- Renegade (Luftfahrt)
-
Der englischsprachige Begriff Renegade (engl. abtrünnig, Überläufer) beschreibt im kriminalistischen Kontext ein fliegendes Verkehrsflugzeug, das im Verdacht steht, durch Luftpiraten als Waffe für einen terroristischen Angriff gegen Bodenziele verwendet zu werden.[1]
Renegade-Fälle sind also spezielle Formen der Flugzeugentführung mit einer extrem hohen kriminellen Energie. Terroristen nutzen insbesondere die kinetische Energie des Flugzeuges und die Explosionskraft des Kerosins, um die größtmögliche Wirkung auf das Objekt und eine hohe Anzahl an Opfern (Passagiere, fliegendes Personal und die angegriffenen Personen am Boden) zu erreichen.
Die offizielle Definition lautet in Deutschland wie folgt:
- „Lage, in der die Vermutung, der Verdacht oder die Gewissheit bestehen, dass ein Luftfahrzeug aus terroristischen oder anderen Motiven als Waffe verwendet werden soll“.
Derartige Lagen zeichnen sich dadurch aus, dass das Leben und die körperliche Unversehrtheit zahlreicher Menschen wesentlich beeinträchtigt oder geschädigt werden kann (vgl. GGSK).
Der Begriff wird infolge der Terroranschläge am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten, international seit 2002, genutzt, um das neue Bedrohungszenario zu beschreiben. Renegade wurde jedoch schon vorher im englischen Sprachgebrauch für Flugzeugentführungen verwendet.
Abwehr von Renegades
Die Abwehr und der eventuelle Abschuss eines Renegades liegt ausschließlich in nationaler Verantwortung. So ist die NATO nicht berechtigt, Entscheidungen zum Waffeneinsatz gegen Renegades zu treffen.
In Deutschland wurde im Oktober 2003 das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum in der Gemeinde Uedem (Nordrhein-Westfalen) eingerichtet, um den deutschen Luftraum vor solchen Bedrohungen zu schützen.
Dem Führungszentrum sind im Falle eines Renegade zwei in Neuburg an der Donau (Bayern) und Wittmund (Ostfriesland) stationierte Alarmrotten, bestehend aus Eurofighter und McDonnell Douglas F-4 Kampfflugzeugen, unterstellt, die innerhalb von 15 Minuten startklar sind.
Ziel der Kampfflugzeuge ist es, zuerst das verdächtige Verkehrsflugzeug visuell zu identifizieren, und wenn möglich Funkkontakt mit den Entführern aufzunehmen. Sollten diese nicht reagieren oder die Aufforderung zu landen ignorieren, werden die Kampfflugzeuge versuchen, durch entsprechende Manöver das Flugzeug abzudrängen und zum Landen zu zwingen (Funktion als Abfangjäger). Die letzte Warnung besteht aus einem Schuss mit der Bordkanone vor den Bug des Flugzeuges. Das letzte Mittel gegen ein Renegade-Luftfahrzeug, der Abschuss des Verkehrsflugzeuges, ist in Deutschland nicht legal.
Der § 14 III Luftsicherheitsgesetz, der dem Verteidigungsminister das Recht eingeräumt hätte, gem. Art. 35 Abs. 2, 3 GG, Renegade-Flugzeuge abschießen zu lassen, wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Anfang 2006 als nicht verfassungsgemäß erachtet (siehe dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz 2005). Zur Strafbarkeit des Abschusses eines Renegade-Flugzeugs siehe Übergesetzlicher Notstand.
Auf manchen Flügen sind Sky-Marshals an Bord; diese bewaffneten Polizeivollzugsbeamten können unter Umständen eine Entführung verhindern.
Einzelnachweise
- ↑ Informationen zur mündlichen Verhandlung am 9. November 2005 in Sachen Luftsicherheitsgesetz (Pressemitteilung Nr. 101/2005). Bundesverfassungsgericht (17. Oktober 2005). Abgerufen am 11. Juni 2008. „RENEGADE-Flugzeuge (...) sind zivile Luftfahrzeuge, die zu terroristischen oder anders motivierten Zwecken als Waffe für einen gezielten Absturz missbraucht werden.“
Weblinks
- § 13 Luftsicherheitsgesetz (Deutschland) Gesetzestext
Wikimedia Foundation.