- Matthias Prinz
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Matthias Prinz (* 1956 in Berlin) ist ein deutscher Rechtsanwalt.
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Biographie
Der Sohn des ehemaligen Chefredakteurs der Bild-Zeitung und späteren Vorstandes des Axel Springer Verlages, Günter Prinz, studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Nachdem er dort 1980 sein erstes juristisches Staatsexamen abgelegt hatte, war er zunächst am Institut für internationales Privat- und Prozessrecht der Universität Hamburg als Assistent des Professors Hein Kötz tätig. Forschungsgebiet war u.a. die Ökonomischen Analyse des Rechts. Nach seiner Assistenzzeit ging Prinz in die USA und studierte an der Harvard Law School. Dort erwarb er 1983 den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.). Seit 1997 ist er Honorarprofessor am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Freien Universität Berlin
Rechtsanwaltstätigkeit
1984 wurde Prinz in New York State als Rechtsanwalt zugelassen. Er kehrte nach Hamburg zurück und promovierte 1985 bei Prof. Hein Kötz. Nachdem er darauffolgend in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen wurde, eröffnete er dort gemeinsam mit Sabine Neidhardt eine Kanzlei. Der Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit liegt in den Bereichen Medienrecht, Familien- und Erbrecht sowie Arbeitsrecht.
Etwas später wurde er Verteidiger von Professor Julius Hackethal, der in Traunstein wegen Tötung auf Verlangen angeklagt war. In diesem Verfahren, so erzählte er 1999 gegenüber der Wochenzeitung Freitag, musste er sich „mit medienrechtlichen Fragen beschäftigen, mit Fragen des Persönlichkeitsrechts, und daraus ist dann mehr und mehr Neigung geworden“. In der Folge wurde Prinz zu einem der bekanntesten Medienanwälte Deutschlands, den Die Welt einmal als „Rächer der Genervten“ bezeichnete. Prinz, der von sich in einem Interview gesagt hat, er sei „gar nicht so streitbar“ sondern versuche nur, für seine Mandanten „vernünftige Lösungen“ zu finden, gelang es einige Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht zu führen.
2003 vertrat Prinz das schwedische Königshaus gegenüber etlichen Zeitschriften, und ihm gelang, dass sieben Zeitschriften, darunter Neue Frau und Frau mit Herz, Gegendarstellungen, Widerrufe und sogar Entschuldigungen auf ihren Titelseiten brachten.
Prinz, zu dessen Mandantschaft oft bekannte Namen wie Christoph Daum, Karl Lagerfeld oder Claudia Schiffer gehören, gelang mit dem Caroline-Urteil 2004 für Prinzessin Caroline von Monaco ein spektakulärer Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der weitreichende Folgen für die gesamte europäische Boulevardpresse haben sollte. Überwiegend kritisch wurde Prinz' Versuch gewertet, als Rechtsbeistand von Carsten Maschmeyer die Ausstrahlung der ARD-Dokumentation Der Drückerkönig und die Politik zu verhindern.[1][2][3] Mit seinem ehemaligen Mandanten Peter Alexander kam es zu Streitigkeiten um die Abrechnungen; Alexander warf Prinz „merkwürdiges Geschäftsgebaren“ vor und entzog ihm schließlich das Mandat.[4][5]
Familie
Matthias Prinz ist mit Alexandra von Rehlingen verheiratet und hat zwei Söhne und zwei Töchter.
Publikationen
- Matthias Prinz, Butz Peters: Medienrecht – Die zivilrechtlichen Ansprüche; Beck Verlag, 1999; ISBN 3-406-44853-4
Literatur
- W. Seitz: Prinz und die Prinzessin – Wandlungen des Deliktsrechts durch Zwangskommerzialisierung der Persönlichkeit; in: NJW 1996, S. 2848 ff. (zum Caroline-Urteil)
Weblinks
- Homepage der Kanzlei Prinz – Neidhardt– Engelschall
- Literatur von und über Matthias Prinz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Helmut Ziegler: Caroline auf dem Fahrrad; Interview in der Berliner-Zeitung
- Wir brauchen keine neuen Gesetze, Interview in Freitag
- Rainer Frenkel: Der Schrecken der Paparazzi; Porträt in Die Zeit
Einzelnachweise
- ↑ Maschmeyer wehrt sich gegen "Drückerkönig"-Porträt (DIE WELT Online)
- ↑ Neue Version des Maschmeyer-Films (Süddeutsche Zeitung Online)
- ↑ Die Papierflut des Herrn Prinz (NDR Panorama-Blog)
- ↑ DER SPIEGEL Nr. 16/2010, S. 170.
- ↑ Peter Alexander fühlt sich von Anwalt betrogen Spiegel online vom 16. April 2010
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