- Assoziativ-Gesetz
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Das Assoziativgesetz (lat. associare - vereinigen, verbinden, verknüpfen, vernetzen), auf Deutsch Verknüpfungsgesetz oder auch Verbindungsgesetz, ist eine Regel aus der Mathematik. Eine (zweistellige) Verknüpfung ist assoziativ, wenn die Reihenfolge der Ausführung keine Rolle spielt. Anders gesagt: Die Klammerung mehrerer assoziativer Verknüpfungen ist beliebig.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Assoziativgesetz = Klammergesetz
In einem Summen- oder Produktterm darf man die Summanden oder Faktoren beliebig mit Klammern verbinden. Dies gilt auch für mehr als drei Summanden oder Faktoren.
Eine binäre Verknüpfung auf einer Menge A heißt assoziativ, wenn für alle gilt
- (Assoziativität)
Folgerungen
Bei Gültigkeit des Assoziativgesetzes lässt sich eine vereinfachte klammerfreie Notation einführen. Wegen
ist der Ausdruck
eindeutig, da aus jeder beliebigen Klammerung immer das gleiche Ergebnis folgt.
Beispiele
Als Verknüpfungen auf den reellen Zahlen sind Addition und Multiplikation assoziativ, es gilt zum Beispiel Addition:
Multiplikation:
Die Subtraktion und Division sind hingegen nicht assoziativ, denn es ist z. B. Subtraktion- .
Division:
- .
Auch die Potenz ist nicht assoziativ, da z. B.
gilt.
Einordnung
Das Assoziativgesetz gehört zu den Gruppenaxiomen, wird aber bereits für die schwächere Struktur einer Halbgruppe gefordert.
Siehe auch
- Alternativität
- Distributivgesetz
- Flexibilitätsgesetz
- Kommutativgesetz
- Algebra
- Operatorassoziativität
Literatur
Otto Forster: Analysis 1: Differential- und Integralrechnung einer Veränderlichen. Vieweg-Verlag, München 2008, ISBN 978-3-8348-0395-5.
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