- Rheinische Ritterschaft
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Die Rheinische Ritterschaft ist eine Genossenschaft des rheinischen Adels.
Entstanden ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts kraft königlich preußischer Gründung am 21. Januar 1837 (Preußisches Gesetzblatt vom 13. Mai 1837 [1]). Es handelte sich zunächst um einen Zusammenschluss von 30 Familien des alten ritterbürtigen Uradels in der preußischen Rheinprovinz um Johann Wilhelm Freiherr von Mirbach, Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom Stein und Christoph Freiherr von Wylich. Mit dem Zusammenschluss wurde den Mitgliedern vom preußischen König das Recht zugestanden, frei (autonom) zu testieren. In den ehemalig französischen Landesteilen galten nämlich die im Code Civil vorgeschriebenen Erbregelungen fort, die eine freie letztwillige Verfügung nicht vorsahen. Eine ungeteilte Vererbung von Gütern wäre nach den Regelungen des Code Civil nicht möglich gewesen. Diese Sonderregelung für die Angehörigen der Mitgliedsfamilien hat über Artikel 216 des EGBGB Eingang in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gefunden. Der Vorstand der Genossenschaft wird aus dem Ritterhauptmann und den Ritterräten gebildet. Der Ritterhauptmann bedarf der Bestätigung durch den Landesherren.
Die Genossenschaft unterhält mehrere private und öffentlich-rechtliche Stiftungen , unter anderem das Damenstift Schloss Ehreshoven, dort ist seit 1923 auch der Sitz der Genossenschaft. Zu diesem Zeitpunkt musste der bisherige Sitz, die Rheinische Ritterakademie auf Schloss Bedburg ebenso wie die dort von der Genossenschaft unterhaltene Höhere Schule aufgegeben werden. Bei ihrer Gründung war die Genossenschaft sehr umstritten. Unter anderem hatte Ernst Moritz Arndt eine Streitschrift gegen die rheinische Ritterschaft "Gegen die rheinischen Autonomen" verfasst. Es bestand die Befürchtung, dass auf lange Sicht sämtliches landwirtschaftliche Vermögen der Provinz in den Händen der wenigen Mitgliedsfamilien landen würde, da das Vermögen bei Erbgängen jeweils ungeschmälert in eine Hand hätte gelangen können. Dies hat sich jedoch nicht bestätigt, heute sind auch Familien aufgenommen, die dem historischen, ritterbürtigen Adel des Rheinlandes nicht angehören.
Gründungsfamilien sind: die Grafen Loë, Fürstenberg, Spee, Eltz, Wolff-Metternich, Hoensbroech, Beissel, Schaesberg, die Freiherren Mirbach Harff, Eltz-Rübenach, Rolshausen, Bongardt, Dorth - Warsberg, Spies von Büllesheim, v.d.Leyen-Blomersheim, Geyr von Schweppenburg, Schell v. Schellenberg, Wenge, Raitz von Frentz zu Garath, Raitz von Frentz zu Schlenderhan, Raitz von Frentz zu Kellenberg, Loë, Salis-Soglio. Hinzu kamen die Prinzen Merode und Salm-Salm, die Grafen Bernstorff, Walderdorff, Droste zu Vischering, Galen, Schall-Riaucour, Westerholt, die Freiherrn Boeselager, Twickel, Elverfeldt, Stein, Wylich sowie die Herren von der Osten und von Hobe.
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Einzelnachweise
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