Artillerieregiment

Artillerieregiment

Der Begriff Regiment (lat. regimen, Lenkung, Herrschaft, Regierung) bezeichnet heutzutage eine mittelgroße militärische Formation.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Ein Regiment besteht aus zwei bis vier Bataillonen oder aus mehreren Kompanien, in der Kavallerie üblicherweise 5 Eskadrons (od. Schwadronen), die in der Regel zur selben Waffengattung gehören. Kommandeur ist meist ein Oberst. Das taktische Zeichen auf der NATO-Signatur sind drei senkrechte Striche. Die übergeordnete Einheit eines Regiments ist zuerst die Brigade, dann die Division, die untergeordnete Einheit ist zuerst das Bataillon und danach die Kompanie.

Bis 1945 war das Regiment der wichtigste mittlere Truppenverband des deutschen Heeres. In der Bundeswehr hatte das Regiment zunächst nur mehr administrative Aufgaben, die Bataillone wurden taktisch unabhängig voneinander eingesetzt und letztlich grundsätzlich direkt den Brigaden unterstellt. Regimenter existierten aber weiterhin als Großverbände mit Bataillonen und/oder Kompanien nur einer Waffengattung. z. B. in der Pioniertruppe, in der Logistiktruppe oder die Lazarettregimenter. In der Heeresstruktur 6 „Neues Heer für neue Aufgaben“ waren den Divisionen Regimenter der Führungs- und Kampfunterstützungstruppen unterstellt. In der Heeresstruktur 7 „Heer der Zukunft“ gibt es nach der Auflösung der Truppengattungsbrigaden wieder einzelne Regimenter. Neu seit 1. Juli 2006 ist das Jägerregiment 1 in der Luftbeweglichen Brigade 1.

Die Schweizer Armee schaffte mit der Reform Armee XXI per Beginn 2004 die Stufe Regiment ab. Neu sind die Bataillone, wie bei der Bundeswehr, direkt den Brigaden unterstellt. Das Österreichische Bundesheer stellte bereits mit der Strukturanpassung 1998 von Regimentern auf den Brigaden unterstellte Bataillone um.

In vielen Armeen, in denen die Regimenter eigentlich abgeschafft sind, existieren sie dennoch weiter, um im Frieden Bataillone gleicher Gattung, die ansonsten gemischten Brigaden unterstellt sind, zusammenzufassen. Dies betrifft insbesondere die britische Armee und die US-Armee. In der britischen Armee sind Adlige dann oft Regimentsinhaber, was aber rein repräsentativer Natur ist. Auch haben die Regimenter der britischen Armee eher die Aufgabe der Traditionspflege. Die Regimenter der US-Armee stellen demgegenüber eher eine alternative, gattungsreine Organisation der Bataillone dar, die aber hierarchisch nicht unbedingt anderen Divisionen unterstehen. Disziplinarisch unterstehen die Bataillone auch hier direkt den Brigaden.

Bei den Luftstreitkräften werden fliegende Verbände auf Regimentsebene als Geschwader bezeichnet. Weitere Regimentsäquivalente in der deutschen Luftwaffe sind die Flugabwehrraketengeschwader und die Einsatzführungsbereiche.

In der Marine bezeichnete Geschwader meist einen (Groß-) Kampfverband, vergleichbar der Regimentsebene.

Geschichte

Mit dem Niedergang der klassischen Feudalheere und der zunehmenden Kommerzialisierung der Kriegsführung entwickelte sich zum Ende des 16. Jahrhunderts das Regiment als ein neuer Verbandstyp. Das Regiment war ursprünglich, wie die Kompanie, eine Verwaltungseinheit und kein taktischer Truppenkörper. Diese wurden damals deutsch mit Gewalthaufen oder Gevierthaufen, ab der Mitte des 17. Jahrhunderts auch international als Bataillon bezeichnet [1] [2].

