- Liste der Flaggen des deutschen Kaiserreichs
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Unter der Liste der Flaggen des Deutschen Kaiserreichs finden sich alle Flaggen des kaiserlichen Deutschen Reiches (1871–1918), seiner Königreiche, Herzog- und Fürstentümer.
National- und Handelsflagge
Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung 1871–1918 National- und Handelsflagge Schwarz-Weiß-Rot Standarten des Kaiserlichen Hauses
Die erste Standarte des Deutschen Kaisers war noch auf purpurfarbenem Grund. Am 3. August 1871 wurde diese Farbe auf besonderen Wunsch des damaligen Kronprinzen und späteren Kaisers Friedrichs III. gewählt. Offenbar sollte die Kaiserstandarte der Preußischen Königsstandarte ähnlich sehen, die ebenfalls einen purpurfarbenen Grund besaß. Schon bald regte sich dagegen jedoch der Protest des damaligen Chefs des Heroldsamtes, Graf Stillfried, dem es gelang, bereits am 15. Oktober 1871 eine Änderung zu bewirken, da er der Auffassung war, Gold sei die eigentliche kaiserliche Farbe. Außer der Farbänderung des Grundtuchs entfernte man auch die Preußischen Adler zugunsten von Reichsadlern ohne Brustschild. Des Weiteren kam es zu einer Reduzierung der dargestellten Kaiserkronen sowie einer Farbänderung des zentralen Brustschildes, das sich von Silber in Gold änderte. Am 6. Dezember 1888 modifizierte Kaiser Wilhelm II. die Standarte nochmals, indem er die Gestalt des Reichsadlers sowie die Form der Kaiserkrone und des zentralen Wappenschilds ändern ließ.
Flagge Datum Verwendung Beschreibung 1871 Standarte des Deutschen Kaisers Das Eiserne Kreuz noch auf purpurfarbenem Grund. In den Ecken je zwei Kaiserkronen sowie zwei Preußische Adler. Der Mittelschild in einer silberfarbenen (weißen) Ausführung. Diese Standarte wurde nur gut zwei Monate geführt. 1871–1888 Standarte des Deutschen Kaisers Das Eiserne Kreuz jetzt auf goldfarbenem (gelblichem) Grund. In den Ecken nur noch eine Kaiserkrone, dazu je drei Reichsadler ohne Brustschild. Der Mittelschild jetzt in Gold(-gelb) ausgeführt. 1888–1918 Standarte Seiner Majestät des Deutschen Kaisers „Die Standarte, 4 m im Quadrat, besteht aus goldgelber Seide und zeigt das Eiserne Kreuz, belegt mit dem kleineren Wappen Sr. Majestät. In den Winkeln des Kreuzes erscheinen je eine Kaiserkrone und drei rotbewehrte, schwarze Adler. Sobald Se. Majestät sich an Bord eines Schiffes begibt, wird die Kaiserstandarte am Topp des Großmastes gehisst und alle anderen Kommando- und Unterscheidungszeichen gestrichen.“[1] Die Form der Reichsadler sowie des zentralen Wappenschilds wurde gegenüber der Vorgängerversion geändert. Auch zeigt die Kaiserkrone eine etwas andersartige Gestalt. 1871–1901 Standarte Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich Auf der Standarte der Kaiserin, die derjenigen des Kaisers ähnelte, entfiel das große Eiserne Kreuz. Stattdessen wurde ein verkleinertes in die obere, innere Ecke gesetzt. Auf diesem liegt das Kreuz der internationalen Krankenpflege. Das Flaggentuch war mit 26 verstreuten Reichsadlern bedeckt.[2] Auf dem Wappenschild befand sich die Krone der Kaiserin in der Version von 1871. Die Standarte wurde im Jahr 1871 für die Gemahlin Wilhelms I., Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach, entworfen und auch von der zweiten Kaiserin, Victoria von Großbritannien und Irland, der Gemahlin Friedrichs III. verwendet. Nach dem Tod der beiden ersten Deutschen Kaiser, wurde die Standarte sowohl von der Kaiserin Augusta – bis zu ihrem Tod im Jahr 1890 – als auch von der Kaiserin Friedrich – bis zu ihrem Tod im Jahr 1901 – weiter verwendet. 1888–1918 Standarte Ihrer Majestät der Deutschen Kaiserin Da die Standarte der beiden „Vorgängerkaiserinnen“ erhalten blieb, wurde für die Gemahlin Wilhelms II. eine neue Standarte kreiert. Das rote Kreuz im – schlanker gewordenen – Eisernen Kreuz entfiel, dafür wurde eine preußische Krone, der Buchstabe „W“ sowie die Jahreszahl „1870“ eingesetzt. Die Anzahl der neu gestalteten Reichsadler reduzierte sich auf 16 und die alte Krone der Kaiserin wurde durch das aktuelle Modell von 1888 ersetzt. 