Au-pair

Au-pair

Au-pair [oˈpɛʀ] (Kurzform für „Au-pair-Junge“ oder „Au-pair-Mädchen“) bezeichnet junge Erwachsene, oder in manchen Staaten auch Jugendliche, die gegen Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld bei einer Gastfamilie im In- oder Ausland tätig sind, um im Gegenzug Sprache und Kultur des Gastlandes bzw. der Gastregion kennenzulernen.

Das Adjektiv dazu lautet au pair (französisch auf Gegenleistung). Es wird auch als Substantiv verwendet, um das abstrakte Konzept zu bezeichnen, und bleibt laut Duden in deutschen Texten in der französischen Form.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Ein Aufenthalt als Au-pair ermöglicht jungen Menschen mit geringem Geldaufwand, einen anderen Sprach- und Kulturraum kennenzulernen. Diese Art des Aufenthalts wird eher von Mädchen und jungen Frauen genutzt, während Jungen eher andere Möglichkeiten wie den Schüleraustausch vorziehen.

Die Aufgaben eines Au-pair liegen hauptsächlich in der Kinderbetreuung, die manchmal auch beinhaltet, den Kindern die Sprache des Au-pair näher zu bringen. Zudem wird eine „leichte Mithilfe“ im Haushalt erwartet. Die Gastfamilie übernimmt dafür die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und zahlt zusätzlich ein Taschengeld.

Der Aufenthalt als Au-pair fördert unter anderem die

  • Erweiterung des eigenen Erfahrungshorizonts.
  • Verbesserung der Fremdsprachkenntnisse.
  • Vorbereitung auf einen längeren Aufenthalt im Ausland.
  • Erfahrungen im Umgang mit Kindern und der Haushaltsführung.

Aufgaben

Einige typische Aufgaben eines Au-pairs:

  • Familie Essen zubereiten
  • Kinder an- und ausziehen
  • Kinder baden
  • mit den Kindern spielen
  • miteinander lesen oder vorlesen
  • bei den Schulaufgaben helfen
  • Kinder zum Kindergarten, zur Schule, zu Spielgruppen oder Hobbys bringen und abholen
  • Wäsche der Kinder waschen und bügeln
  • für die Kinder kochen oder Essen aufwärmen
  • Kinderzimmer und eigenen Raum säubern und aufräumen

Missbrauch und Gegenmaßnahmen

Fälschlich wird das Au-pair gelegentlich als Haushaltshilfe bezeichnet. Es handelt sich auch nur bedingt um ein Arbeitsverhältnis, auch wenn beispielsweise in Deutschland eine Reihe von entsprechenden arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen gelten. Meist ist im Falle von Au-pairs von einem „Betreuungsverhältnis besonderer Art“ die Rede.

Mitunter wird die Grenze für die Maximalarbeit ausgeweitet, in einigen Fällen bis hin zu Ausbeutung und Missbrauch, womit dann gleichermaßen ein illegales Beschäftigungsverhältnis begründet wird.

Der Bericht der Bundesregierung über die Situation und Entwicklung der Au-pair-Vermittlung vom 27. Januar 2005 berichtete unter anderem über die Umsetzung der Forderungen des Deutschen Bundestages zur Verhinderung von Missbrauch.[1]

Um illegalen Arbeitsverhältnissen und Missbräuchen der als Au-pair in Deutschland beschäftigten vorzubeugen, wurde in Deutschland mit Unterstützung des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein RAL-Gütezeichen Au-pair entwickelt. Vermittler, die dieses tragen, verpflichten sich zur Kontrolle der Einhaltung aller Au-pair-Standards bei Familien und Au-pairs. Dies wiederum wird von dritter Seite neutral überwacht.

