ehefrau des Lord Byron wäre (aus Höflichkeit) die „Lady Byron“.

Manchmal ist der Lordstitel mit gewissen Ämtern verbunden. Neben den anglikanischen Bischöfen (Lord spiritual) führen ihn auch die Mitglieder höherer Gerichte in Schottland und zahlreiche Amtsträger (Lord temporal). Bekannt sind unter anderem:

Bei den Ämtern des Vereinigten Königreiches, die den Titel eines Lords in der Bezeichnung führen, sind die Staatsämter (Great Offices of State) von den Hofämtern zu unterscheiden, ähnlich wie etwa im Heiligen Römischen Reich der Reichserzkämmerer vom Obersthofkämmerer. Die Staatsämter werden heutzutage zum Teil nicht mehr erblich vergeben, sondern nur noch zu hohen Zeremonien (Krönung, Beisetzung) bestimmt.

Weitere Bedeutung

Der Ausdruck Lord wird im Englischen auch in Bezug auf Gott und Jesus gebraucht: „The Lord's prayer“ ist das Vaterunser, „The Lord's supper“ ist das heilige Abendmahl etc.

Titelerwerb

In Irland bedeutet „tirana“ gleichzeitig Landbesitzer UND Lord. Deshalb ist jeder, der ein Grundstück in Irland besitzt, berechtigt, die Bezeichnung Lord in seinem Briefkopf zu führen. Bereits der Mitbesitz ist ausreichend, die Größe des Landes spielt keine Rolle. Mit einem kleinen Grundstück kann man also zum Lord werden.

Im schottischen heißt diese Bezeichnung Laird, sagt aber das gleiche aus. Es handelt sich bei der Bezeichnung Laird (im Sinne von Grundstückbesitzer) nicht um einen Adelstitel, sondern um einen Edeltitel, der weltweit geführt werden darf (beispielsweise bei Lord Monboddo).[1]

Der Titelerwerb erfolgt, wie beim irischen Lord, durch den Erwerb bestimmter Grundstücke. Hierbei ist, wie bereits oben geschildert, der Mitbesitz oder auch der Besitz eines sehr kleinen Grundstückes (z. B. 30 cm x 30 cm) völlig ausreichend. Findige Geschäftsleute, sowie eine schottische Umweltorganisation nutzen diese Gelegenheit, um ihr Grundbesitz in sehr viele kleine Stücke (so genannte Plots) aufzuteilen und diese gegen eine Gebühr zu verkaufen. Der Käufer erhält somit nicht nur den kleinen Grundbesitz in Schottland oder Irland, sondern gleichzeitig den jeweiligen Titel.[2]

Bekannte Lords

Eine Liste aller echten Lords (peers and peeresses in their own right) findet sich im jährlich erscheinenden Whitakers Almanack.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.faketitles.com/html/scottish_highland_titles.html
  2. http://www.faketitles.com/html/warning.html

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