- Hauspersonal
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Hauspersonal, auch Haushaltshilfe (veraltet: Domestiken) genannt, bezeichnet vor allem Arbeitnehmer, die in einem Privathaushalt tätig sind, um v.a. die Hausarbeit zu besorgen (auch Haushaltshilfen).
Andere Wörter sind Haushaltshilfe, Dienstmädchen, Hilfskraft im Haushalt, Hausangestellter, Haustochter oder umgangssprachlich auch „Perle“. In der Hotellerie wird von Hauspersonal gesprochen, wenn nicht der Service im Lokal oder Küchenarbeiten gemeint sind.
Inhaltsverzeichnis
Begriffe, Abgrenzung zur Tätigkeit im eigenen Haushalt
Eine Haushaltshilfe erbringt in einem fremden Haushalt Hilfsarbeiten, die sonst auch als Tätigkeiten zur eigenen Lebensführung betrachtet werden. Beispiele: Lebensmittel einkaufen, einlagern, Essen zubereiten, Wäscheversorgung, Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Einkäufe und Botengänge. Die Tätigkeiten werden auch Familienarbeit oder Reproduktionsarbeit genannt. Das drückt ihren Charakter zur Sicherung des individuellen Lebens aus.
Dazu können auch Tätigkeiten kommen, die sich mit anderen Berufsfeldern überlagern: Beaufsichtigung und Erziehungsaufgaben von Kindern, Grundversorgung von kranken oder behinderten Personen, Versorgung von Haustieren oder Mithilfe in (kleineren) landwirtschaftlichen Betrieben.
Die selbständige Lebensführung wird sonst meist nicht als Erwerbsarbeit betrachtet sondern der privaten Sphäre zugeordnet. Menschen wünschen sich, eine Haushaltshilfe anzustellen, um von diesen Tätigkeiten entlastet zu werden.
Die Hausarbeit ist neben dem Baugewerbe eine jener Branchen, in welcher besonders viele Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel (früher "Aufenthaltsgenehmigung") und Arbeitserlaubnis beschäftigt sind.
Unterschiedliche Begriffe und Ausbildungen für Hauspersonal
Haushälterin ist der umgangssprachliche Begriff und kommt wohl von „haushalten“. Früher, auch heute noch, sagen ältere Personen - eher antiquiert - gerne „Hausmädchen“, was sich wohl von Kindermädchen für die Arbeit im Haus für jüngere Hausangestellte ableitet, z.B. Kindermädchen - Kinderfrau.
Die Aufgaben enthalten die eigenständige Reinigung, Versorgung und Pflege des gesamten Haushaltes und des Inventars, inklusive der Wäschepflege und manchmal auch das Kochen.
Bei Haushalten mit zwei oder mehreren Kräften spricht man dann auch von einer hauswirtschaftlichen Erstkraft und Zweitkraft (z.B. Hausdame, aus der Berufsgruppe: hauswirtschaftliche Bereichsleiterin) oder einer Kraft, die den Haushalt leitet, wie z.B. ein Butler. Zum Beispiel als Erstkraft die Haushälterin und als Zweitkraft die Zugehfrau oder auch Reinemachefrau/Putzfrau oder Haushaltshilfe genannt. Allerdings sind Angestellte heute eben nicht mehr bei einer Herrschaft tätig.
Von einer Haushaltshilfe spricht man auch, wenn diese nur geringfügig beschäftigt ist. Wobei die umgangssprachlichen und zutreffenden Begriffe oft vermischt/vertauscht werden = „meine Perle“ meine „Haushaltshilfe“ meine „Putzfrau“ meine Reinemachfrau. Wobei die Begriffe Länder-und Dialekt-regionstypisch sind, z. B. in Österreich gerne von der „Besorgerin“ für Zugehfrau gesprochen wird.
Zugehfrauen und -männer
Als Zugehfrau oder Zugehmann bezeichnet man Hauspersonal und Haushaltshilfen. Der Begriff stammt aus der Zeit vor der technischen Revolution, als vornehme Haushalte für zahlreiche Tätigkeiten Hauspersonal beschäftigten (Wäscherinnen, Putzfrauen, Kutscher, Gärtner, etc.), um den Teil des Personals zu bezeichnen, der anders als etwa die Dienstboten nicht mit im Haushalt des Arbeitgebers lebte, also „zum Dienst ging“. Dadurch wichen häufig auch die Uniformvorschriften der Zugehfrauen und -männer von denen der Dienstboten ab. Heutzutage findet der Begriff etwa noch im bairischen Sprachraum (vor allem in der Form „Zugeherin“) als Synonym für Putzfrau oder Heimhilfe Anwendung.