Integration in die Familie

Von Seiten der Familie und des Au-pair können unterschiedliche Erwartungen über das Zusammenleben in der Familie bestehen. Au-pair Agenturen versuchen meist im Vorfeld, über Fragebögen festzuhalten, was sich Au-pair-Kandidaten und Familien wünschen, welche Gegebenheiten und Wünsche bezüglich Rauchen und eventuellen Haustieren bestehen, ob dem Au-pair ein eigenes Bad, eine Stereoanlage oder ein Fernseher im Zimmer zur Verfügung stehen werden und ob es dem Au-pair erlaubt sein wird, Freunde nach Hause einzuladen. Viele Au-Pair Agenturen sehen zusätzliche Bedingungen in dem von ihnen vorgedruckten Au-pair-Vertrag vor, um so eine Absprache zwischen der gastgebenden Familie, dem Au-pair und der Agentur zu bewirken. Neben den formellen Absprachen ist eine gut funktionierende Kommunikation von wesentlicher Bedeutung. Das Ineinanderfallen von Arbeits- und Lebensort ist für Au-pairs, wie auch für live-in Haushaltshilfen, ein besonderes Problem.[2] Grundsätzlich sind Rücksichtnahme, gegenseitiges Wohlwollen, Geduld, Takt, Warmherzigkeit und bei Problemen eine diplomatische Sprechweise erforderlich; stets spielen aber auch Charaktereigenschaften und unausgesprochene Erwartungen eine wichtige Rolle.

Im Idealfall fühlen sich die Au-pair, die Kinder und die Gasteltern miteinander wohl, das Au-pair hilft wirksam bei der Kinderbetreuung und bei kleineren Aufgaben im Haushalt mit, verbessert seine Sprachkenntnisse und lernt die Landeskultur besser kennen. Unter Umständen entsteht aus einem Au-pair Verhältnis eine persönliche Beziehung, die Jahre über die Au-pair-Zeit hinaus bestehen bleibt.

Eine Gastfamilie und ihr Au-pair sind sich nicht immer einig darüber, welche Hilfen gegenseitig benötigt werden und welche gewährt werden sollen. Für Au-pairs ist beispielsweise die Internet-Telefonie, sei es von zuhause aus oder in einem Internet-Café, eine willkommene Möglichkeit, Kontakt mit der eigenen Familie und den Freunden im Heimatland zu wahren. Gasteltern können sich aber überfordert sehen, wenn das Au-pair von ihnen den Zugang zum familieneigenen Computer und die Installation bestimmter Software, das Ausleihen und die Instandhaltung eines funktionstüchtigen Fahrrads und anderer Gebrauchsgegenstände beansprucht. Andererseits mag es Gastfamilien offensichtlich erscheinen, dass ein Au-pair neben den in seinem Zimmer zur Verfügung gestellten Geräten auch elektronische Geräte in der Küche (Herd, Kühlschrank, Wasserkocher, Mikrowelle usw.) und die Waschmaschine benutzt, nicht aber beispielsweise die familieneigene Stereoanlage. Das Au-pair kann jedoch ganz andere Vorstellungen und Erwartungen haben oder die Verwendung bestimmter Geräte nicht kennen, so dass Absprachen und Erklärungen nötig sind. Das Au-pair befindet sich in der schwierigen Situation, dass es nicht von vornherein weiß, welche seiner Bitten eine Belastung für die Familie darstellen. Umgekehrt empfinden viele Au-pairs die Anforderungen der Gastfamilie und insbesondere einen überhöhten Einsatz in der Hausarbeit oder einen Mangel an Zeitautonomie als Ausbeutung.[2] Neben Sprachschwierigkeiten treten leicht durch Kulturunterschiede bedingte Missverständnisse auf. Au-pairs wollen ihren Unmut oft nicht innerhalb der Gastfamilie äußern, da sie stark von der Atmosphäre innerhalb der Familie abhängig sind.[2] Au-pair Agenturen stehen zwar grundsätzlich für Hilfestellungen bereit, sie bereiten die Beteiligten nicht notwendigerweise auf das reale Zusammenleben vor:

