- Schutzgesetz
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Schutzgesetze (Verbotsnorm) dienen dem Schutz und der Sicherheit von Mensch und Tier durch abstrakte und generelle Rechtsvorschriften. Beispiele sind der Kündigungsschutz, der Mutterschutz, der Tierschutz oder der Rechtsschutz.
Im Unterschied zum Schutzgesetz bedeutet der Begriff „Schutzrecht“ den Schutz von menschlichen Leistungen (Leistungsschutzrecht, Gewerbliches Schutzrecht) auf verschiedenen Rechtsgebieten. Beispiele sind: Patentrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Verwandte Schutzrechte
Wie folgende Beispiele zeigen, können sich Selbstbestimmungsrecht und Schutzgesetz gegenseitig ausschließen:
- Der Schutz schränkt das Selbstbestimmungsrecht ein:
Beispiel: Der Jugendschutz schränkt das Selbstbestimmungrecht von Jugendlichen zum Kauf von Alkohol bis zu einem bestimmten Alter ein.
- Das erweiterte Selbstbestimmungrecht bedeutet weniger Schutz:
Beispiel: Das Selbstbestimmungrecht der Mutter, ob sie ihr Kind austragen oder innerhalb der gesetzlichen Frist (Fristenlösung) abtreiben will, bedeutet, dass das Menschenrecht des Ungeborenen nicht mehr ab Empfängnis, sondern erst ab der festgelegten Frist gilt.
Geschichte
- 1215 - Magna Charta enthält erstmals Schutzrechte der Untertanen gegen die Krone.
- 1542 – Die Leyes Nuevas enthalten erstmals Schutzrechte für eroberte Völker (Indios).
- 1794 – Allgemeines Landrecht schützt erstmals die ungeborenen Kinder ab dem Zeitpunkt der Empfängnis.
Schutzgesetz und Schadensersatz
Außerdem versteht man unter einem Schutzgesetz eine Gesetzesnorm, durch deren Verletzung eine Schadensersatzpflicht gemäß § 823 Abs. 2 BGB eintreten kann. Ein solches Schutzgesetz schützt nicht nur die Allgemeinheit, sondern den Einzelnen.[1]
Einzelnachweise
- ↑ BGH NJW 2004, 356, 357.
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