Philipp von Kärnten

Philipp von Kärnten

Philipp von Spanheim (auch: Philipp von Sponheim, † 22. Juli 1279 in Krems an der Donau) war Elekt (Erwählter zum Erzbischof) von Salzburg (1247-1257), Patriarch von Aquileia (1269-1271), Graf von Lebenau (1254-1279) und nomineller Herzog von Kärnten. Mit seinem Tod erlosch das Adelsgeschlecht der Spanheimer.

Leben und Wirken

Er war der jüngere Sohn von Herzog Bernhard II. von Kärnten († 1256) und Judith, Tochter von König Ottokar I. Přemysl von Böhmen.

Schon 1240 war er Propst von Vysehrad und Kanzler von Böhmen bei seinem Onkel Wenzel I. 1247 wurde er zum Erzbischof von Salzburg gewählt (electus), ließ sich aber nicht weihen, um sich die Nachfolge im Herzogtum Kärnten nicht zu verbauen. Militärisch war er erfolgreich: Er besetzte 1250 das steirische Ennstal, den Lungau (1247/52), besiegte 1252 gemeinsam mit seinem Vater bei Greifenburg Meinhard III. von Görz und Albert III. von Tirol und gewann damit wichtige Stützpunkte in Oberkärnten.

Im Jahre 1254 sicherte sich Philipp im 1. Vertrag zu Erharting die Grafschaftsrechte im Chiemgau und die Grafschaft Lebenau. Diese wurden bis zum Aussterben der Grafen 1229 von einem Spanheimer Seitenzweig regiert. Der damalige Erzbischof erwarb daraufhin die Grafschaft käuflich von den bayerischen Herzögen. Durch den Vertrag versuchte Philipp den Verlust für das Haus Spanheim rückgängig zu machen.

1257 wurde er vom Domkapitel abgesetzt und gebannt, behauptete sich aber militärisch mit Hilfe seines Bruders Ulrich III. gegen seinen Nachfolger Erzbischof Ulrich. 1260 unterstützte er seinen Cousin Ottokar II. bei Kressenbrunn gegen die Ungarn. 1267 musste Philipp endgültig auf Salzburg verzichten, wurde 1269 zum Patriarchen von Aquileia gewählt, doch vom Papst in dieser Funktion nicht anerkannt. Ottokar von Böhmen, dem Ulrich († 1269) in der Zwischenzeit im Vertrag von Podiebrad 1268 heimlich die Kärnten-Nachfolge vermacht hatte, wandte sich nun gegen ihn und vertrieb ihn im Kampf um Kärnten 1270/71 auch aus Friaul. 1272 musste Philipp sich geschlagen geben.

Um nun seine Grafenrechte im bayerisch-salzburgischen Raum zu sichern, schloss er im Jahre 1275 den zweiten Vertrag von Erharting mit den bayerischen Herzögen. Darin wurden die Grenzen der Grafschaft Lebenau genau festgelegt. Im selben Jahr wurde Philipp von König Rudolf I. zwar nominell als Herzog von Kärnten, Krain und der Mark eingesetzt, kam aber faktisch nie an die Macht.

Im Jahre 1279 verstarb Philipp von Spanheim in Krems. Dort erinnert ein Epitaph in der ehemaligen Dominikanerkirche an ihn. Seine Besitzungen zu Lebenau fielen zurück an das Bistum Salzburg. Auf das Herzogtum Kärnten und die anderen Spanheimer Besitzungen hatte dies keinerlei Auswirkungen mehr.

Literatur

Weblinks


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