  • Manchem Au-pair wird es nicht klar sein, dass es wichtig ist, bei jeglichem in der Abwesenheit der Familie aufgetretenen Problem die Familie sogleich zu informieren. Wenn die Familie den Eindruck hat, dass ein Au-pair aus Furcht verschweigt, dass ein Schaden oder ein Problem aufgetaucht ist, kann dies die Vertrauensbasis zwischen Familie und Au-pair untergraben.
  • Aus unterschiedlichen Vorlieben beim Essen und Kochen sowie aus Kleinigkeiten, wie der Verwendung von Parfüm oder Deodorant-Sprays und die Art und Häufigkeit von Telefonanrufen, können sich Konflikte ergeben.
  • Idealerweise ist vor Vertragsschluss geklärt, ob die Familie möchte, dass das Au-pair beispielsweise über Weihnachten oder über die Sommerferien in das Herkunftsland zurück fährt und in welcher Höhe sich die Familie gegebenenfalls an den entstehenden Reisekosten beteiligt. Wenn die Familie erwartet, Weihnachten „unter sich“ zu verbringen, kann dies für ein Au-pair, das von weit her angereist ist, zu einer unzumutbaren finanziellen Belastung werden, zumal die eigene Herkunftsfamilie womöglich bei jedem Besuch mitgebrachte Geschenke erwarten würde. Für eine Gastfamilie ist es aber schwer, vor Antritt des Au-pair-Verhältisses vorherzusehen, ob sich mit dem betreffenden Au-pair eine derart entspannte Familiensituation ergeben wird, dass eine gemeinsame Feier von Familienfesten oder ein gemeinsamer Urlaub angenehm sein wird.

Die zu beobachtende Bildung von Netzwerken, in denen sich Au-pairs austauschen können, stellt für Au-pairs eine Möglichkeit dar, die eigene Situation in Perspektive zu setzen.[2]

Au-pair in Deutschland

Es gibt viele Gründe, die für eine Tätigkeit als weibliches oder männliches Au-pair in Deutschland sprechen.

Im Vordergrund steht, bereits vorhandene Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.

Ein Au-pair ist auch in Deutschland kein Hausangestellter. Die Maximalmithilfe eines Au-pairs in Deutschland ist auf 30 Wochenstunden gesetzlich eingeschränkt, dies schließt Babysitting ein. Der Verband berufstätiger Mütter betont, dass ein Au-pair nicht als Ersatz für eine qualifizierte tägliche Betreuung in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter angesehen werden kann, da dem Au-pair die notwendige Erfahrung fehlt und gesetzlichen Bestimmungen die tägliche Arbeitszeit eng begrenzen.[3]

Ein Au-pair darf zum Zeitpunkt der Visabeantragung zwischen 18 und 24 Jahre alt sein und maximal 1 Jahr in Deutschland bleiben. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich. Die Anreisekosten bis zur Gastfamilie und zurück trägt das Au-pair.

Ein Au-pair erhält mindestens 260 Euro Taschengeld pro Monat, eine Kranken- und Unfallversicherung, kostenlose Unterbringung in einem eigenen Zimmer und alle Mahlzeiten. Dabei sitzt das Au-pair beim Essen mit am Familientisch und bekommt dasselbe zu essen wie die Gastfamilie; ein Au-pair hat hierbei also vollen Familienanschluss.

Jedes Au-pair bekommt die Möglichkeit, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen.

Das Au-pair hat Anspruch auf einen freien Nachmittag und einen ganzen freien Tag pro Woche (jedoch Anspruch auf alle Mahlzeiten an freien Tagen) und auf Urlaub, der für ein volles Jahr 4 Wochen beträgt bzw. auf dieser Basis anteilig zu berechnen ist.

Au-pair in den USA

Die Maximalmithilfe eines Au-pairs in den USA ist auf 45 Stunden / Woche bzw. 10 Stunden / Tag bestimmt.

Aufgaben eines Au-pairs in den USA

  • Kinderbetreuung und damit verbundene Arbeiten wie z. B. Mahlzeiten für die Kinder zubereiten, Spielsachen aufräumen, Wäsche der Kinder waschen, Kinder zu Aktivitäten fahren und abholen etc.

Das Au-pair ist nicht für allgemeine Hausarbeit (z. B. Kochen, Putzen, Waschen für die Gasteltern) zuständig, sondern ausschließlich für Tätigkeiten, die mit den Kindern zu tun haben.

