- Robert Redslob
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Robert Redslob (* 3. Februar 1882 in Straßburg; † 6. Juni 1962 in Straßburg) war ein deutsch-französischer Staats- und Völkerrechtler, dessen Theorie des parlamentarischen Regierungssystems die Weimarer Reichsverfassung beträchtlich beeinflusste.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Redslob wurde als Sohn des Straßburger Pfarrers Jules Redslob und Emilie, geborene Dietz, geboren. Er studierte von 1900 bis 1906 Rechtswissenschaften, Philosophie und Nationalökonomie in Straßburg und Berlin und absolvierte seine praktische juristische Ausbildung in Straßburg. Dort wurde er 1909 auch zum Dr. jur. promoviert und erlangte noch im selben Jahr die venia legendi für Strafrecht, Rechtsphilosophie und Staatsrecht.
1903 folgte er einem Ruf als ordentlicher Professor an die Universität Rostock, wo er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht innehatte. Nach dem Ersten Weltkrieg kehrte Redslob nach Straßburg zurück, wo er an der neu errichteten Universität Straßburg den Lehrstuhl für Internationales Öffentliches Recht erhielt.
Außer an den Universitäten Rostock und Straßburg lehrte Redslob auch an der Haager Akademie für Völkerrecht und hielt 1950 auch an der neu gegründeten FU Berlin Vorlesungen. 1953 wurde er emeritiert.
Wissenschaftliches Wirken
Der Elsässer Redslob schrieb unter anderem über die (Nicht-)Integration Elsaß-Lothringens in das deutsche Kaiserreich[1].
Kurz vor der Novemberrevolution erschien sein Werk Die parlamentarische Regierung in ihrer wahren und in ihrer unechten Form (siehe unten), in dem er die Theorie aufstellte, dass ein "echtes" parlamentarisches System nur dann vorläge, wenn ein "Gleichgewicht" zwischen Exekutive und Legislative bestünde; hingegen ein "unechtes" parlamentarisches System, wenn die Macht bei der Legislative läge, welche die Exekutive kontrollieren würde, was Redslob bereits als Parlamentsabsolutismus verstand[2]. Ein Gleichgewicht zwischen Exekutive und Legislative bestehe laut Redslob dann, wenn beide Gewalten eines Ursprungs sind, also entweder vom monarchischen Souverän (Monarchisches Prinzip) oder aber dem Volkssouverän ausgehen[3]. Als Kritiker der republikanischen Staatsform sah Redslob dieses Gleichgewicht ideal in der parlamentarischen Monarchie verwirklicht[4].
Diese Theorie wurde von vielen der Akteure zur Zeit der Entwicklung der Weimarer Verfassung aufgenommen. Hugo Preuß, den "Vater der Weimarer Reichsverfassung", veranlasste Redslobs Parlamentarismustheorie dazu, bereits in seinen Verfassungsentwürfen die beiden direkt vom Volk legitimierten Staatsorgane Reichstag und Reichspräsident vorzusehen, zwischen denen die Regierung als Bindeglied fungieren sollte[5].
Mit seinem Werk Die Staatstheorien der französischen Nationalversammlung von 1789 (siehe unten) zählt Redslob zu den in Carl Schmitts bis heute die Verfassungstheorie maßgebend prägenden Werk Verfassungslehre von 1928 überdurchschnittlich oft zitierten Autoren (vgl. das Namensregister letzteren Werkes).
Werk (Auszug)
- Die Staatstheorien der französischen Nationalversammlung von 1789. Ihre Grundlagen in der Staatslehre der Aufklärungszeit und in den englischen und amerikanischen Verfassungsgedanken, Leipzig 1912.
- Abhängige Länder. Eine Analyse des Begriffs von der ursprünglichen Herrschergewalt. Zugleich eine staatsrechtliche und politische Studie über Elsaß-Lothringen, die österreichischen Königreiche und Länder, Kroatien-Slavonien, Bosnien-Herzegowina, Finnland, Island, die Territorien der nordamerikanischen Union, Kanada, Australien, Südafrika, Leipzig 1914.
- Die parlamentarische Regierung in ihrer wahren und in ihrer unechten Form. Eine vergleichende Studie über die Verfassungen von England, Belgien, Ungarn, Schweden und Frankreich, Tübingen 1918.
- Le régime politique de l'Asace-Lorraine sous la domination allemande, in: Revue du Droit Public et de la Science Politique, Bd. 38 (1921).
Quellen
- ↑ Hans-Ulrich Wehler: Krisenherde des Kaiserreichs 1871-1918. Studien zur deutschen Sozial- und Verfassungsgeschichte, 2. Aufl., Göttingen 1979, S. 36 sowie S. 50.
- ↑ Wolfgang J. Mommsen: Max Weber und die deutsche Politik 1890–1920, 2. Aufl., Tübingen 1974, S. 372 f.;
Carl Schmitt: Verfassungslehre, 9. Aufl., Berlin 1993 (fehlerbereinigter Neusatz der Erstauflage von 1928), S. 304. - ↑ Wolfgang J. Mommsen: Max Weber und die deutsche Politik 1890–1920, S. 373.
- ↑ Wolfgang J. Mommsen: Max Weber und die deutsche Politik 1890–1920, S. 374.
- ↑ Wolfgang J. Mommsen: Max Weber und die deutsche Politik 1890–1920, S. 372 und 375.
Literatur
- Manfred Friedrich: Redslob, Robert. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 21, Duncker & Humblot, Berlin 2003, S. 251.
- Armel Le Divellec: Robert Redslob, juriste alsacien entre la France et l'Allemagne, in: JöR, Bd. 55 (2007), S. 479 bis 507.
- Detlef Stronk: Gleichgewicht und Volkssouveränität. Eine Untersuchung an Hand der Parlamentarismustheorie Robert Redslobs, Bonn 1976, zugl. Diss., Univ. Bonn 1975/76. ISBN 3-87198-063-3
Weblinks
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