1871–1888 Standarte Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des deutschen Kronprinzen Diese Standarte entsprach im Wesentlichen derjenigen des Deutschen Kaisers, jedoch entfernte man in den Ecken die Kaiserkrone, so dass jeweils drei Reichsadler zu sehen waren. Der Mittelschild, auf dem sich die kronprinzliche Krone befand, war rot eingefasst 1888–1918 Standarte Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des deutschen Kronprinzen Diese Standarte entsprach im Wesentlichen derjenigen des Deutschen Kaisers, jedoch setzte man an Stelle der Kaiserkrone in den Ecken einen weiteren Reichsadler. Der Mittelschild, auf dem sich die kronprinzliche Krone befand, war rot eingefasst Flaggen der deutschen Kriegsmarine
Flagge Datum Verwendung Beschreibung 1871–1892 Kriegsflagge Ab dem 2. März 1886 wurde es zusätzlich folgendem Personenkreis gestattet, die deutsche Kriegsflagge auf ihren Privatfahrzeugen zur See zu führen: Den Souveränen der deutschen Staaten (den Bundesgliedern), den Prinzen des Kaiserhauses und anderer deutscher Königshäuser sowie den Ersten Bürgermeistern der freien Hansestädte 1892–1903 Reichskriegsflagge „Das weiße Flaggentuch (Höhe 3,75 m, Länge 6,25 m) wird durch ein schwarzes Kreuz, dessen Arme wieder von schwarzen Strichen begleitet werden, in zwei kürzere und zwei längere Felder geteilt. Das erste, obere Feld (1,6 m hoch, 2,4 m lang) zeigt die Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot und ist in der Mitte mit dem Eisernen Kreuz belegt. Auf der Kreuzungsstelle der Arme liegt ein kreisrundes, weißes Medaillon mit dem preußischen Adler.“[3] 1903–1918 Reichskriegsflagge Bereits seit 1892 auch für Einrichtungen des Heeres freigegeben und unter der offiziellen Bezeichnung Reichskriegsflagge geführt 1871–1903 Kriegsschiffsgösch „Die Gösch zeigt die Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot und ist in der Mitte mit dem Eisernen Kreuz belegt. Sie „wird an Feiertagen, bei festlichen Gelegenheiten, Inspizierungen usw. am Bugspriet gesetzt.“[4] 1903–1918 Kriegsschiffsgösch 1871–1918 Lotsenflagge Die verkleinerte Handelsflagge umgeben von einem weißen Streifen, der der Breite eines der übrigen Streifen (d. h. 1/5 der ganzen Flagge) entspricht. „Das Lotsen-Signal wird von Kriegs- und Handelsschiffen als Zeichen gesetzt, dass sie einen Lotsen wünschen.“[5] 1889–1918 Flagge des Staatssekretärs im Reichs-Marine-Amt Flagge eines Admirals mit zwei gekreuzten, gelbfarbenen klaren Ankern in der inneren, unteren Ecke. Da es sich bei dieser Flagge um kein Kommandozeichen handelte, blieben Flaggen von Admiralen usw. gehisst. 1871–1889 Flagge des Chefs der Admiralität Um das verkleinerte Kreuz einer Admiralsflagge liegen vier kreuzweise angeordnete, rote, klare Anker 1889–1899 Flagge des Kommandierenden Admirals Auf ein Admiralskreuz aufgelegt die rot gefutterte Kaiserkrone ohne Bänder. Diese Flagge ersetzte diejenige des Chefs der Admiralität 1899–1900 Flagge des Generalinspekteurs der Marine Diese Flagge ersetzte diejenige des Kommandierenden Admirals 1900−1918 Flagge des Generalinspekteurs der Marine Ersetzte die vorherige Flagge auf Grund optischer Verbesserungen[6] Es stellte sich wohl rasch heraus, dass der schmale rote Rand auf größere Entfernungen kaum zu erkennen war und die Flagge so nicht von der Kommandoflagge eines Admirals unterschieden werden konnte. 1908−1918 Flagge des Chefs des Admiralstabes der Marine im Range eines Admirals Ein gelbfarbenes, aufrecht stehendes Schwert umgeben von einem gelbfarbenen Taukranz aufgesetzt auf ein Admiralskreuz 1908−1918 Flagge des Chefs des Admiralstabes der Marine im Range eines Vizeadmirals Wie vorige, jedoch mit Ergänzung einer Kugel im inneren Obereck 1908−1918 Flagge des Chefs des Admiralstabes der Marine im Range eines Konteradmirals Wie vorige, jedoch mit Ergänzung zweier „Rangbälle“ 1900−1918 Kommandoflagge eines Großadmirals Auf eine Admiralflagge aufgelegt zwei Großadmiralstäbe. Auf diese aufgelegt die Kaiserkrone mit Bändern. Dieser höchste Dienstgrad in der Kaiserlichen Marine wurde im Jahr 1900 auf besonderen Wunsch der Marineleitung geschaffen, um eine Entsprechung zum Generalfeldmarschall des Heeres zu besitzen. Zunächst nahm Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1900 selbst diesen Titel an. Der erste Großadmiral aus der Kriegsmarine war im Jahr 1905 Hans von Koester. Breitwimpel des Deutschen Kaisers
