- Martin Hirsch
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Martin Hirsch (* 6. Januar 1913 in Breslau; † 12. April 1992 in Berlin) war ein deutscher Rechtsanwalt, Politiker (SPD) und Richter am Bundesverfassungsgericht. Aufgrund seiner Wahl durch den Bundestag war er vom 8. Dezember 1971 bis zum 20. Dezember 1983 als Nachfolger von Gerhard Leibholz Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Sein Nachfolger wurde der Vizepräsident Ernst Gottfried Mahrenholz.
Martin Hirsch ist nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen, ehemaligen Präsidenten der französischen Emmaus-Bewegung.[1]
Inhaltsverzeichnis
Leben
Nach seinem Abitur am humanistischen Gymnasium in Breslau studierte er zunächst Rechtswissenschaften in Breslau, Innsbruck und Berlin. Schon in seiner Schulzeit gehörte er dem Sozialistischen Schülerbund an und während des Studiums trat er dem Sozialistischen Hochschulbund bei. Seine zweite juristische Staatsprüfung absolvierte er in Berlin 1939 und war danach von 1939 bis 1941 als Justiziar bei der Kontrollstelle Natronpapier und Papiersäcke in Berlin tätig. Er wurde alsbald zum Wehrdienst beordert (1941–45) und danach arbeitete er als Rechtsanwalt in Marktredwitz, da seine Familie inzwischen nach Oberfranken geflohen war. Sein Eintritt in die SPD geschah bereits 1945. Zunächst wurde er zum Stadtrat von Marktredwitz gewählt und später war er von 1954 bis 1961 Abgeordneter im Bayerischen Landtag. Zehn Jahre von 1961 bis 1971 galt er als Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion und fungierte als stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender (vom 13. Dezember 1966 bis 8. November 1971). Martin Hirsch war in dieser Zeit Mitverfasser der Pläne zur Einführung einer Vorbeugehaft für potentielle Serientäter.
1971 wurde er schließlich zum Richter im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe berufen. Zusätzlich übernahm er den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen. Danach war er ab 1983 als Honorarprofessor an der Universität Bremen tätig. Als Delegationsleiter von Juristen und Menschenrechtlern reiste er im Auftrag der Bremischen Bürgerschaft nach Kurdistan und verfasste anschließend einen ausführlichen Bericht im Mai 1984.
Martin Hirsch war verheiratet und hatte fünf Kinder. Seine letzte Ruhestätte befindet sich auf dem St.-Annen-Kirchhof in Berlin-Dahlem. Auf seinem Grabstein wird Rosa Luxemburg zitiert: Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders denkenden.
Ehrungen
- Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland (1968)
- Bayerischen Verdienstorden
- Wilhelm-Hoegner-Preis .
Werke (Auswahl)
- mit Diemut Majer und Jürgen Meinck: Recht, Verwaltung und Justiz im Nationalsozialismus. Ausgewählte Schriften, Gesetze und Gerichtsentscheidungen. Köln 1984
- Politik als Verbrechen. 40 Jahre Nürnberger Prozesse. VSAVerlag, Hamburg 1986
Literatur
- Harry Balkow-Gölitzer, Bettina Biedermann, Rüdiger Reitmeier, Jörg Riedel: Eine noble Adresse. Prominente in Berlin-Dahlem und ihre Geschichten. berlin edition im be.bra verlag GmbH, Berlin 2005, ISBN 3-8148-0136-9.
- 25 Jahre Bundesverfassungsgericht 1951–1976. Müller, Juristischer Verlag, Heidelberg und Karlsruhe 1976, ISBN 3-8114-4976-1, S. 52
- Ley: Nachruf. In: Neue Juristische Wochenschrift. 1992, S. 2008.
Weblinks
- Literatur von und über Martin Hirsch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- ↑ Radio Vaticana: F: Emmaus-Präsident wird Regierungsmitglied, abgerufen am 22. Mai 2007
Kategorien:- Richter (Bundesverfassungsgericht)
- Bundestagsabgeordneter
- Landtagsabgeordneter (Bayern)
- SPD-Mitglied
- Träger des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse
- Träger des Bayerischen Verdienstordens
- Hochschullehrer (Universität Bremen)
- Deutscher
- Geboren 1913
- Gestorben 1992
- Mann
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