Michel Lippert

Michel Lippert

Michel Hans Lippert, fälschlich auch Michael Lippert, (* 24. April 1897 in Schönwald, Oberfranken; † 1. September 1969 in Wuppertal).[1] war ein deutscher SS-Angehöriger, zuletzt SS-Standartenführer. Bekannt wurde er durch die gemeinschaftliche Ermordung Ernst Röhms zusammen mit Theodor Eicke.

Leben

Michel Lippert wurde am 24. April 1897 als fünfter Sohn des Johann und der Margarethe Lippert in oberfränkischen Schönwald geboren. Er war verheiratet und hatte zwei Söhne.

Lippert nahm von 1914 bis 1918 als Freiwilliger am Ersten Weltkrieg teil, ihm wurde u. a. das Eiserne Kreuz II. Klasse verliehen.[2]

Von 1921 bis 1929 war er Angehöriger der bayrischen Polizei und trat am 1. Juni 1930 der NSDAP (Mitglieds-Nr. 246.989) bei. Am 10. März 1931 wechselte Lippert zur SS (Mitglieds-Nr. 2.968) über und wurde am 15. November des gleichen Jahres zum SS-Sturmführer ernannt.[2]

Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 wurde Lippert am 3. August zum SS-Hauptsturmführer ernannt und erhielt am 9. November des gleichen Jahres eine außerordentliche Direktbeförderung zum SS-Sturmbannführer.

Als 1933 von der SS-Führung unter Heinrich Himmler begonnen wurde, bewaffnete SS-Einheiten aufzustellen, meldete sich Michel Lippert zum „Sonderkommando der SS-Brigade Süd“ unter ihrem Kommandanten Eicke. Eicke erkannte das organisatorische Talent Lipperts und förderte diesen weiter. Als das KZ Dachau im Juni 1933 von Eicke übernommen wurde (der vorherige Lagerkommandant Hilmar Wäckerle war abgesetzt worden) stieg Lippert zum stellvertretenden Lagerkommandanten auf. Die Wachmannschaft des Lagers Dachau bestand aus dem „SS-Sturmbann D“ („D“ = Dachau), über dem Lippert als Sturmbannführer das Kommando hatte. Lipperts Stellvertreter im Sturmbann Dachau war Max Koegel. Als Stellvertreter Eickes unterschrieb Lippert am 12. Juli 1934 ein Schriftstück mit den Worten „in Vertretung des Lagerkommandanten“.[3]

Beim sogenannten Röhm-Putsch des Jahres 1934 spielte Michel Lippert eine wesentliche Rolle: Auf Befehl Hitlers erschossen Eicke und er den damaligen SA-Stabschef Ernst Röhm. Nach diesem Ereignis wurden die KZ-Wachmannschaften Eicke direkt als deren Inspekteur unterstellt und diese nach und nach zu den SS-Totenkopfverbänden umgewandelt. Lippert gehörte ebenfalls der SS-Inspektion „KL“ an. Michel Lippert wurde am 13. September 1934 zum SS-Obersturmbannführer ernannt und stellte 1937 im KZ Sachsenhausen die 2. SS-Totenkopfstandarte „Brandenburg“ auf. Außer der Befehlsgewalt über diese Standarte führte er auch gleichzeitig den I. Sturmbann dieser Standarte.

1938 wurde Lippert aus der KZ-Inspektion in Oranienburg abgezogen und er übernahm die (kommissarische) Führung des I. Sturmbannes der in Braunschweig stationierten 49. SS-Standarte.[2] Im Juni 1939 wurde Michel Lippert mit der kommissarischen Führung der in Hagen (Sauerland) stationierten 69. SS-Standarte beauftragt, die er bis zum 1. August leitete.[2]

Im Mai 1939 wurde Lippert die ständige Leitung des I. Sturmbannes der 49. SS-Standarte übertragen. Ferner wurde er im Oktober 1939 als „Reserveoffizier“ zur SS-Totenkopfdivsion abkommandiert.[4] Damit galt er auch gleichzeitig als Angehöriger der Waffen-SS. Vom 1. August 1939 bis zum 1. Juli 1943 hatte Michel Lippert auch das Kommando über die in Memel stationierte 105. SS-Standarte inne.[5] Aber die Kommandos über die Standarten der Allgemeinen SS bestanden mit dem Kriegsausbruch viel mehr nur noch auf dem Papier, da die Angehörigen dieser Standarten als Soldaten an den verschiedenen Kriegsschauplätzen eingesetzt waren. Lippert selbst nahm als Angehöriger des Kommandostabes Himmlers an verschiedenen Kriegseinsätzen teil.