Breitwimpel der Deutschen Kaiserin
Kommandoflaggen von Admiralen
Bis zum Jahr 1904 konnte die Flagge eines Admirals (ohne Kugeln) grundsätzlich auch von einem Vize- bzw. Konteradmiral geführt werden. Die unterschiedlichen Ränge wurden durch den Mast, an dem die Flagge gehisst wurde, angezeigt. Der Admiral hisste die Flagge am Großtopp, der Vizeadmiral diese am Vortopp (durch den Vortoppmann) und der Konteradmiral seine am Kreuztopp. Falls die Anzahl der Masten jedoch nicht ausreichte, wurden die Rangunterschiede durch Hinzufügen von einer – für den Vizeadmiral – bzw. zwei Kugeln – für den Konteradmiral – deutlich gemacht. Ab dem Jahr 1904 wurde bestimmt, dass der Vize- bzw. Konteradmiral immer Flaggen mit Kugeln zu führen hatte, wobei – sofern möglich – die Positionierung an den unterschiedlichen Masten beibeihalten werden musste.
Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung 1871–1918 Kommandoflagge eines Admirals 1871–1918 Kommandoflagge eines Vizeadmirals 1871–1918 Kommandoflagge eines Konteradmirals 1904–1918 Kommandoflagge eines Vizeadmirals des zweiten Geschwaders der aktiven Schlachtflotte Bis zum Jahr 1904 wurden alle Flaggen nur mit schwarzen Kugeln geführt. Flaggoffiziere des ersten Geschwaders behielten auch nach 1904 schwarze Kugeln in ihren Kommandoflaggen. 1904–1918 Kommandoflagge eines Konteradmirals des zweiten Geschwaders der aktiven Schlachtflotte Marinestander
Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung 1871–1918 Kommodorestander Geführt von einem Kapitän z. See und Kommodore, wenn er mindestens zwei Panzerschiffe auf Allerhöchsten Befehl unter seinem Kommando vereinigte. Der Stander war am Großtopp zu setzen. Bei Schiffen geringerer Leistungsfähigkeit musste der Stander am Vortopp gehisst werden. 1871–1918 Kommodorestander (für Schiffe geringerer Leistungsfähigkeit)[7] Geführt von einem Kapitän z. See und Kommodore, wenn er Schiffe geringerer Leistungsfähigkeit befehligte und keine Möglichkeit bestand, den Stander am Vortopp zu hissen. 1871–1918 Dienstaltersstander Entsprach dem Kommodorestander. Geführt vom dienstältesten, gleichrangigen Offizier bei auf Reede oder im Hafen liegenden Schiffen, wenn kein vorgesetzter Offizier anwesend war. In diesem Fall musste der Stander an der Rah des hinteren Mastes gesetzt werden. 1871–1918 Flottillenstander Geführt von Seeoffizieren, die mit der Befehligung einer Flottille betraut waren, sofern diese nicht zum Zeigen eines Rangabzeichens berechtigt waren 1871–1918 Divisionsstander Geführt von Seeoffizieren, die mit der Befehligung einer Division betraut waren, sofern diese nicht zum Zeigen eines Rangabzeichens berechtigt waren 1902–1918 Führerstander Gehisst von Führern von Schiffsgruppen, die nicht zum Führen eines Rangabzeichens oder anderen Standers berechtigt waren Kriegswimpel
Flagge des Oberbefehlshabers der Streitkräfte in China
Gemäß Allerhöchster Order vom 21. August 1900 verlieh der Deutsche Kaiser ein besonderes Kommandozeichen an den Oberbefehlshaber der deutschen Eingreiftruppe in China, die während des so genannten Boxeraufstandes zusammen mit anderen europäischen Mächten und den USA eine Interventionstruppe stellte. Als Kommandeur dieser Truppe wurde der deutsche Generalfeldmarschall Graf Alfred von Waldersee eingesetzt. Das Kommandozeichen wurde auch als quadratische Standarte verwendet. Nach Rückkehr des deutschen Kontingents im September 1901, stellte man die Flagge in einem Berliner Museum aus.