Legal im Haushalt
J. Schmidt untersucht derzeit die Arbeits- und Lebensbedingungen von Haushaltsarbeiterinnen, die legal nach der Vermittlung durch die Arbeitsagentur beschäftigt werden. Auch hier unterscheiden sich die schriftlich vereinbarten Bedingungen von der Realität. Die Arbeitszeiten sind wesentlich länger als vertraglich vereinbart. Es kommt zu Bevormundungen, die an die Zeiten der „Hausmädchen“ erinnern: nicht Rauchen vor der Haustür, keine Benutzung des Telefons, Kontakte zu (ausländischen) Freundinnen am Ort unerwünscht. Es sind ebenfalls „prekäre“ Arbeitsverhältnisse deren einziger Vorteil zu sein scheint: die legale Arbeitsdauer kann bis zu drei Jahren betragen. Dabei kann es auch zu Wechseln des Arbeitgeberhaushalts kommen. Dies ist durch die Legalität jedoch erschwert, weil diese gerne die dadurch höheren Lohnnebenkosten sparen.
Eine weitere Möglichkeit der legalen Verrichtung von Haushaltsarbeit liegt in der Inanspruchnahme so genannter Dienstleistungszentren. S. d. die empirische Untersuchung von Dr. Maik-Carsten Begemann (2007). Obwohl derartige Dienstleistungszentren ihren Angestellten einige Vorteile bieten können - etwa betriebliche Strukturen und reguläre Arbeitszeiten - haben sie Schwierigkeiten bei der Rekrutierung geeigneten Personals, das den Ansprüchen von Privathaushalten an die Qualität der Arbeit, an Flexibilität, Selbständigkeit und Sozialkompetenz genügt.[1] Preise bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungszentren können auf die Stunde umgerechnet recht hoch sein, im Vergleich etwa zu legalen Anbietern aus den neuen EU-Ländern im Rahmen einer Ich-AG. Dafür werben sie Dienstleistungszentren mit besonders schneller, qualitativ hochwertiger Ausführung, welche auch aus Sicht des Kunden einen höheren Preis kompensieren könne.
Dienstleistungszentren sind zu unterscheiden von reinen Service-Vermittlern, welche lediglich den Kontakt zwischen Auftraggeber (Privathaushalt) und Auftragnehmer herstellen, welche die Gebühr nach Art des gesuchten Arbeitsverhältnisses staffeln aber abgesehen davon die vertraglichen Ausprägung - etwa Minijob, Aufträge einer Ich-AG, oder Arbeitsverhältnis in Voll- oder Teilzeit - und die Verantwortung über die durchgeführte Arbeit den betroffenen Parteien überlassen.
Öffentliche Förderung und steuerliche Berücksichtigung
Von 1989 bis 2001 konnten Kosten für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steuerlich geltend gemacht werden; die Grenze, bis zu der Beträge geltend gemacht werden konnten, wurde 1997 auf jährlich 18.000 DM angehoben. Diese oft auch als "Dienstmädchenprivileg" bezeichnete Regelung wurde 2001 abgeschafft. Derzeit können haushaltsnahe Dienstleistungen in begrenztem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.
Von der steuerlichen Absetzbarkeit abgesehen (siehe "Haushaltsnahe Dienstleistung", "Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis") findet eine direkte Subvention von Dienstleistungszentren in Deutschland nicht flächendeckend statt. Eine zeitweilige direkte Subvention fand als Modellversuch in Form der saarländischen Agentur für Haushaltsnahe Arbeit (AHA) statt, welche durch eine staatliche Zuzahlung in Höhe von sechs Euro pro gezahlter Stunde dem Dienstleistungszentrum ermöglichen sollte, dem Kunden marktübliche Preise anbieten zu können.[2]
Qualifikation
Meist wird in diesem Bereich von gering qualifizierter Arbeit ausgegangen. Dies berücksichtigt jedoch nicht, dass es sich beispielsweise bei der Reinigung um physisch schwere Arbeit handelt, für deren Ausübung hygienische, arbeitstechnische und ergonomische Kenntnisse erforderlich sind. Eine zugrundeliegende Erfahrung durch „Familienarbeit“ im eigenen Haushalt wird implizit vorausgesetzt, wird aber nicht als tatsächliche Qualifizierung anerkannt.[3]
Eine systematische Qualifizierung und berufsbegleitende Weiterbildung von in Privathaushalten beschäftigten Personen ist bisher nicht die Regel. Dies wird auch für das schlechte Image des so beschäftigten Personenkreises mitverantwortlich gemacht, was auch das Interesse potenzieller Arbeitnehmern und Dienstleistungskunden dämpfe. Bei Dienstleistungszentren unterliegt die Durchführung von Aus- und Weiterbildung dem Ermessen des Unternehmens.
