Sonderziehungsrecht

Sonderziehungsrecht
Sonderziehungsrecht
Staat: IWF
Unterteilung: -
ISO-4217-Code: XDR
Abkürzung: SZR, SDR
Wechselkurs:
(21. November 2011)

1 EUR = 0,86022 XDR
1 XDR = 1,1625 EUR
1 CHF = 0,69513 XDR
1 XDR = 1,4386 CHF

Das Sonderziehungsrecht (SZR; englisch Special Drawing Right, SDR) ist eine künstliche, 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte Währungseinheit, die nicht auf den Devisenmärkten gehandelt wird. SZR hat den ISO-4217-Code XDR.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bereits Anfang der 1960er-Jahre wurden Stimmen laut, die Liquiditätsengpässe durch ein ungleiches Wachstum von Handelsströmen und der Reservewährung US-Dollar befürchteten. Mit der Einführung der SZR wurde zusätzliche Liquidität für das internationale Finanzsystem geschaffen. Der Gouverneursrat des IWF beschloss das neue Reservemedium am 3. Oktober 1969.[1]

Ende März 2009 forderten die Volksrepublik China und Russland, die Rolle des Sonderziehungsrechts auszubauen und das SZR als „supranationale Reservewährung“ zu etablieren.[2] [3]

Funktionsweise

Wenn der Gouverneursrat des IWF feststellt, dass ein weltweiter Bedarf an zusätzlicher Liquidität besteht, werden SZR an die Mitgliedsländer zugeteilt. Jedes Land hat mit seinen zugeteilten SZR ein Guthaben gegenüber dem IWF, mit dem es seine Schulden gegenüber Gläubigerländern tilgen kann. Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, Zahlungen durch SZR zu akzeptieren.

SZR sind ein Teil der Währungsreserven eines Landes. So hat jedes Land das Recht, gegen Herausgabe von SZR innerhalb bestimmter Grenzen andere Währungen zu kaufen. Die SZR dienen damit als Devisenhilfe für einzelne in Schwierigkeiten geratene Länder.

Außerdem koppeln einige Länder ihre Währung an die SZR, etwa beim Uganda-Schilling.

Weitere Verwendung

Außer als Währungsreserve finden Sonderziehungsrechte als Recheneinheit auch Verwendung bei:

Währungskorb

Der Wechselkurs eines Sonderziehungsrechts ist durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen definiert.

Als Maßstab für die Höhe des Betrages und damit des Gewichts der einzelnen Währung dienen der Anteil des betreffenden Staates bzw. Währungsraumes am Weltexport und die in dieser Währung gehaltenen Reserven der IWF-Mitglieder. Alle fünf Jahre werden die relevanten Währungen und ihre Gewichtung vom IWF-Vorstand neu festgelegt und daraus am Stichtag die neue Zusammensetzung des Korbes bei gleichem Wert errechnet. Vor der Einführung des Euro waren Deutsche Mark und Französischer Franc Teil des Korbs.

Die folgende Tabelle gibt für jede Währung im Währungskorb das ihr zu Beginn einer Fünfjahresperiode zugeordnete Gewicht („initial new weight“) an. Eine Aufwertung relativ zu den übrigen Währungen im Korb während der Fünfjahresperiode lässt das Gewicht einer Währung steigen, eine Abwertung lässt es fallen. Andererseits verändert sich das Gewicht durch veränderte Anteile der Währung an Welthandel und Währungsreserven[8].

  USD DEM FRF JPY GBP
1981–1985 42% 19% 13% 13% 13%
1986–1990 42% 19% 12% 15% 12%
1991–1995 40% 21% 11% 17% 11%
1996–2000 39% 21% 11% 18% 11%
USD EUR JPY GBP
2001–2005 45% 29% 15% 11%
2006–2010 44% 34% 11% 11%
2011–2015 41,9% 37,4% 9,4% 11,3%

Seit Januar 2011 enthält ein SZR den Wert aus der Summe von 0,66 US-Dollar, 0,423 Euro, 0,111 Pfund Sterling und 12,1 Yen[8].

Tagesaktueller Wert

Der tagesaktuelle Wert des SZR wird vom IWF ermittelt und veröffentlicht[9] [10], basierend auf den Umtauschraten der Währungen, aus denen sich das SZR bildet. Es gilt die Kursnotierung der Londoner Börse um 12 Uhr. Falls die Börse in London geschlossen ist, gilt die Notierung in New York und sollte diese ebenfalls geschlossen sein, gilt der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank.

Einzelnachweise

  1. Walter Stock: Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Seite 62. ISBN 3-428-02728-0 abgerufen am 2. Oktober 2009
  2. faz.de: China schlägt eine neue Leitwährung vor vom 25. März 2009.
  3. tagesschau.de: Russland fordert neues Weltwährungssystem (nicht mehr online verfügbar) vom 31. März 2009.
  4. ICAO: Convention of Comparison for damage caused by aircraft to third parties, Chapter II, Article 4 - Limit of the operator's liability; Abgerufen am 11. November 2009
  5. IMO: Convention on Limitation of Liability for Maritime Claims (LLMC), 1976. Abgerufen am 9. November 2009.
  6. IMO: International Convention on Civil Liability for Oil Pollution Damage (CLC), 1969. Abgerufen am 9. November 2009.
  7. Suez Canal Authority: Rules of Navigation, Part IV, Chapter XIV, Art. 106 Determination of Payment of Suez Canal, Dues; Abgerufen am 11. November 2009
  8. a b IWF: Zusammensetzung des SZR (englisch)
  9. IWF: Aktueller Gegenwert eines Sonderziehungsrechts (in USD) (englisch)
  10. IWF: Aktueller Gegenwert eines Sonderziehungsrechts (in weiteren Währungen) (englisch)

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Sonderziehungsrecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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