Sonstige Flaggen des Reichs
Die genannten Göschs wurden lediglich auf Kriegsschiffen und Schiffen, die eine Dienstflagge führten, gebraucht. Sie wurden ausschließlich von zu Anker liegenden Schiffen gesetzt und auch dann nur zu besonderen, genau festgelegten Anlässen. Handelsschiffe konnten jede beliebige Gösch führen.
Flagge Datum Verwendung Beschreibung 1896–1918 Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz Für Handelsschiffe, deren Kapitän Seeoffizier des Beurlaubtenstandes (heute: Reserveoffizier) ist 1871–1892 Flagge der Regierungsfahrzeuge Die deutsche Kriegsflagge mit einem blauen, klaren Anker in der inneren, unteren Ecke. Die genaue Bezeichnung lautete: Flagge der übrigen zum Ressort des Handels gehörigen Regierungsfahrzeuge 1871–1892 Flagge der Zollfahrzeuge Wie vorige, jedoch mit den zusätzlichen roten Buchstaben „KZ“, zwischen denen sich der Anker befand. 1871–1892 Flagge der Lotsenfahrzeuge Die deutsche Kriegsflagge mit zwei gekreuzten, blauen, klaren Ankern in der inneren, unteren Ecke 1871–1892 Flagge der Arbeitsfahrzeuge der Marine Die deutsche Kriegsflagge mit vier roten, klaren, kreuzweise ausgerichteten Ankern in der inneren, unteren Ecke. Die genaue Bezeichnung lautete: Flagge der Last-, Arbeits- und gemieteten Fahrzeuge der Marine 1871–1892 Gösch der Regierungsschiffe Genaue Bezeichnung: Gösch der übrigen zum Ressort des Handels gehörigen Regierungsfahrzeuge. Das Symbol im weißen Streifen entsprach demjenigen der Heckflagge 1871–1892 Gösch der Zollschiffe Das Symbol im weißen Streifen entsprach demjenigen der Heckflagge 1871–1892 Gösch der Lotsenfahrzeuge Das Symbol im weißen Streifen entsprach demjenigen der Heckflagge 1871–1892 Gösch der Arbeitsfahrzeuge Genaue Bezeichnung: Gösch der Last-, Arbeits- und gemieteten Fahrzeuge der Marine. Das Symbol im weißen Streifen entsprach demjenigen der Heckflagge 1893–1918 Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine Die goldgelbe Kaiserkrone mit Bändern über einem gleichfarbigen unklaren Anker in ein kreisförmiges, weißes Mittelfeld gesetzt. Geführt von Fahrzeugen der Marine, die nicht zum Zeigen der Kriegsflagge berechtigt waren. Diese Flagge ersetzte die bis dahin vier unterschiedlichen Dienstflaggen der Marine. Die vier dazugehörigen Göschs wurden ersatzlos gestrichen. Die neue Dienstflagge durfte in verkleinertem Maßstab jedoch als Gösch auf dem Bugspriet oder dem Vordersteven geführt werden. Im Seedienstbereich der Küstenländer wurde diese Flagge mit zusätzlichen Emblemen des jeweiligen Landes sowie der Funktion ergänzt 1893–1918 Dienstflagge für die Übrigen Verwaltungszweige des Reichs Die goldgelbe Kaiserkrone mit Bändern in ein kreisförmiges, weißes Mittelfeld gesetzt. Geführt von Regierungsfahrzeugen, die nicht zum Zeigen der Kriegsflagge, der Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine oder der Flagge des Auswärtigen Amts berechtigt waren Sonderflaggen für den Wassersport
Auf Grund der Begeisterung des Kaisers für den Segelsport, wurde einigen Segel- und Yachtklubs die Führung besonderer Flaggen gestattet. Wilhelm II. war selbst Mitglied des Kaiserlichen Yachtklubs in Kiel. Insgesamt wurde es sechs Segel- und Yachtklubs erlaubt, die deutsche Nationalflagge mit besonderen Emblemen zu ergänzen. Dies geschah auf Allerhöchsten Erlass des Deutschen Kaisers und wurde jeweils in den Marineverordnungsblättern veröffentlicht und somit offiziell gemacht.
Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung 1893–1918 Flagge des Kaiserlichen Yachtklubs Kiel Reichsdienstflagge der Marine mit folgenden Änderungen: Ein Medaillon in der Form einer Ellipse von einem rechts geschlagenen Taukranz umgeben. Auf dem Schaft des Ankers liegt ein gelber Schild mit dem Preußischen Adler, der ein Hohenzollernschild auf der Brust trägt 1906–1918 Flagge des Segelklubs „Rhe“ in Königsberg Der Preußische Adler aufgelegt auf ein Schild, dieses aufgelegt auf ein Schild mit dem „Deutschordenskreuz“ 1911–1918 Flagge des Großherzoglich Mecklenburgischen Jachtklubs in Rostock Der Pommersche Greif auf einem Schild unterhalb einer Krone. Beides aufgelegt auf die Mecklenburgische Fahne im inneren Obereck 1913–1918 Flagge des Königlich Württembergischen Jachtklubs in Friedrichshafen Das Stammwappen der Grafen von Württemberg aufgelegt auf ein Schild. Darüber die Königskrone 1914–1918 Flagge des Kaiserlichen Motorjacht-Klubs Berlin-Charlottenburg Auf einen Anker aufgelegt ein Zahnrad sowie ein Wappenschild mit Preußischem Adler. Darüber die Kaiserkrone ohne Bänder. Alles umgeben von einem Taukranz 1914–1918 Flagge des Deutschen Seglerverbands in Hamburg Der Preußische Adler auf ein Wappenschild gelegt Sonderflaggen für besondere Anlässe
Wappenflaggen
Im Jahr 1905 gestaltete der Deutsche Kaiser zwei Wappenflaggen, die der Öffentlichkeit zeigen sollten, ob er sich an Bord eines Schiffes befand bzw. ob er bereit war, Besucher zu empfangen. Diese wurden kurz als Blaue Wappenflagge („Seine Majestät empfangen nicht“) sowie Gelbe Wappenflagge („Seine Majestät sind nicht an Bord“) bezeichnet. Die Wappenflaggen wurden auf halber Höhe des Großmastes gehisst und waren stets in Begleitung der Kaiserstandarte sowie Großadmiralsflagge zu zeigen.
Toppflaggen
Der Kaiser gestattete zwei seiner Schiffe die Führung einer besonderen Toppflagge, die bei besonderen Anlässen gehisst werden durfte. Zum einen dem Panzerschiff Brandenburg, zum anderen dem Linienschiff Preußen.
Kirchenwimpel
Der Wimpel für Schiffsgottesdienste wurde an Bord von Schiffen der Kaiserlichen Marine gehisst, wenn Gottesdienste stattfanden. Dazu wurde die Heckflagge auf Halbmast gesetzt (gedippt) und der Kirchenwimpel darüber gesetzt.
Flagge Datum Verwendung Beschreibung 1871–1918 Wimpel für Schiffsgottesdienste Armeeflaggen
Flagge Datum Verwendung Beschreibung 1871–1918 Flagge für den Stab eines Armee-Oberkommandos 1871–1918 Flagge für den Stab eines Generalkommandos 1871–1918 Flagge für den Stab einer Division Kolonialflaggen
Die in den Kolonien zu Lande in der Regel verwendete Flagge war die National- und Handelsflagge, die sowohl von privater als auch von staatlicher Seite – bis zur Einführung spezieller Flaggen – eingesetzt wurde.
Flagge Datum Verwendung Beschreibung 1892–1918 Dienstflagge des Reichskolonialamts Der Reichsadler in ein kreisförmiges, weißes Mittelfeld gesetzt. Die Flagge war auch die Dienstflagge des Auswärtigen Amts 1893–1918 Lotsenverwaltung in den Schutzgebieten Dienstflagge des Reichskolonialamts mit den roten Buchstaben „LV“ im schwarzen Streifen. Zwischen den Buchstaben ein gelbfarbener, unklarer Anker. 1893–1918 Zollverwaltung in den Schutzgebieten Wie vorige, jedoch mit den Buchstaben „ZV“ 1892–1918 Reichs-Postamtsflagge Die goldgelbe Kaiserkrone mit Bändern über einem gleichfarbigen Posthorn in ein weißes, kreisförmiges Mittelfeld gesetzt. Die Flagge wurde am Großtopp gehisst. Solange die Post an Bord war und sich das Schiff im Ankunftshafen befand, durfte die Postflagge auch als Gösch auf dem Bugspriet gesetzt werden. 