- Reichsfront
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Die Sozialistische Reichspartei Deutschlands (SRP) war eine nationalsozialistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Gründung und Programm
Die Sozialistische Reichspartei Deutschlands entstand am 2. Oktober 1949 als Abspaltung des nationalsozialistischen Flügels der DKP-DRP um Otto Ernst Remer, einem ehemaligen Generalmajor der Wehrmacht, und den völkischen Schriftsteller Fritz Dorls. Weitere der neun Mitbegründer waren Wolfgang Falck, August Finke, Bernhard Gericke, Gerhard Heinze, Helmut Hillebrecht, Gerhard Krüger und Wolf Graf von Westarp. Diese bildeten (außer Remer und von Westarp, die verzichteten) auch den ersten Parteivorstand.
Die SRP rekrutierte ihre Mitglieder und Wähler vor allem unter ehemaligen NSDAP-Angehörigen. Sie zählte zeitweise annähernd 10.000 Mitglieder, von denen jeder zweite die NS-Diktatur als Jugendlicher erlebt hatte.
Das Parteiprogramm der SRP basierte in wesentlichen Teilen auf dem der NSDAP. Die SRP lehnte eine Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches durch die Bundesrepublik Deutschland ab und beanspruchte ein Widerstandsrecht zum Schutz des Reichs.
Forderungen waren unter anderem:
- „Treue zum Reich“,
- „Schutz und Ehre des deutschen Soldaten“ und
- „Anspruch auf die Gesamtheit des Reichsraumes“, was auch die ehemaligen deutschen Ostgebiete mit einschloss, sowie unter anderem die
- „Notwendigkeit“ einer „Lösung der Judenfrage“, allerdings mit anderen Mitteln als zur Zeit des Nationalsozialismus, kritisiert wurde nicht die „Notwendigkeit“ einer „Lösung der Judenfrage“, sondern nur die Methoden.
Durch eine offene Glorifizierung der NS-Ideologie isolierte sich die SRP schnell vom übrigen Parteienspektrum.
Auch der ehemalige SS-General Leo von Jena trat in der ersten Zeit dort als Redner auf. Er unterstützte die Partei auch anfänglich mit großzügigen Geldspenden in der Hoffnung, in den Parteivorstand aufzurücken. Als Jena dennoch nicht in den Vorstand gewählt wurde, zog er sich enttäuscht aus jeglicher politischen Tätigkeit zurück.
Regionale Hochburgen
Die Partei hatte ihr Hauptverbreitungsgebiet in Niedersachsen und errang bei den Wahlen zum Landtag im Mai 1951 11,0 % der Stimmen. Ihren größten Erfolg erzielte sie mit 21,5 % der Stimmen im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Stade. Im Wahlkreis Verden lag sie mit 27,7 % der Stimmen sogar noch um 6,2 % über dem Regierungsbezirksdurchschnitt. Nur sechs Jahre nach dem Ende des NS-Regimes war damit in zwei von drei Dorfgemeinden wieder eine rechtsextreme Partei stärkste politische Kraft geworden.
Nebenorganisationen
Die SRP unterhielt als Jugendorganisation die Reichsjugend und als paramilitärische Ordnertruppe die Reichsfront.
Das Verbot
Am 4. Mai 1951 verfügte die Bundesregierung ein Verbot der angegliederten Organisationen, wie der paramilitärischen Ordnergruppe Reichsfront und beschloss zugleich die Einleitung eines Verbotsverfahrens für die Partei selbst.
Am 19. November beantragte die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit. Fünf rechtskräftige Urteile wurden bis Juni 1952 ausgesprochen, weitere 25 Redner der SRP waren zu diesem Zeitpunkt in strafrechtliche Verfahren verwickelt. Die SRP wurde am 23. Oktober 1952 schließlich wegen ihrer offenen Bezugnahme auf die NSDAP verboten (BVerfGE 2, 1).[1] Mit diesem Urteil wurden gleichzeitig sämtliche Mandate ersatzlos gestrichen. Die Auflösung der Partei und Einziehung aller parteilichen Vermögen wurde angeordnet und gleichzeitig Ersatzorganisationen untersagt.
Im einzelnen stellte das Gericht fest:
- Die Sozialistische Reichspartei ist verfassungswidrig.
- Die Sozialistische Reichspartei wird aufgelöst.
- Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Sozialistische Reichspartei zu schaffen.
In Erwartung dieses Urteils hatte sich die Partei bereits am 12. September selbst aufgelöst, dieser Beschluss wurde vom Bundesverfassungsgericht jedoch nicht akzeptiert.
Mit diesem Urteil zog das Bundesverfassungsgericht einen Schlussstrich unter das knapp dreijährige Wirken der NSDAP-Nachfolgeorganisation SRP.
Einzelnachweise
- ↑ Das Urteil auf der Website des Instituts für öffentliches Recht an der Universität Bern.
Literatur
- Henning Hansen: Die Sozialistische Reichspartei (SRP). Aufstieg und Scheitern einer rechtsextremen Partei. In: Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Band 148, Droste Verlag, Düsseldorf 2007, ISBN 978-3-7700-5280-6, ISBN 3-7700-5280-3.
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