Siehe auch
zum Berufsfeld
- Haushaltswissenschaft, professionelles Hauspersonal in der Hotellerie, Hauswirtschafts-Lehre als Schulfach, Hauswirtschaftshilfe, Oecotrophologie, Reinigungskraft
zum Arbeitsrecht
- Angestellter, Hausbetreuungsgesetz (Österreich), Kündigungsschutz, Mindestlohn, Niedriglohn, Geringfügige Beschäftigung
zum Ausländerstatus
anderes
- Haushaltshilfe als eine Sozialleistung in Deutschland, das steuerliche Dienstmädchenprivileg
Literatur
- Daniela Bergdolt, Katharina Högel: Tagesmütter, Haushaltshilfen, Au-pairs. Rechtlicher Rat und praktische Tipps. DTV-Beck; 2000; ISBN 3423056738
- Begemann, Maik-Carsten (2007): Die Inanspruchnahme von Dienstleistungszentren zur Unterstützung im Privathaushalt - Eine vom Konzept der Alltäglichen Lebensführung angeleitete empirische Untersuchung zur Nutzung haushaltsbezogener Dienstleistungen, Hamburg
- Lore Blosser-Reisen et al:
- Grundlagen der Haushaltsführung, Eine Einführung in die Wirtschaftslehre des Haushalts. 239 Seiten. Schneider Verlag Hohengehren. 3. Aufl. 1980. ISBN 3871162086. (Das haushaltswiss. Grundlagenwerk)
- Handlungsspielräume und Grenzen der selbständigen Haushaltsführung im Alter. 1982. 243 Seiten - bzw. Altern, Integration sozialer und gesundheitlicher Hilfen. Huber, Bern. 1997, ISBN 3456828128.
- BMfA+S (Hrsg., 1992): Alterssicherung in Deutschland 1986. Band IV: Haushalte und Ehepaare. Forschungsbericht 200-lV Sozialforschung (Infratest Sozialforschung, Bearbeiter Klaus Kortmann), Bonn.
- Regula Bochsler, Sabine Gisinger: Dienen in der Fremde. Dienstmädchen und ihre Herrschaften in der Schweiz des 20. Jahrhunderts. Zürich, 1989.
- Helma Lutz: Vom Weltmarkt in den Privathaushalt. Die neuen Dienstmädchen im Zeitalter der Globalisierung. Mitarbeit von Susanne Schwalgin. Opladen, Leske und Budrich, 2007. ISBN 3866491573
- Heinrich Prinz Reuß: Der korrekte Diener - Handbuch für Herrschaften und deren Diener, Berlin 1900, neu editiert: 2007, ISBN 9-783833-49463-5
Referenzen
- ↑ http://www.diw.de/deutsch/produkte/publikationen/vierteljahrshefte/docs/papers/v_03_1_11.pdf
- ↑ http://209.85.135.104/search?q=cache:5PEkFmGTdT8J:www.kas.de/db_files/dokumente/arbeitspapiere/7_dokument_dok_pdf_7921_1.pdf
- ↑ http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/gleichstellung/heft43thiessen.pdf
Weblinks
- Die Minijob-Zentrale. Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft bei Minijobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
- Pflegedienste im Land Rheinland-Pfalz können mit Hilfe einer Landesförderung Assistenzkräfte für Haushaltshilfen einstellen. Pressemeldung 3. April 2006
- Beschäftigung von ausländischen Helferinnen in der häuslichen Pflege (bei PflegeWiki, i. d. F. vom 15. Februar 2008)
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