- Ernst Melsheimer
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Ernst Melsheimer (* 9. April 1897 in Neunkirchen; † 25. März 1960 in Berlin) war ein deutscher Jurist und der erste Generalstaatsanwalt der DDR. Er gilt – neben Hilde Benjamin – als der wichtigste Staatsrechtler der jungen DDR. Melsheimer trat insbesondere für eine Durchdringung der Gerichte durch die „Partei“ (SED) und gegen eine Trennung von Justiz und Staat ein.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Nach dem Jura-Studium in Marburg und Bonn trat Melsheimer 1922 in den preußischen Justizdienst ein. 1924 wurde er Landgerichtsrat, 1933 Landgerichtsdirektor, 1940 Kammergerichtsrat in Berlin. 1944 schlug man ihn für das Reichsgericht vor. Von 1928 bis 1933 gehörte er der SPD und dem Reichsbanner an. 1933 trat er aus der SPD aus, möglicherweise, um seine Karriere nicht zu gefährden. Er engagierte sich stattdessen 1936 im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB), stieg 1937 zum Kreisrechtsberater in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) auf, erhielt 1940 die „Treuemedaille des Führers 2. Klasse“, wurde aber nie Mitglied der NSDAP. Melsheimer gelang es, unter den Nationalsozialisten Karriere zu machen, ohne sich an politischen Strafprozessen „die Hände schmutzig zu machen“.[1]
Unmittelbar nach Ende des 2. Weltkriegs 1945 trat Melsheimer in die KPD ein und 1946 (durch die Zwangsvereinigung von SPD und KPD) in die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Er gehörte zu den ganz wenigen Ausnahmen von NS-vorbelasteten Juristen, die in der jungen DDR als Anwälte arbeiten durften[2]. Melsheimer war zunächst Staatsanwalt in Berlin, wo er unter anderem politisch motivierte Todesurteile beantragte, von 1946 bis 1949 zudem Vizepräsident der (Ost-)Deutschen Zentralverwaltung für Justiz DJV. Die DJV war eine von der Sowjetischen Militäradministration SMAD installierte Vorgängerorganisation des DDR-Justizministeriums.
Melsheimer profilierte sich innerhalb der Partei, als er am 14. August 1948 die entscheidende Unterschrift für eine Säuberungsaktion in der DJV leistete: Sein Chef, der ehemalige Weimarer Reichstagsabgeordnete Eugen Schiffer, Mitglied der LDPD, war in Urlaub, und als er zurückkehrte, war die Personalspitze der DJV im Sinne der SED verändert worden. Schiffer reichte umgehend seinen Rücktritt ein. Melsheimer rechnete sich die Nachfolge als neuer Leiter der DJV aus, wurde jedoch enttäuscht. Die SMAD ernannte am 2. Oktober per Befehl Nr. 158 nicht Melsheimer, sondern Max Fechner. Melsheimer wurde zudem eine zweite Stellvertreterin des Leiters zur Seite gestellt, Hilde Benjamin.[3]
Im Dezember 1949 nahm Ernst Melsheimer den Posten des ersten Generalstaatsanwalts und damit auch des Chefanklägers am Obersten Gericht der DDR an. In dieser Funktion war er unter anderem an den Schauprozessen gegen Wolfgang Harich, Walter Janka, Leo Herwegen und Leonhard Moog sowie an zahlreichen Geheimprozessen beteiligt.
Bereits vor seinem Amtsantritt als Generalstaatsanwalt legte Melsheimer im Januar 1948 anlässlich der 3. Tagung des Ausschusses für Rechtsfragen beim ZK der SED sein Bekenntnis zu einem starken Staat, der auch die Gerichte dominiert, ab[4]:
„Man sollte beherzigen, daß es ein alter revolutionärer und demokratischer Grundsatz ist, daß man einen Staat dann umwandelt, wenn man zwei Dinge in der Hand hat: die Polizei und die Justiz. Die Polizei hat man in der Hand, die Justiz noch nicht. Daß wir sie in die Hand bekommen, sollte unser Ziel sein.“
Ernst Melsheimer blieb bis zu seinem Tod 1960 Generalstaatsanwalt. Sein Nachfolger war Josef Streit. Seine Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt.
Einzelnachweise
- ↑ Falco Werkentin - Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht, Ch. Links, Berlin, 1997, ISBN 978-3861530695, S. 32
- ↑ Die beiden anderen führenden DDR-Juristen mit Nationalsozialistischer Vergangenheit waren Kurt Schumann und Herbert Kröger.
- ↑ Hermann Wentker: Justiz in der SBZ/DDR 1945-1953, Oldenbourg, München, 2001, ISBN 978-3486565447, S. 256
- ↑ Falco Werkentin - Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht, Ch. Links, Berlin, 1997, ISBN 978-3861530695, S. 19
Literatur
- Munzinger, Internationales Biographisches Archiv 16/1960 vom 11. April 1960 (online)
- Helmut Müller-Enbergs: Melsheimer, Ernst. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Ch. Links Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4, Band 2.
- Jürgen Weber, Michael Piazolo (Hrsg.): Justiz im Zwielicht - Ihre Rolle in Diktaturen und die Antwort des Rechtsstaates. München 1998, S. 176–189. ISBN 3-7892-9201-X
- Britta Heymann: Ernst Melsheimer (1897-1960). Eine juristische Karriere in verschiedenen staatlichen Systemen, Frankfurt am Main 2007, Peter Lang, ISBN 978-3-631-56214-7
- Bärbel Holtz (Bearb./Ed.): Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1925-1938/38. Bd. 12/II. (1925-1938). Olms-Weidmann, Hildesheim 2004. ISBN 3-487-12704-0 (Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Hg.]: Acta Borussica. Neue Folge.)
Weblinks
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