Weitere von der US-Regierung festgelegten Bedingungen [4]

  • 1 ½ Tage frei pro Woche und mindestens ein freies Wochenende im Monat (von Freitag Abend bis Montag Morgen)
  • zwei Wochen bezahlter Urlaub / 4 Tage bei Sommer-Au-pair
  • $ 195,75 Taschengeld pro Woche / $ 225 bei einem Au-pair mit Fachausbildung
  • Unterkunft und Verpflegung frei
  • eigenes Zimmer
  • Krankenversicherung
  • Teilnahme an Fortbildungskursen an Volkshochschule oder College ist Pflicht – 6 credits

(dazu Zuschuss bis zu $ 500 / Jahr von der Gastfamilie)

  • Betreuung in den USA durch die Organisation
  • gegebenenfalls Unterbringung in einer anderen Gastfamilie (Rematch)
  • 13. Monat / 4. Monat bei Sommer-Au-pair zur freien Verfügung (z. B. für Reisen)

Teilnahmebedingungen:

  • 18-26 Jahre alt
  • Freude am Umgang mit Kindern
  • Bereitschaft, eine neue Kultur kennenzulernen
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Führerschein

Das Au-pair-Programm in den USA muss mindestens ein Jahr dauern (Ausnahme Sommer-Au-pair). Für die Teilnahme an einem Au-pair-Programm muss das sogenannte J-1 Visum beantragt werden. Dieses Visum erhält man in Deutschland nur über eine Au-pair-Organisation (siehe Weblinks).

Au-pair in China

Die Regelungen über die Dauer und die Bedingungen eines Au-pair Aufenthaltes in China sind noch nicht so streng reglementiert wie in den meisten westlichen Staaten, es gibt 3-, 6- und 12-monatige Programme.

Das Konzept ist für China noch sehr neu und es gibt nur wenige Agenturen, die einen Aufenthalt vermitteln. Die Aufgaben eines/r Au-pairs in China beschränken sich im Wesentlichen auf Sprach- und Kulturaustausch. Da es nur relativ wenige ausländische Bewerber gibt und einen großen Bedarf, sind die Anreize entsprechend hoch.

Mindestleistungen sind:

  • Privates Zimmer
  • Freie Kost und Logis
  • Kostenloser Sprachunterricht
  • Reisekostenzuschuss

Teilnahmebedingungen:

  • 18–29 Jahre alt
  • Freude am Umgang mit Kindern
  • Bereitschaft, eine neue Kultur kennenzulernen
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis

Au-pair-Konvention des Europarates

Das „Europäische Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung“ wurde am 24. November 1969 durch den Europarat angenommen und am 2. Oktober 1976 von Deutschland unterzeichnet, harrt allerdings noch der Ratifizierung.[5]

Altersgrenzen

Steuerliche Berücksichtigung (Deutschland)

Au-Pair Verhältnisse unterliegen in Deutschland weder der Lohnsteuer noch der Sozialversicherung. Steuerzahlende Gasteltern können Aufwendungen für ein Au-pair (Taschengeld, Kranken-, Unfall- und Haftpflicht-Versicherung, Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel, Verpflegung, Nebenkosten für Strom und Wasser) steuerlich zumindest teilweise geltend machen, wenn sie die Kosten nachweisen. Insbesondere muss ein Au-pair-Vertrag vorliegen. Das Finanzamt erkennt dabei keine Barzahlungen an, sondern nur Überweisungen.[6][7]

Gesellschaftlicher Kontext (Deutschland)

In Deutschland waren die Zahl der Au-pair Anträge und die Zahl der gewährten Au-pair Visa ab 2003 stark rückläufig, wohingegen die Nachfrage gleichbleibend hoch blieb beziehungsweise anstieg.[8][9][10] Vor allem aus neueren EU-Staaten Polen, Litauen, Lettland, Estland, Tschechien, Slowakei und Ungarn kamen seit ihrem EU-Beitritt weniger Bewerbungen.[10]

In diesem Zusammenhang forderte die Gütegemeinschaft Au pair e.V. im Jahr 2007 attraktivere Rahmenbedingungen für Au-pairs sowie Erleichterungen bezüglich der Visumvergabepraxis, mit der Begründung, dass das Au-pair Programm vom BMFSFJ als eine Facette im Angebotsspektrum der Kinderbetreuung zur Vereinbarung von Familie und Beruf anerkannt habe und es zugleich der Völkerverständigung diene.[8] Auch die Au-Pair Society e.V. kritisierte 2009 die deutsche Visapolitik gegenüber Au-pair Bewerbern: die Kriterien zur Erteilung eines Visums seien in den vorangehenden Jahren erheblich erschwert worden, und insbesondere die Anforderungen an die Sprachkenntnisse seien zu hoch.[11] Die FDP stellte im Juni 2008 einen Antrag an den Deutschen Bundestag, der unter anderem erleichterte Bedingungen und teils schnellere Bearbeitung von Au-pair Anträgen vorsah. Dieser Antrag wurde am 2. Juli 2009 abgelehnt.[9]