Die Inhaber eines Regiments waren Kriegsunternehmer, die im Auftrag der kriegführenden Fürsten auf eigene Rechnung Söldner warben, bewaffneten, ausrüsteten und bezahlten, um sie unter ihrem Kommando dann dem Auftraggeber gegen Geld zur Verfügung zu stellen. Der Regimentschef stellte in der Regel auch die Versorgung seines Regiments auf eigene Rechnung sicher, der Preis für Verpflegung und die (ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts übliche) Uniformierung wurde dann den Soldaten vom Sold abgezogen. Durch Großeinkauf oder eigene Herstellung dieser Güter konnte der Regimentschef erhebliche Preisvorteile erreichen und somit beträchtliche Gewinne erzielen. Prototyp eines solchen Unternehmers war Wallenstein, der böhmische Feldherr und kaiserliche Generalissimus im Dreißigjährigen Krieg, der für den Kaiser sogar ein Heer von 200.000 Mann nach diesem Muster organisierte.

Mit dem Übergang zu den stehenden Heeren verfestigte sich diese Regimentswirtschaft, auch wenn der Regimentschef nunmehr primär ein Offizier seines Fürsten war. Auf Kompanieebene wirtschafteten die Hauptleute als Subunternehmer des Regimentschefs, den man bezeichnenderweise auch Regimentsinhaber nannte. Stieg ein Oberst in den Generalsrang auf, so behielt er in der Regel die Inhaberschaft seines Regiments, da die daraus erzielten Einkünfte nicht selten den Generalssold überstiegen. Das Regiment wurde dann von einem Oberstleutnant kommandiert. Die Inhaberstellen wurden zunehmend auch zivilen Angehörigen der Fürstenhäuser oder ausländischen Monarchen ehrenhalber übertragen, zumal manchmal mit dieser Stellung als Ehrenoberst auch Einkünfte aus dem Regiment verbunden waren.

Früher waren Regimenter eine selbstständige, aus Bataillonen (Fußtruppen), Eskadrons (Kavallerie) bzw. Batterien (Artillerie) bestehende Truppenabteilung.

Die Infanterieregimenter hatten meist drei Bataillone, die Kavallerieregimenter vier bis sechs (im 18. und 19. Jahrhundert bis zu zehn) Eskadrons, die Fuß- und Festungsartillerieregimenter zwei Bataillone, die Feldartillerieregimenter zwei bis vier Abteilungen zu je zwei bis vier Batterien. Die einzelnen Bataillone des Regiments wurden von einem Major und seinem Stab geführt. Ein Infanterieregiment der preußischen Armee um ca. 1888 hatte eine Gesamtstärke, bei drei Bataillonen, von 2.364 Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften. In dieser Art von Regimentsstruktur war der kommandierende Offizier zumeist ein Oberst mit einem Oberstleutnant als Stellvertreter. Der Stab des Regiments setzte sich des Weiteren aus dem Regimentsadjutanten, einem Oberstleutnant od. Major und mehreren Majoren, sog. „Majore beim Stabe“, zusammen. Die medizinische/ veterinärmedizinische Versorgung der Regimentsangehörigen wurde vom Regimentsarzt, einem Oberstabsarzt, und den beigeordneten Stabs-, Ober- und Assistenzärzten durchgeführt. Im Auftrage und in Vertretung des Regimentskommandeurs war der Zahlmeister, in Preußen ein Militärbeamter, und die Unterzahlmeister, Soldaten, für die Versorgung des Regiments und die Besoldung der Soldaten zuständig. Die Musik bei Märschen und zu gesellschaftlichen Anlässen wurde von 37 Hoboisten und Hilfshoboisten unter der Leitung eines Stabshoboisten (ab 1908 Musikmeister)gespielt, diese bildeten im Kriegsfalle das Sanitäts- und Krankenträgerpersonal.

Siehe auch

Literatur

  • Theodor Fuchs: Geschichte des europäischen Kriegswesens – Teil I: Vom Altertum bis zur Aufstellung der stehenden Heere. Truppendienst-Taschenbücher band 19, Verlag Ueberreuter, Wien 1972
  • Georg Ortenburg: Waffe und Waffengebrauch im Zeitalter der Landsknechte. Bernard & Graefe Verlag, Koblenz 1984, ISBN 3-7637-5461-X
  • Herrman, Nguyen und Bernert: Uniformen der deutschen Infanterie 1888 bis 1914, Motorbuch Verlag, Stuttgart 2003, ISBN 3-613-02292-3
  • Gehrard Papke: Von der Miliz zum Stehenden Heer: Wehrwesen im Absolutismus, in: Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, Pawlak München 1983, ISBN 3-88199-112-3, Band 1.

Anmerkungen

  1. zitiert nach Fuchs, S. 196
  2. zitiert nach Ortenburg, S. 183

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