Reichsabgabenordnung

Reichsabgabenordnung
Basisdaten
Titel: Reichsabgabenordnung
Abkürzung: RAO
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht, Steuerverfahrensrecht
Fundstellennachweis: 610-1 aF
Ursprüngliche Fassung vom: 13. Dezember 1919
(RGBl. S. 1993)
Inkrafttreten am: 23. Dezember 1919
Neubekanntmachung vom: 22. Mai 1931
(RGBl. I S. 161)
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 25. Juli 1975
(BGBl. I S. 1973, 1974 f.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. August 1975
(Art. 6 G vom 25. Juli 1975)
Außerkrafttreten: 1. Januar 1977
(Art. 96 Nr. 1 EGAO vom
14. Dezember 1976,
BGBl. I S. 3341, 3380)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Reichsabgabenordnung (RAO) wurde am 13. Dezember 1919 beschlossen[1] und diente als Mantelgesetz zur Zusammenfassung der einzelnen Steuerregelungen im Deutschen Reich nach dem Ersten Weltkrieg. Sie wurde von Enno Becker entworfen.

Im Kaiserreich bestand kein einheitliches Steuerrecht, da die Steuern weitgehend den einzelnen Bundesstaaten zustanden. Das Reich verfügte neben Zöllen nur über eine kleine Zahl von Verbrauchssteuern, deren Abwicklung in den jeweiligen Steuergesetzen normiert war.

Mit dem ersten Weltkrieg stieg der Finanzbedarf des Reiches massiv an. Das Reich erhob nun in wesentlich höherem Maße Steuern, so dass sich eine Notwendigkeit ergab, die bestehenden einzelnen Steuerregelungen in einem einheitlichen Mantelgesetz zusammenzufassen. Durch die Reichsfinanzreform 1919 unter Finanzminister Matthias Erzberger wurde in der RAO u. a. eine Abschaffung der Matrikularbeiträge erreicht, wodurch der Zentralstaat nicht mehr Kostgänger der Länder war.

Wesentlich Neuerungen waren weiterhin die Einführung der Finanzgerichte (der Reichsfinanzhof war bereits durch Gesetz vom 26. Juli 1918 eingeführt worden). Auch kodifizierte die RAO im 3. Teil erstmals ein einheitliches Steuerstrafrecht, welches zuvor lediglich als Anhang der jeweiligen einzelnen Steuergesetze normiert war. Es gab den Steuer- und Zollbehörden das Recht, Vergehen gegen die von ihnen verwalteten Gesetze mit Geldstrafen durch Unterwerfungsverhandlung abschließend oder durch Strafbescheid mit der Möglichkeit eines Richterentscheids zu ahnden.

Die Systematik der RAO wurde in der Literatur gelobt. In Westdeutschland blieb das vorkonstitutionelle Gesetz weiter in Kraft und wurde erst am 1. Januar 1977 von der heutigen Abgabenordnung abgelöst, die zu großen Teilen auf der RAO basiert.

Literatur

  • Becker, Enno: Die Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 nebst Ausführungsverordnung, Erläuterte Handausgabe, Berlin 1922.
  • Cordes, Helmut: Untersuchungen über Grundlagen und Entstehung der Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919, Diss., 1971.

Einzelnachweise

  1. RGBl. 1919 Nr. 242 S. 1993
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Reichsabgabenordnung — Reichs|ab|ga|ben|ord|nung, die <o. Pl.>: amtl. Bez. für ↑Abgabenordnung (1919 erlassenes Gesetz für die Finanzverwaltung; Abk.: RAbgO, RAO) …   Universal-Lexikon

  • Abgabenordnung (Deutschland) — Basisdaten Titel: Abgabenordnung Abkürzung: AO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Steuerrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Empfängerbenennung — bezeichnet in Deutschland ein von der Finanzbehörde betriebenes Verfahren auf Grundlage von § 160 Abgabenordnung (AO). Dabei wird der Steuerpflichtige aufgefordert, den Empfänger von Zahlungen zu benennen. Die Benennung des Empfängers von… …   Deutsch Wikipedia

  • Abgabenordnung — Basisdaten Titel: Abgabenordnung Abkürzung: AO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Enno Becker — (* 17. Mai 1869 in Oldenburg; † 31. Januar 1940 in München) war ein deutscher Jurist. Er verfasste die Reichsabgabenordnung und gilt damit als Vater des Nachfolgegesetzes, der Abgabenordnung. Nach jahrelanger Tätigkeit im Justizdienst seiner… …   Deutsch Wikipedia

  • RAO — ist der Familienname folgender Personen: A. Nageswara Rao (* 1923), indischer Filmschauspieler Amrita Rao (* 1981), indische Schauspielerin und Model C. R. Rao, indischer Statistiker C. R. Narayan Rao (1882–1960), indischer Zoologe Goparaju… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsfinanzhof — in München (heute Bundesfinanzhof) Der Reichsfinanzhof (RFH) war die oberste deutsche Spruch und Beschlussbehörde in Reichsabgabensachen zwischen 1918 und 1945. Inhaltsverzeichnis 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerbevollmächtigter — Der Beruf des Steuerbevollmächtigten ist durch eine Reform des Steuerberatungsgesetzes aufgegeben worden. Es gibt heute nur noch das Berufsbild des Steuerberaters. 1935 brachte § 107a der Reichsabgabenordnung die Möglichkeit, „Helfer in… …   Deutsch Wikipedia

  • Abgabenordnung (AO) — 1. Begriff/Charakterisierung: Gesetz vom 16.3.1976 (BGBl I 613; ber. 1977 I 269) m.spät.Änd., bedeutendstes Gesetz des Steuerrechts, das durch die Zusammenfassung materieller und verfahrensrechtlicher Vorschriften, die für alle oder mehrere… …   Lexikon der Economics

  • 13. Dezember — Der 13. Dezember ist der 347. Tag des Gregorianischen Kalenders (der 348. in Schaltjahren), somit bleiben 18 Tage bis zum Jahresende. Historische Jahrestage November · Dezember · Januar 1 2 …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”