Ab Mai 1940 übernahm Lippert auch das Kommando über den II. Sturmbann der 16. Totenkopfstandarte. Gleichzeitig war er von Mai 1940 bis 1941 Kommandeur der „SS-Unterführerschule Arnheim“, bevor er kurzfristig in das SS-Führungshauptamt berufen wurde. Im September 1941 übernahm Lippert das Kommando über das „6. SS-Freiwilligen-Grenadier-Regiment Langemarck“. Am 2. April 1942 ging die „Langemark“ in die SS-Freiwilligen-Legion „Flandern“ auf und dort wurde Lippert bereits im Juli 1942 als Kommandeur dieser Legion in Russland schwer verwundet.[6]

Vom 1. Januar 1943 an übernahm Michel Lippert das Kommando über die 69. SS-Standarte, dessen Kommando er am 1. Oktober 1943 wieder aufgab.[4] Vom 8. Januar bis zum 15. Februar 1943 übernahm Lippert im Auftrag des SS-Führungshauptamtes das kommissarische Kommando über die 10. SS-Panzer-Division „Frundsberg“ und wurde am 20. April des gleichen Jahres zum SS-Standartenführer (aktiv) der Waffen-SS ernannt. Mit diesem Tag übernahm Michel Lippert auch das Kommando über das 83. Regiment der SS-Freiwilligen-Grenadier-Brigade „Landstorm Nederland“, die er bis Kriegsende 1945 führen sollte.[7]

Nach Kriegsende wurde Lippert in den Niederlanden am 12. Mai 1950 vom Sonder-Oberlandesgericht Arnheim wegen Kriegsverbrechen zu zehn Jahren Haft verurteilt.[8] Verfahrensgegenstand war die Erschießung von 19 niederländischen Zivilisten im Jahr 1945; zwei der Getöteten waren auf unmittelbaren Befehl Lipperts erschossen worden. Die Zivilisten waren im Raum Rhenen in einem Sperrgebiet ohne Ausweispapiere angetroffen worden. Zunächst in Breda inhaftiert, wurde Lippert am 17. April 1953 vorzeitig in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Dort betrieb er eine Wäscherei.

Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I erhob am 4. Juli 1956 Anklage gegen Lippert und Sepp Dietrich wegen der Ermordung von Ernst Röhm sowie weiterer SA-Führer während des „Röhm-Putsches“.[9][10] Im Hauptverfahren ab dem 6. Mai 1957 wurden Lippert und Dietrich von Alfred Seidl verteidigt. Nach sieben Verhandlungstagen wurden beide Angeklagten wegen eines „gemeinschaftlich begangenen Verbrechens der Beihilfe zum gemeinschaftlich begangenen Totschlag“ zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Münchner Urteil am 20. Mai 1958. Lippert musste seine Strafe am 27. August 1958 im Gefängnis Siegburg antreten und wurde ein Jahr später nach zwei Drittel der Strafe auf Bewährung entlassen.

Einzelnachweise

  1. Otto Gritscheder: „Der Führer hat Sie zum Tode verurteilt…“ Hitlers „Röhm-Putsch“-Morde vor Gericht. Verlag C.H.Beck, München 1993, ISBN 3-406-37651-7, S. 139.
  2. a b c d SS-Führungshauptamt: Dienstaltersliste der Schutzstaffel der NSDAP, Stand 1. Dezember 1938 mit Berichtigungsheft vom 15. Juni 1939, laufende Nummer 702
  3. IMT Band XX, Seite 500
  4. a b Mark C. Yerger: Allgemeine SS. The Commands, Units and Leaders of the General SS, S. 203
  5. Mark C. Yerger: Allgemeine SS. The Commands, Units and Leaders of the General SS, S. 211
  6. Hrsg. Brün Meyer: Dienstaltersliste der Waffen-SS. SS-Obergruppenführer bis SS-Hauptsturmführer – Stand 1. Juli 1944, Anhang 2: Zusammenstellung der Verluste der SS-Divisionen bis 1. Juli 1942, S. 220, Biblio-Verlag 1987, ISBN 3-7648-1469-1
  7. Hrsg. Brün Meyer: Dienstaltersliste der Waffen-SS. SS-Obergruppenführer bis SS-Hauptsturmführer – Stand 1. Juli 1944, laufende Nummer 108, S. 23, Biblio-Verlag 1987, ISBN 3-7648-1469-1
  8. Zusammenfassung der Urteils bei Justiz und NS-Verbrechen (Nr. NL222). Bei Gritschneder, Führer, S. 139, abweichend die Angabe von 20 Jahren Haft.
  9. Stanislav Zámečník: (Hrsg. Comité International de Dachau): Das war Dachau. Luxemburg, 2002. S.50, S.68
  10. Gritschneder, Führer, S. 32-36, 83-85.

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