- Payback-Card
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Payback (Eigenschreibweise PAYBACK) ist ein in Deutschland seit März 2000 bestehendes Kundenbindungsprogramm des Payback Rabattvereins e.V. Der Betrieb erfolgt durch die Payback GmbH des Loyalty-Partner-Konzerns. Mit einer Verbreitung in 60 Prozent der deutschen Haushalte ist Payback Markführer bei Kundenkarten.[1]
Inhaltsverzeichnis
Funktionsweise
Die Payback-Karte wird beim Bezahlvorgang an der Kasse vorgelegt. Kundennummer, Datum, Filiale, Umsatz und von manchen Payback-Partnern auch Warengruppencodes werden an Payback übermittelt. Der jeweils kartenausgebende Partner speichert zusätzlich die eingekauften Produkte. Auf die Kaufsumme erhält der Kunde einen nach Unternehmen unterschiedlichen Rabattbetrag in Form von Punkten gut geschrieben.
1 Punkt hat einen nominellen Gegenwert von 1 Cent. Es werden Punkte im Wert von 0,5 bis 4 % der Kaufsumme vergeben. Sobald auf einem Payback-Konto 200 Punkte gesammelt wurden, können diese gegen Prämien, Warengutscheine oder Bargeld [2] eingelöst, für weitere Rabatte eingesetzt, gegen Lufthansa-„Miles & More“-Meilen eingetauscht oder z. B. an UNICEF gespendet werden.
Kartenausgabe und Partnerunternehmen (Stand März 2008)
Die Karten werden in der Regel in Zusammenarbeit mit einem der Partner ausgegeben, es gibt jedoch auch neutrale Payback-Karten. Die Partnerkarten haben ein individuelles Design, aber bei jedem Partner die gleiche Funktionalität.
Die Payback-Plus-Karte beinhaltet eine Zahlfunktion der WestLB, die Zahlungen per Lastschrift einzieht.
Die Payback-Premium-Karte beinhaltet eine Kreditkartenfunktion.
Es gibt mehr als 20 offizielle Dauerpartner, dazu kommen noch über 100 Online-Partner. Mit diesen kann man Punkte auf Affiliate-Basis sammeln.
Offizielle Payback Partner sind zum Beispiel Alice, Apollo-Optik, Aral, Dänisches Bettenlager, Das Depot, dm-drogerie markt, Europcar, Galeria Kaufhof, Linda Apothekengruppe, real,-, Vattenfall, Vodafone D2 und WMF.
Payback Online Partner sind unter anderem ADAC, Amazon.de, bol.de, Conrad Electronic, Dell, Deutsche Post AG, Eventim, Mexx, Quelle GmbH, Schwab-Versand, S.Oliver und Yves Rocher.
Bei den Online-Partnern können Payback-Kunden jedoch nur dann Punkte sammeln, wenn sie sich über die offizielle Homepage von Payback bei den Shops einloggen und bestellen.
Zu den ehemaligen Partnerunternehmen gehören beispielsweise AOL und Obi (Baumarkt).
Unternehmen und Geschäftszahlen
Payback hat sein Programm im März 2000 gestartet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in München und beschäftigt 150 Mitarbeiter.[3][4] Das Unternehmen hatte im Geschäftsjahr 2007 einen Umsatz von 176,5 Millionen Euro, die über die Paybackkarte abgewickelten Umsätze der Partner betrugen 15,1 Milliarden Euro, die Prämienshoperlöse 44,9 Millionen Euro.[3] 60 Prozent der deutschen Haushalte verfügten 2008 laut einer von Payback beauftragten GfK-Untersuchung[1] über eine Payback-Karte.
Payback verschickt nach eigenen Angaben im Jahr 96 Millionen Direktmailings, 140 Millionen E-Mail-Newsletter und ist mit seiner Marke in 8.000 Partnerfilialen präsent.
Die Payback GmbH gehört zum Loyalty-Partner-Konzern.[5]
Datenschutz
Die Karte ist vor allem bei Verbraucherschutzverbänden datenschutzrechtlich umstritten. Die Karte ermögliche den Gläsernen Kunden; so ließen sich aus den gesammelten Daten Rückschlüsse auf den Lebenswandel des Kunden ziehen und der Erfolg von Werbung messen. Im Jahr 2000 wurde das Payback-System mit dem Negativpreis Big Brother Award ausgezeichnet. [6]
Im Jahr 2001 verbot das Landgericht München nach einer Klage des Berliner Verbraucherschutzvereins unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 500.000 DM oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten die weitere Verwendung der in den Payback-Antragsformularen enthaltenen zentralen Einwilligungsklauseln[7]. Payback gestaltete daraufhin alle Teilnehmerformulare neu.
Daten des elektronischen Rabattsystems sind 2008 in Saigon in den Händen eines Journalisten aufgetaucht. [8] [9]
Der Bundesgerichtshof verbot 2008 nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands die Werbeklausel im Payback-Anmeldeformular insoweit, als dem Kunden Werbung per SMS und E-Mail zugeschickt werden durfte. Grund war, dass dem Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene ausdrückliche Zustimmung des Kunden fehlte. Die Klauseln zur Datennutzung für Werbung per Post, zur Marktforschung sowie die Verwendung von Geburtsdatum und Rabattdaten hielt das Gericht für zulässig. [10]
Einzelnachweise
- ↑ a b Claus-Peter Schrack, Nina Purtscher: markenwelten. marken und ihre macher. Beilage in: Werben und Verkaufen. Payback (Hrsg.), Europa-Fachpresse-Verlag, Oktober 2008, ISSN 0042-9538, S. 8 (PDF; 3 MB). Stand: Oktober 2008, abgerufen am 25. April 2009
- ↑ Payback.de Bargeldauszahlung
- ↑ a b Alexander Rittweger, Joachim Bellinghoven, Martin Hollenhorst, Burkhard Graßmann, Steve Gray: PAYBACK GmbH (vormals: Loyalty Partner GmbH). München. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007. Stand: 14. Mai 2008. URL: https://www.ebundesanzeiger.de/ (abgerufen am 25. April 2009)
- ↑ Claus-Peter Schrack, Nina Purtscher: Daten & Fakten. URL: http://www.payback.net/Daten-Fakten.39.0.html (abgerufen am 25. April 2009)
- ↑ : LP Holding GmbH. München. Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007. Stand: 14. Mai 2008. URL: https://www.ebundesanzeiger.de/ (abgerufen am 25. April 2009)
- ↑ Bigbrother Awards 2000: Preisträger der Kategorie "Business und Finanzen"
- ↑ LG München I, Urteil vom 1. Februar 2001, 12 O 13009/00
- ↑ Frankfurter Rundschau online, 30.Juni 2008
- ↑ FR-Interview mit Claus-Peter Schrack vom 16. Juli 2008
- ↑ Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Juli 2008, VIII ZR 348/06
Weblinks
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