- Alarmrotte
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Eine Alarmrotte ist eine Rotte von zwei oder drei Jagdflugzeugen, so genannten Abfangjägern, die rund um die Uhr zum Start in der kürzestmöglichen Zeit bereitsteht, um die Unversehrtheit der Lufthoheit eines Staates in dessen Staatsgebiet zu wahren.
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Alarmrotten können bei Luftraumverletzungen oder anderen schwerwiegenden Zwischenfällen im Luftraum (beispielsweise bei Flugzeugentführungen) eingesetzt werden. Nach der Alarmierung muss die Alarmrotte innerhalb einer festgelegten Zeit (z. B. 15 Minuten) in der Luft sein. Je nach Alarmlage können diese Zeiten auf 10 bzw. 5 Minuten verkürzt werden. Bei 10 Minuten sitzen die Piloten bereits im Cockpit, bei 5 Minuten stehen die Maschinen startbereit auf der Startbahn. Als Instrument zur Wahrung der nationalen Souveränität und Sicherheit unterstehen Alarmrotten im Grundsatz nationaler Befehlsgewalt. Die Gestellung von Alarmrotten und die Befugnis deren Einsatz zu befehlen kann jedoch auch im Rahmen von Bündnisvereinbarungen oder bilateralen Verträgen geregelt werden. Die Befugnis, Einsätze einer Alarmrotte anzuordnen, ist in den Nationen unterschiedlich geregelt. So liegt in Großbritannien die Befehlsgewalt hierzu komplett bei der militärischen Führung und nicht bei der politischen. Besondere Aufmerksamkeit erhielt das „Air Policing“ nach den Anschlägen des 11. September 2001 in den USA, da bei rechtzeitiger Alarmierung und klarer Befehlskette eine Alarmrotte möglicherweise in der Lage gewesen wäre, diese Anschläge zu verhindern.
Wird ein Alarmstart befohlen, so können die Besatzungen nach Annäherung an ein verdächtiges Luftfahrzeug eine Sichtidentifizierung durchführen.
Standardisiertes Manöver
Zur Verständigung dienen international durch die ICAO standardisierte Signale. Als Zeichen für den Abfangvorgang positioniert sich ein Abfangjäger seitlich leicht nach vorne versetzt auf die linke Seite des abzufangenden Flugzeuges, um so dem Piloten der abzufangenden Maschine Sichtkontakt zum Abfangjäger zu ermöglichen. Die so „angesprochene“ Maschine sollte dann durch Wackeln mit den Flügeln signalisieren, der Alarmrotte folgen zu wollen. Danach würde der Jäger eine Kursänderung beispielsweise in Richtung eines Flugplatzes einleiten.
Gelingt es nicht, das Luftfahrzeug unter Kontrolle zu bringen oder abzudrängen und droht z. B. die Gefahr eines (gewollten) Absturzes mit weitreichenden weiteren Folgen, so gibt es in vielen Ländern, zum Beispiel den USA, die Möglichkeit zum Abschuss der Maschine.
In Einzelfällen ist es schon gelungen, ohnmächtige Piloten wieder aufzuwecken oder führerlose kleinere Maschinen durch Unterschneiden der Tragfläche (zusätzlicher einseitiger Auftrieb) auf Kurs in unbewohntes Gebiet zu bringen. Ein ähnliches Flugmanöver wurde bereits von der britischen Royal Air Force erfolgreich gegen anfliegende V1 eingesetzt, um diese vom Kurs und zum Absturz zu bringen; die britischen Jagdflugzeuge berührten z.T. dabei sogar absichtlich die Tragflächen, um das Manöver durch einen physikalischen Impuls zu verstärken, da die automatische Steuerung durch den Kreiselkompass der V1 dann in der Regel zusammenbrach.
Die Alarmrotte ist in der Regel in eigens dafür errichteten Hangars an einem Ende einer Startbahn untergebracht, um im Alarmierungsfall kurze Wege zum Start zu garantieren. Hierzu dürfen die Jäger gegebenenfalls Start- und Landebahnen auch als Rollbahn benutzen, um ihre Startposition zu erreichen, was ansonsten den Sicherheitsregeln eines ordentlichen Flugbetriebes widerspricht. Die Hangars sind üblicherweise besonders gesichert, um Sabotage zu verhindern. Insgesamt sind etwa 50 Personen eines Geschwaders rund um die Uhr vorbereitet für diesen Ernstfall. Neben dem Piloten und in der Regel fünf Technikern gehört zum Bereitschaftsteam auch der Geschwadergefechtstand, Fliegerhorstfeuerwehr, der Fliegerarzt und die Besatzung von Tower und Radar.
Situation in Deutschland
In der deutschen Luftwaffe stellen das JG 71 für den nördlichen Luftraum, das JG 74 für den südlichen Luftraum und im Bedarfsfall das JG 73 (v.a. für den östlichen Luftraum) die Alarmrotten. In nationaler Zuständigkeit für den gesamten deutschen Luftraum ist das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum als militärischer Teil der Führungszentrale Nationale Luftverteidigung (FüZNatLV) in Uedem. Hier sitzen Vertreter von Luftwaffe, Innenministerium und Flugsicherheit zusammen und entscheiden über das Vorgehen.
In Deutschland wurde die Aufgabe der Alarmrotte bisher bei beiden Jagdgeschwadern alleinig von der F-4 Phantom II ausgeführt. Seit Juni 2008 übernimmt der Eurofighter diese lufthoheitlichen Aufgaben beim JG 74. Mit der Einführung des Eurofighter im JG 71 (geplant nicht vor 2012) wird die Phantom endgültig aus der Luftwaffe ausgemustert. Bis dahin fliegen F-4 Phantom II und Eurofighter gemeinsame Übungseinsätze.
Mit dem Anfang 2005 in Deutschland beschlossenen Luftsicherheitsgesetz sollten die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, welche es unter anderem im Notfall, wie z. B. bei dem Versuch, ein Flugzeug als fliegende Bombe zu benutzen, den Besatzungen der Jagdflugzeuge auf Anweisung des Verteidigungsministers erlaubt, dieses abzuschießen. Am 15. Februar 2006 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig.
Siehe auch
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