- Reinhard Richardi
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Reinhard Richardi (* 21. März 1937 in Berlin) ist ein deutscher Jurist und Professor.
Werdegang
Nach dem Abitur studierte Richardi von 1956-60 Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und der Universität München. 1960 legte er das 1. Juristische Staatsexamen ab und promovierte bei Alfred Hueck. Danach war er wissenschaftlicher Assistent am Seminar für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität München. 1964 folgte das 2. Staatsexamen sowie 1967 die Habilitation.
Von 1968 bis 2005 war Richardi ordentlicher Professor an der Universität Regensburg und Inhaber des Lehrstuhls für Arbeits- und Sozialrecht, Bürgerliches Recht und Handelsrecht. Rufe nach Berlin (1967), Göttingen (1976) und Heidelberg (1979) lehnte er ab. 1973-75 bekleidete Richardi das Amt des Dekans der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, 1988-1992 war er Prorektor der Universität, 1988-2005 Vertrauensdozent der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Seit 1999 ist Richardi Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands. Nachdem er 1988-2005 das Amt des Vorsitzenden der Zentralen Gutachterstelle der Deutschen Bischofskonferenz innegehabt hatte, wurde er anschließend Präsident von deren Nachfolgeorganisation, des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs. 1981-95 war Richardi Vorsitzender der deutschen Sektion der Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit, 1987-2005 Vorsitzender der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg. Ab 1993 gehörte er überdies der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Regensburg an.
Seit seiner Emeritierung 2005 ist Richardi als Fachgutachter im Evaluationsverfahren Rechtswissenschaft der staatlichen Evaluationsagentur Baden-Württemberg (Evalag) tätig.
1990 erhielt Richardi die Staatsmedaille des Freistaats Bayern für soziale Dienste. 1996 verlieh ihm Papst Johannes Paul II. den päpstlichen Gregoriusorden. 2001 schließlich wurde er mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Professor Richardi ist verheiratet, hat drei Kinder und lebt in Pentling bei Regensburg.
Schriften (Auswahl)
- Das Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers an der Mitgliedschaft in einer Personenhandelsgesellschaft, Berlin/Frankfurt 1961 (Dissertation)
- Kollektivgewalt und Individualwille bei der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses, München 1968 (Habilitationsschrift)
- Kommentar zum Bundespersonalvertretungsgesetz unter Berücksichtigung der Landespersonalvertretungsgesetze, München 1978
- Betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung und Einzelarbeitsvertrag, Köln 1986, ISBN 3885750325
- Wertpapierrecht, Heidelberg 1987, ISBN 3811421875
- Mitbestimmung des Personalrats bei der Arbeitszeitverkürzung im öffentlichen Dienst. Inhalt und Bedeutung des § 13 AZO. Baden-Baden 1990, ISBN 3789019879
- Arbeitsrecht, Heidelberg 1991, ISBN 3811433911
- Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht. Herausgegeben gemeinsam mit Otfried Wlotzke, München 1992, ISBN 3406365116
- Arbeitsrecht als Teil freiheitlicher Ordnung. Von der Zwangsordnung im Arbeitsleben zur Arbeitsverfassung der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 2002, ISBN 3789080659
- Arbeitsrecht in der Kirche: Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht. 5. Auflage. Beck Juristischer Verlag, München 2009, ISBN 978-3-406-55682-1
- Kommentar des Dienstvertragsrechts (Vorbemerkung vor § 611, §§ 611 - 615 BGB). In: Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Berlin/New York 2005, ISBN 3805910061
- Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, München 2005, ISBN 3406538444
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