1871–1892 Flagge der Postschiffe Die deutsche Kriegsflagge mit einem goldfarbenen Posthorn in der inneren, unteren Ecke 1871–1892 Gösch der Postschiffe Bis 1892 fuhren Postschiffe mit eigenem Gösch. Im weißen Streifen ein goldfarbenes Posthorn 1891–1918 Flagge des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika Der Reichsadler ohne Kaiserkrone und ohne Kette in den weißen Mittelstreifen gesetzt. Gouverneure anderer Kolonien führten keine eigene Flagge. Dieses Kommandozeichen wurde nur zur See geführt: Auf Schiffen der Kaiserlichen Marine bzw. des Gouverneurs am Heck, in Booten am Bug. Die dem Gouvernement unterstellten Regierungsfahrzeuge hatten die Dienstflagge der übrigen zum Ressort des Handels gehörigen Regierungsfahrzeuge zu führen. (Bis zum 8. November 1892, als diese Dienstflagge wegfiel und in diesem Fall durch die Dienstflagge des Reichskolonialamts (ggf. mit zusätzlichen Buchstaben „LV“ oder „ZV“) ersetzt wurde.) Speziell für Deutsch-Ostafrika wurde am 21. August 1893 durch Allerhöchste Order bestimmt, dass von diesem Zeitpunkt an von allen Regierungsbehörden die Reichskriegsflagge zu führen ist 1898–1918 Flagge des Gouverneurs des Pachtgebiets von Kiautschou Identisch mit der Gouverneursflagge von Deutsch-Ostafrika. Es galten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei voriger Flagge, lediglich die Salutregelung unterschied sich etwas. 1878–1894 Flagge der Ralik-Inseln (Marschallflagge) „Halboffiziell“ auf der Inselgruppe verwendete Flagge, die vom deutschen Schiffskapitän Karl Bartholomäus von Werner den dortigen Häuptlingen verliehen wurde. 1894 wurde sie durch den Landeshauptmann verboten. Geplante Flaggen für die Deutschen Kolonien
Für die Deutschen Kolonien wurden auf Anregung des damaligen Staatssekretärs des Reichskolonialamts Wilhelm Solf im Jahr 1914 Entwürfe für Wappen und Flaggen vorgelegt. Diese wurden vom Kaiser geprüft und ihnen größtenteils ohne Einwände zugestimmt. Da der Kriegsbeginn unmittelbar bevorstand, kam es nicht mehr zu einer Verwirklichung der Pläne. Die Wappen und Flaggen wurden somit niemals in den Kolonien verwendet. Farbabbildungen der Wappen existieren nur in einer in den 1930er Jahren veröffentlichten Postkartenserie sowie im Deutschen Kolonialkalender für das Jahr 1940. Aus einem Artikel in den Afrika-Nachrichten aus dem Jahr 1933 geht hervor, dass auf den Flaggen die Wappenschilde ohne zusätzliche Krone beziehungsweise den Reichsadler dargestellt werden sollten.
Flagge Datum Landesteil Beschreibung Deutsch-Ostafrika Silberner Löwenkopf auf rotem Grunde Deutsch-Kamerun Silberner Elefantenkopf auf rotem Grunde Togoland Stilisierte Ölpalme mit einer heraldischen Schlange auf beiden Seiten auf grünlich bis silberfarbenem Grunde Deutsch-Südwestafrika Silberner Ochsenkopf auf blauem Grunde mit einem darüber liegenden Diamanten Deutsch-Samoa Drei silberfarbene Hügel mit stilisierten Kokospalmen auf rotem Grunde mit Wellen in blau und silber Deutsch-Neuguinea Heraldischer Paradiesvogel auf grünem Grunde Reichslande Elsaß-Lothringen
Die für die Reichslande offizielle Flagge war die deutsche Nationalflagge. Im Jahr 1911 wurde die Verfassung von Elsaß-Lothringen geändert. Im Zuge dessen schlug man eine Flaggenänderung vor. Die verfassunggebende Versammlung nahm eine rot-weiß gestreifte Flagge mit einem gelben Lothringerkreuz an. Diese wurde jedoch von den deutschen Regierungsstellen abgelehnt, so dass es zu keiner Änderung kam.
Dekorationsflaggen
Dekorationsflaggen waren im Kaiserreich sehr beliebt. Am weitesten verbreitet war die so genannte Reichsadlerflagge, die die schwarz-weiß-roten Farben mit dem Reichsadler kombinierte. An Stelle des Reichsadlers wurden aber auch Darstellungen des Kaisers, der kaiserlichen Familie und komplexe Kombinationen aus diesen Elementen verwendet. In allen Fällen handelte es sich um inoffizielle Flaggen, die von allen Privatpersonen im Kaiserreich verwendet werden durften. Die Flaggen wurden zum Beispiel von Hotels zur Ausschmückung der Fassade eingesetzt. Es handelte sich um reine Dekorationsflaggen ohne offizielle Funktion.
