Marineinspektion

Marineinspektion

Eine Inspektion bezeichnet im Allgemeinen eine prüfende Tätigkeit im Sinne einer Kontrolle durch einen Inspizienten bzw. Inspektor. Sie dient der Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines Gegenstandes, eines Sachverhaltes oder einer Einrichtung. Im weitergehenden Sinne bezeichnet der Begriff aber auch schon die Aufsicht führende Behörde.

In der Kaiserlichen deutschen Marine handelte es sich bei den Inspektionen um ein militärisches Oberkommando, später kamen technische Inspektionen hinzu, es waren Zentralstellen für Herstellung bzw. Aufstellung, Erprobung und Weiterentwicklung von bestimmten Waffengattungen und Dienststellen. In der Bundeswehr werden die Kompanien der Truppenschulen (z. B. Marineunteroffiziersschule) Inspektion genannt, aber auch Lehrgänge wie z. B. die Inspektion „Überleben auf See“.

Der Begriff des Inspekteurs wurde auch anderen Dienstherren als denen einer Inspektion zugewiesen (z. B. Inspekteur Minenräumdienst Donau). Heute bezeichnet er eine Stellung des Höheren anstelle des Gehobenen Dienstes (z. B. der Inspekteur der Marine).

Inhaltsverzeichnis

I. und II. Marine-Inspektion

Die Marine-Inspektionen bestanden in der Kaiserlichen Marine als Dienstaufsicht führende Behörden bei den Marinestationen der Ostsee und der Nordsee. Ihnen unterstellt waren die jeweilige Matrosendivision, die Werftdivision, das Wachtschiff und das Heizerschulschiff. Nachfolgeorganisation in der Reichs- und Kriegsmarine waren die 2. Admirale der Ost- bzw. Nordseestation und die Schiffsstammdivisonen.

Technische Inspektionen

Artilleriewaffe

Die Inspektion der Marineartillerie wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1883 aufgestellt. Ihr unterstanden die Matrosenartillerieanteilungen, das Artillerieschulschiff, die Artillerie- und Seeminendepots und das gesamte Feuerwerkspersonal. Im Oktober 1904 erfolgte eine Teilung in Inspektion der Schiffsartillerie sowie Inspektion der Küstenartillerie und des Minenwesens. In ihrer militärischen Entwicklung spielte die Mine im 19. Jahrhunderts nur eine untergeordnete Rolle. Erst im Juli 1917 wurde die Inspektion des Minen-, Sperr- und Sprengwesens zu einer selbständigen Behörde. Die Inspektion der Schiffsartillerie wurde im Oktober 1919 wieder mit der Inspektion der Küstenartillerie zur Inspektion der Marineartillerie verschmolzen. Diese Inspektion – mit der Schiffsartillerieschule Kiel – bestand bis Kriegsende 1945.

Torpedowaffe

Die Inspektion des Torpedowesens wurde mit Wirkung vom 1. April 1886 gebildet. Erster Inspekteur war Kpt.z.S. Alfred von Tirpitz. Der Inspektion unterstanden die Torpedoboote (Torpedoabteilungen, Torpedodivisionen) und bis 1914 auch die U-Boote. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1919 wurde die Inspektion des Torpedowesens mit der Inspektion des Minen-, Sperr- und Sprengwesens zur Inspektion des Torpedo- und Minenwesens vereinigt. Erst am 1. Oktober 1936 wurde diese wieder geteilt in die Torpedo- und die Sperrwaffen-Inspektion. Die Torpedoinspektion – mit Torpedoschule (Flensburg), Unterseebootsschule (Neustadt i.H.) und Torpedoversuchsanstalt (Eckernförde) – bestand bis Kriegsende 1945.

U-Bootwaffe

Die Inspektion des U-Bootwesens wurde mit Wirkung vom 15. März 1915 gegründet und ging am 1. Oktober 1919 in der Inspektion des Torpedo- und Minenwesens auf. Diese wurde am 1. Oktober 1936 aber wieder geteilt. Bis Kriegsende 1945 unterstand die Bewaffnung der U-Boote dann der Torpedo-Inspektion.

Minen-, Sperr- und Sprengwaffe

Die Inspektion des Minen-, Sperr- und Sprengwesens entstand im Juli 1918 durch Teilung der Inspektion der Küstenartillerie und des Minenwesens. Unter dem Begriff Sperrwaffe wurden bis 1945 alle Seeminen, Minenabwehr- und U-Boot-Abwehrwaffen und –geräte sowie Netz- und Balkensperren zusammengefasst. Unter den Begriff der Sprengwaffe fallen Sperrschutzmittel wie z. B. Spreng- und Reißbojen, die die Minenräumarbeiten des Gegners erschweren sollten. Schon am 1. Oktober 1919 wurde die Inspektion des Minen-, Sperr- und Sprengesens zusammen mit den Inspektionen des Torpedo- und des U-Bootwesens zur Inspektion des Torpedo- und Minenwesens wieder vereinigt. Diese wurde am 1. Oktober 1936 erneut geteilt, und alle Minen-, Sperr- und Sprengwaffen unterstanden – ebenso wie die Sperr(waffen)schule in Kiel – bis Kriegsende 1945 der Sperrwaffen-Inspektion, danach der Deutschen Minenräumleitung.

