- Pariser Friedenskonferenz 1946
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Die Pariser Friedenskonferenz (29. Juli bis 15. Oktober 1946), auch Konferenz der 21 Nationen genannt, war eine Konferenz als Folge des Zweiten Weltkrieges.
Die Sieger des Krieges (vor allem Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich) verhandelten auf dieser Konferenz die Friedensbedingungen mit den Kriegsverlierern Italien, Rumänien, Ungarn, Bulgarien und Finnland. Die Verträge wurden am 10. Februar 1947 unterzeichnet.
Diese Verträge gaben den Kriegsverlierern wieder die volle staatliche Souveränität zurück und ermöglichte ihnen die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt der Verträge
Die Bedingungen in den Friedensverträgen umfassten Kriegsreparationen, Einführung von Minderheitenrechten und Gebietskorrekturen. Italien musste sein Kolonialreich in Afrika sowie den Dodekanes aufgeben und es kam zu Grenzkorrekturen an den ungarisch-slowakischen, den rumänisch-ungarischen (Annullierung beider Wiener Schiedssprüche, zuzüglich der Abtretung des Bratislavaer Brückenkopfes), den sowjetisch-rumänischen (Abtretung Bessarabiens, der nördlichen Bukowina und des Herza-Gebietes an die Sowjetunion), den bulgarisch-rumänischen (Bestätigung der Abtretung Süddobrudschas aus 1940), den sowjetisch-finnischen (Abtretung Ostkareliens), den italienisch-jugoslawischen (Abtretung Istriens, Triest wird „freie Stadt“) und den italienisch-französischen Grenzen.
Die politischen Bestimmungen schrieben fest, dass alle Unterzeichner „die notwendigen Maßnahmen für alle in ihrem Einflussbereich existierenden Personen, unabhängig von ihrer Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion, zu ergreifen haben, damit diese in den Genuss der Menschenrechte und fundamentalen Freiheiten wie Meinungsfreiheit, Presse- und Publikationsfreiheit, Religionsfreiheit, politischer Anschauung und Versammlungsfreiheit kommen“.
Aufgrund des Umstandes, dass Teile der Bevölkerung als Partisanen während des Krieges auf Seiten der Alliierten gekämpft hatten, wurden der Bevölkerung keine Strafen auferlegt. Jede Regierung verpflichtete sich zu Maßnahmen gegen ein Wiederaufleben faschistischer und anderer „politischer, militärischer oder paramilitärischer Organisationen, deren Zweck die Aberkennung der politischen Rechte für das Volk ist“.
In Finnland wurden die diktierten Grenzen als eine große Ungerechtigkeit und ein Verrat der Westmächte empfunden, nachdem diese während des Winterkrieges 1939–1940 mit Finnland sympathisiert hatten und nun die sowjetischen Annexionen, welche auf den Moskauer Friedensvertrag 1940 zurückgingen, bestätigten.
Die Frage der Kriegsreparationen entpuppte sich als eine der schwierigsten Nachkriegsbedingungen. Die Sowjetunion bestand auf den höchstmöglichen Forderungen mit einer Ausnahme für Bulgarien, welches sich als sehr sowjetfreundlich erwiesen hatte. In den Verträgen mit Rumänien, Ungarn und Finnland wurden die Reparationsbedingungen relativ hoch angesetzt und nicht mehr revidiert:
Kriegsreparationen (US$, Preise auf dem Niveau von 1938)
$360.000.000 von Italien, davon
- $125.000.000 an Jugoslawien
- $105.000.000 an Griechenland
- $100.000.000 an die Sowjetunion
- $25.000.000 an Äthiopien
- $5.000.000 an Albanien.
$300.000.000 von Finnland an die Sowjetunion
$300.000.000 von Ungarn, davon
- $200.000.000 an die Sowjetunion
- $100.000.000 an die Tschechoslowakei und Jugoslawien
$300.000.000 von Rumänien an die Sowjetunion
$70.000.000 von Bulgarien, davon
- $45.000.000 an Griechenland
- $25.000.000 an Jugoslawien
Siehe auch
- Pariser Reparationsabkommen (14. Januar 1946)
Weblinks
- US-Außenministerium, 1946. Pariser Friedenskonferenz Sitzungen (englisch)
- US-Außenministerium, 1946. Pariser Friedenskonferenz Dokumente (englisch)
- Australian treaty series 1948 (Volltext der Verträge, englisch)
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