Königreiche
Flagge Datum Landesteil Beschreibung seit 1878 (offiziell) Königreich Bayern Landesflagge 1803–1892 Königreich Preußen Flagge des Königreichs 1892–1918 Königreich Preußen Landesflagge 1892–1918 Königreich Preußen Bürgerliche Flagge 1894–1918 Königreich Preußen Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Marine 1894–1918 Königreich Preußen Flagge der Zollverwaltung 1894–1918 Königreich Preußen Flagge der Lotsenverwaltung 1894–1918 Königreich Preußen Flagge der Fischereiaufsicht 1906–1918 Königreich Preußen Preußische Kriegs- und Dienstflagge (?)–(?) Königreich Preußen Preußische Dienstflagge für Binnengewässer 1815–1918 Königreich Sachsen Landesflagge 1896–1918 (vor 1896 bereits inoffiziell) Königreich Württemberg Landesflagge Großherzogtümer
Flagge Datum Landesteil Beschreibung 1871–1891 Großherzogtum Baden Bürgerliche Flagge 1891–1918 Großherzogtum Baden Bürgerliche Flagge bis 1918 Großherzogtum Hessen Bürgerliche Flagge 1839–1903 Großherzogtum Hessen Staatsflagge 1855–1918 Mecklenburg Landesflagge zur See 1863–1918 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Großherzogtum Mecklenburg-StrelitzLandesflagge 1895–1918 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin Dienstflagge für Mecklenburg-Schwerinsche Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude für Seeschiffahrt 1896–1918 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin Flagge der Zollverwaltung 1896–1918 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin Flagge der Fischereiaufsicht. Mecklenburg-Schwerin machte keinen Gebrauch von einer Flagge für die Lotsenverwaltung 1900−1918 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin Dienstflagge für Mecklenburg-Schwerinsche Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude für Binnenschiffahrt 1774–1918 Großherzogtum Oldenburg Bürgerliche Flagge 1902–1918 Großherzogtum Oldenburg Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Marine Oldenburgs 1902–1918 Großherzogtum Oldenburg Flagge der Fischereiaufsicht. Oldenburg machte keinen Gebrauch von Flaggen für die Zoll- und Lotsenverwaltung 1813–1897 Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Bürgerliche Flagge 1897–1920 Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Bürgerliche Flagge Herzogtümer
Flagge Datum Landesteil Beschreibung 1863–1918 Herzogtum Anhalt Bürgerliche Flagge (bis 1935 in Gebrauch) 1830–1918 Herzogtum Braunschweig Bürgerliche Flagge (bis 1935 in Gebrauch) 1832–1918 Herzogtum Sachsen-Altenburg Bürgerliche Flagge. Um das Jahr 1893 sollen kurzfristig die Landesfarben in Weiß-Grün getauscht worden sein. 1826–1911 Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha Bürgerliche Flagge 1911–1918 Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha Bürgerliche Flagge (bis 1920 in Gebrauch) 1835–1918 Herzogtum Sachsen-Meiningen Bürgerliche Flagge (bis 1920 in Gebrauch) Fürstentümer
Flagge Datum Landesteil Beschreibung Ca. 1858– Ca. 1880 Fürstentum Lippe Bürgerliche Flagge Ca. 1880–1918 Fürstentum Lippe Bürgerliche Flagge 1778–1918 Fürstentum Reuß ältere Linie Bürgerliche Flagge 1848–1918 Fürstentum Reuß jüngere Linie Bürgerliche Flagge (?)–Ca. 1880 Fürstentum Schaumburg-Lippe Bürgerliche Flagge Ca. 1880–1918 Fürstentum Schaumburg-Lippe Bürgerliche Flagge (verwendet bis 1935) 1866–1918 Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Bürgerliche Flagge (verwendet bis 1920) 1866–1918 Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen Bürgerliche Flagge (verwendet bis 1920) Ca. 1830–1918 Fürstentum Waldeck und Pyrmont Bürgerliche Flagge (verwendet bis 1929) Freie und Hansestädte
Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung 1891–1918 Staatsflagge Freie Hansestadt Bremen „Die Staatsflagge ist von Rot und Weiss mindestens achtmal gestreift und längs des Flaggenstocks mit der den Streifen entsprechenden Zahl abwechselnd roter und weisser Würfel in zwei Reihen gesäumt. Die Zahl der roten und die der weissen Streifen soll stets eine gerade sein. In der Mitte hat die Flagge ein viereckiges weisses Feld, in dem, falls sie mindestens zwölfmal gestreift ist, das große Wappen erscheint, jedoch mit der Abänderung, dass an Stelle der Krone ein gekrönter Helm mit rot und weisser Helmdecke tritt; die Helmzier bildet ein nach rechts gewandter, wachsender Löwe, der mit den Pranken den Wappenschlüssel, den Bart nach links gekehrt, senkrecht hält. Wenn die Flagge nur achtfach gestreift ist, so erhält das Mittelfeld das mittlere Wappen.“[8] 1891–1892 Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Marine, Bremen Staatsflagge Bremens mit dem Mittleren Wappen und einem blauen Anker in der linken oberen Ecke 1895–1918 Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Marine, Bremen Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine mit dem mittleren Wappen Bremens im linken Obereck 1895–1918 Dienstflagge der Zollverwaltung Bremen Die Bremer Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „ZV“ 1895–1918 Dienstflagge der Lotsenverwaltung Bremen Die Bremer Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „LV“. Bremen machte keinen Gebrauch von einer speziellen Flagge für die Fischereiaufsicht seit dem