Literatur

  • Georg Beckmann: Als Aupair in den USA - Kinder, Kultur, Abenteuer, Freiburg 2010, ISBN 978-3-86040-123-1.
  • Georg Beckmann, Hanna Markones: Das Aupair-Handbuch. Europa und Übersee [Aupairs, Gastfamilien, Agenturen ; Adressen, Erfahrungsberichte und 1000 Tipps], In: Reihe Jobs und Praktika Band 2, 7., neubearbearbeite Auflage, Interconnections, Freiburg in Breisgau, 2009, ISBN 978-3-86040-026-5.
  • Daniela Bergdolt, Katharina Högel, Ira Dumpe: Tagesmütter, Haushaltshilfen, Au-pairs. Rechtlicher Rat und praktische Tipps. In: Beck-Rechtsberater im dtv, dtv 5673 / Beck, München 2000, ISBN 3-423-05673-8 (dtv) / ISBN 3-406-46581-1(Beck) .
  • Susanne Caudera-Preil: Als Au-pair ins Ausland. Falken, Niedernhausen im Taunus 2001, ISBN 3-8068-2827-X
  • Sabine Hess: Globalisierte Hausarbeit. Au-pair als Migrationsstrategie von Frauen aus Osteuropa. VS, Wiesbaden 2005, ISBN 978-3-531-14507-5 (Zugleich Dissertation an der Universität Frankfurt am Main 2004 unter dem Titel: Au pairs als postmoderne Dienstmädchen).
  • Silja Linnemann, Mareike Lanbacher: Au-pair in den USA. Vorbereitung, Wahl einer Organisation, Bewerbung, Rechten und Pflichten, Au-Pair für Männer, Erlebnisberichte, Adressen, TIA, Bonn 2000, ISBN 3-933155-07-X.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bericht der Bundesregierung über die Situation und Entwicklung der Au-pair-Vermittlung. Drucksache 15/4791. 27. Januar 2005, abgerufen am 18. Juli 2009.
  2. a b c d Sabine Hess: Ökonomisierung der Hausarbeit. Transnationale Migration und neue Arbeitsteilung zwischen Frauen, Vortrag, 10. Arbeitstagung der Kommission Frauen- und Geschlechterforschung der DGV. In: Tagungsbericht „Geschlecht und Ökonomie“. Abgerufen am 5. Januar 2008.
  3. Aupair – Der Schlüssel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Verband berufstägiger Mütter, 12. September 2007, abgerufen am 9. Januar 2008 (PDF). (Link nicht mehr abrufbar)
  4. US Department of State Regelungen der Amerikanischen Regierung zum Au-pair-Programm in den USA (englisch)
  5. http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/QueVoulezVous.asp?NT=068&CM=1&DF=2/9/2007&CL=GER (Link nicht mehr abrufbar)
  6. Haushalt und Kinderbetreuungskosten (PDF). bmfsfj.de. Abgerufen am 1. Januar 2011.
  7. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Komplexer Bonus. Focus.de (30. Januar 2008). Abgerufen am 1. Januar 2011.
  8. a b Au-Pair Programm in Deutschland in der Krise (Juli 2007). Pressemitteilung der Gütegemeinschaft Au pair e.V. vom 4. Juli 2007. Abgerufen am 18. Juli 2009. (Link nicht mehr abrufbar)
  9. a b Keine Verbesserungen im deutschen Au-pair Bereich. openPR, 6. Juli 2009, abgerufen am 18. Juli 2009.
  10. a b Immer weniger Au-pairs wollen nach Deutschland. Konjunkturumfrage 2006 zum deutschen Au-pair-Wesen. pressetext.ch, 26. Mai 2006, abgerufen am 18. Juli 2009.
  11. Au-Pair-Society e.V. kritisiert deutsche Visapolititik für Au-pairs. openPR, 6. Mai 2009, abgerufen am 18. Juli 2009.

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