Schiffsmaschinen

Die Schiffsmaschinen-Inspektion wurde am 1. Oktober 1935 gebildet. Sie kontrollierte die Instandhaltung der Antriebsaggregate im laufenden Betrieb und die entsprechende Ausbildung des Maschinenpersonals, nicht dagegen Schiffbau und Überholung der Schiffsmaschinen auf den Werften. Während des 2. Weltkrieges wurde der Name in Inspektion des Schiffsmaschinenwesens geändert. Ihr unterstanden die Marinelehrwerkstätten in Kiel und Wilhelmshaven wie auch die Marineschulen in Kiel und Wesermünde.

Dienststellen-Inspektionen

Arsenale und Depots

Die Marine-Depot-Inspektion wurde mit Wirkung vom 2. Oktober 1895 aufgestellt. Sie hatte für die Herstellung von Sauberkeit und Sicherheit bei der Verwahrung von Gerät und Munition zu sorgen. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1935 wurde sie in Inspektion der Marinezeugämter, ab 1936 in Inspektion der Marine-Artillerie-Zeugämter umbenannt. Von 1943 bis Kriegsende 1945 hieß sie Arsenal-Inspektion.

Bildungswesen

Die Dienststellung des Inspekteurs des Bildungswesens der Marine wurde durch Kabinettsordre vom 26. November 1895 dem Direktor der Marineakademie und der Marineschule in Kiel zuerkannt. Der Inspektion unterstanden alle anderen Marineschulen und Schulschiffe, soweit sie nicht technischen Inspektionen unterstellt waren.

Marineinfanterie

Der Inspektion der Marineinfanterie in Kiel wurden mit Kabinettsordre vom 12. März 1889 die in Deutschland stationierten Seebataillone unterstellt. Sie unterstand ihrerseits der Marinestation der Ostsee. Im Ersten Weltkrieg waren die Seebataillone beim Marinekorps Flandern eingesetzt. Bei Kriegsende wurden Inspektion und Seebataillone aufgelöst. In Reichswehr und Kriegsmarine wurde keine Marineinfanterie mehr aufgestellt.

Nachrichtenwesen

Die Marine-Nachrichteninspektion ging am 1. Oktober 1937 aus der Torpedoinspektion hervor. Ihr unterstanden das Nachrichtenmittelversuchs- und das Nachrichtenmittelerprobungskommando. Am 29. April 1941 wurde die Marine-Nachrichteninspektion aufgelöst und in die Amtsgruppe Marinenachrichtendienst der Seekriegsleitung (2./Skl) überführt. Die Marinenachrichtenschulen in Flensburg und Aurich unterstanden nun wieder dem Inspekteur des Bildungswesens. Am 15. Oktober 1944 kam es zur Bildung einer Nachrichtentechnischen Inspektion, die die funktechnischen Anlagen an Bord und an Land zu betreuen und instand zu halten hatte.

Gas- und Luftschutz

Die Marine-Gasschutz- und Luftschutzinspektion war keine Behörde im Ersten Weltkrieg, sondern wurde erst im April 1943 aus der Torpedoinspektion ausgegliedert, der bis dahin auch die Marinegasschutzschule in Kiel unterstand. Der Überwachungsbereich schloss außer Gasschutz und baulichem Luftschutz im Hafenbereich auch die Bereiche Verdunklung, Tarnung, Nebelwesen, Feuerschutz- und Scheinanlagen mit ein.

Marineabnahmeinspektion

Die Dienststelle des Marineabnahmeinspizienten wurde im September 1940 geschaffen. Aus ihr ging die Marineabnahmeinspektion im Juli 1943 hervor. Es handelte sich um eine Zusammenfassung der Abnahmeorganisationen der Artillerie, der Torpedowaffe, der Sperrwaffe, der nautischen, nachrichtentechnischen und meteorologischen Geräte unter Kommando des Abnahmeinspizienten. Ab 1. November 1944 kam auch die Abnahmeorganisation des Kriegsschiffbaus dazu.

Literatur

  • 50 Jahre Inspektion der Marineartillerie. In: Marine-Rundschau. 38 (1933) H.10, S. 433–440.
  • G. Berndt: Die Schiffsmaschineninspektion. In: Marine-Rundschau. 40 (1935) H.12, S. 548–552.
  • Hans Jürgen Witthöft: Inspektionen. In: Lexikon zur deutschen Marinegeschichte. Bd. 1. Koehler, Herford 1977, S. 141–142.

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