18. Jhd.Landesflagge der Freien Hansestadt Hamburg „Das rote Flaggentuch im Grössenverhältnisse 1:2, zeigt die weisse Burg des Wappenbildes, deren Achse circa 1/3 der Flaggenlänge vom Flaggenstock entfernt ist. Sie wird von den Handelsschiffen neben der deutschen Nationalflagge gehisst.“[9] 1894(?)–1918 Staatsflagge der Freien Hansestadt Hamburg „Das Flaggentuch (1:2) zeigt die weisse Burg auf einem blauen Anker mit gelbem Ankerstock gelegt, die Achse des Ankers circa 2/7 der Flaggenlänge vom Flaggenstockrande entfernt. Sie wird von den hamburgischen Staatsfahrzeugen, die nicht oder nur ausnahmsweise im Gebiete der Seeschiffahrt verkehren, geführt.“[10] 1894–1918 Dienstflagge für Regierungsfahrzeuge und Gebäude der Marine Hamburgs Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine mit dem Wappen der Hamburger Staatsflagge im linken Obereck. Hamburg machte offenbar keinen Gebrauch von speziellen Flaggen für die Zoll- und Lotsenverwaltung sowie die Fischereiaufsicht 1890–1918 Staatsflagge der Freien und Hansestadt Lübeck „Die Staatsflagge zeigt ein von Weiss über Rot geteiltes Flaggtuch, mit einem weissen Ausschnitte im roten Streifen, in dem der lübische Doppeladler zu stehen kommt.“[11] 1895–1918 Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Seeschifffahrt, Lübeck Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine mit dem Lübecker Doppeladler im linken Obereck 1895–1918 Dienstflagge der Zollverwaltung Lübeck Die Lübecker Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „ZV“ 1895–1918 Dienstflagge der Lotsenverwaltung Lübeck Die Lübecker Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „LV“ 1895–1918 Dienstflagge der Fischereiaufsicht Lübeck Die Lübecker Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „FA“ 1903–1918 Staatsflagge für Staatsfahrzeuge der Binnenschiffahrt, Lübeck Staatsflagge Lübecks mit einem goldfarbenen, klaren Anker in der unteren linken Ecke. Dieser war von „Nordwest“ nach „Südost“ gedreht Quellen
- Abbildung in Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage auf Zeno.org
- Brockhaus Konversations-Lexikon, 1892
- Meyers Kleines Konversationslexikon. 5. Auflage, 1892
- Flags of the world – German Empire 1871–1918
- Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde
Siehe auch
- Liste in den Commons
- Flagge Deutschlands
- Flaggen und Wappen der Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreichs
- Liste der Flaggen deutscher Länder
- Liste der Flaggen deutscher Gesamtstaaten
- Liste der Flaggen und Wappen der Provinzen Preußens
Literatur
- Jörg M. Karaschewski: Flaggen in den deutschen Schutzgebieten, ISBN 978-3-9351-3104-9.
- Jörg M. Karaschewski: Flaggen im deutschen Kaiserreich, 2008, ISBN 978-3-8370-1966-7.
- Harry D. Schurdel: Flaggen und Wappen Deutschlands, 1995, ISBN 978-3-8944-1136-7.
- Ekkehard Kuhn: Einigkeit und Recht und Freiheit. Die nationalen Symbole der Deutschen, 1991, ISBN 978-3-5500-7800-2.
- Jürgen Arndt: Wappen und Flaggen des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten (1871–1918), Dortmund 1988, ISBN 3-921846-81-1.
Fußnoten
- ↑ Ströhl: Deutsche Wappenrolle, S. 80.
- ↑ Es existiert eine Angabe von DREYHAUPT [1], dass die Anzahl der Adler in späteren Jahren auf 18 reduziert wurde. KARASCHEWSKI, 2008, erwähnt dagegen eine solche Reduzierung nicht.
- ↑ Hugo Gerard Ströhl (Hrsg.): Deutsche Wappenrolle. Stuttgart 1897, S. 83.
- ↑ Ströhl: Deutsche Wappenrolle, S. 84.
- ↑ Ströhl: Deutsche Wappenrolle, S. 84.
- ↑ Nach DREYHAUPT [2] soll – wohl inoffiziell – auch eine Version mit mittelbreitem Rand verwendet worden sein.
- ↑ Angaben nach KARASCHEWSKI, 2008. DREYHAUPT ist dagegen der Auffassung, dass es sich bei diesem Stander um denjenigen des Stellvertreters eines Flaggoffiziers oder Kommodores handelt. [3]
- ↑ Ströhl: Deutsche Wappenrolle, S. 87.
- ↑ Ströhl: Deutsche Wappenrolle, S. 87.
- ↑ Ströhl: Deutsche Wappenrolle, S. 87.
- ↑ Ströhl: Deutsche Wappenrolle, S. 87.
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