Raban von Canstein (Hofkammerpräsident)

Raban von Canstein (Hofkammerpräsident)
Raban Frhr. v. Canstein

Raban Freiherr von Canstein (* 10. August 1617 auf Burg Canstein; † 22. März 1680 in Küstrin) war ein kurbrandenburgischer Geheimrat und Hofkammerpräsident.

Raban war Herr auf Canstein, Warburg, Blumberg, Eiche, Schönberg, Dalwitz, Helmsdorf, Neukirch und Hauptmann der Herrschaften Beeskow, Storkow (Mark), Lindenberg und Mallynchen.

Er heiratete in erster Ehe 1648 Lucia von Oppershausen, die jedoch bereits 1660 starb. In zweiter Ehe heiratete er 1662 Hedwig Sophie von Kracht, verwitwete von Arnim (Boitzenburg), sie war die Tochter von Hildebrand von Kracht. Er hatte drei Söhne und drei Töchter, darunter Carl Hildebrand von Canstein.

Canstein wurde 1657 in den erblichen Freiherrnstand erhoben.

Leben

Nach einem juristischen Studium und einer Grand Tour durch Holland, Belgien, Frankreich England, und Schweden begann Canstein seine Laufbahn 1645 als Geheimrat und Hofmarschall beim Herzog von Braunschweig-Lüneburg. Über Herzogin Anna-Sophie, aus dem Hause Brandenburg stammend, lernte ihn der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, besser bekannt als Großer Kurfürst, kennen und nahm ihn 1650 in seine Dienste.

Ende 1651 organisierte Canstein das Domänenwesen in der Mark Cleve neu und wurde 1652 zum Geheimen Rat berufen und Regierungsdirektor für das seit 1648 zu Brandenburg gehörende Bistum Halberstadt. 1655 wurde er nach Berlin zurückgerufen und übernahm die Verwaltung der Kurmark. 1657 übernahm er die Leitung der Finanzverwaltung aller Landesteile und wurde Präsident des Geheimen Rates.

1658 wurde Canstein mit der Wahrnehmung der brandenburgischen Kurstimme bei der Kaiserwahl von Leopold I. betraut. Zudem wurde er 1659 Direktor des „Commerz- und Industriedepartements“ und 1660 Oberhofmarschall und Verwalter der Schatullenkasse sowie schließlich Hofkammerpräsident, was er bis 1669 blieb.

Nach seinem Rückzug aus der Verwaltung wurde Canstein als Vertrauter des Kurfürsten mit diplomatischen Sonderaufgaben betraut. Als solcher unterzeichnete er u.a. 1672 den Allianzvertrag zwischen Brandenburg und Schweden. 1673 außerordentlicher Gesandter am Hof in Dresden.

Literatur


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