Sparförderung

Sparförderung

Als Sparförderung wird die staatliche Förderung der Sparbemühungen und der Vermögensbildung von Privatpersonen bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Ziele der Sparförderung

Ziel der Sparförderung ist zunächst einmal ein Sozialpolitisches: Die Ungleichverteilung der Vermögen in der Bevölkerung soll durch erhöhtes Sparen der ärmeren Bevölkerungsschichten gemildert werden (Umverteilung). Aus diesem Grund sind Maßnahmen der Sparförderung meist an Einkommensobergrenzen gebunden.

Daneben wird auch die Erhöhung der Sparquote als gesamtwirtschaftliches Ziel genannt.

Außerdem wird versucht, über die Sparförderung auf die Auswahl der Anlageformen und die spätere Verwendung der Mittel Einfluss zu nehmen. Gefördert werden sollen z. B. die Investition in Produktivvermögen (Aktien) oder in Wohneigentum.

Instrumente der Sparförderung

Der Staat kann das Sparen mittels Sparzulagen, Prämien und Steuervergünstigungen fördern.

Sparförderung in Deutschland

Sparförderung erfolgt in Deutschland mit den Instrumenten:

Auch die Einführung der Abgeltungsteuer wird unter dem Gesichtspunkt der Sparförderung diskutiert.

Früher bestanden Fördermöglichkeiten bei

Weiterhin bestehen eine Reihe von Fördermöglichkeiten für Sparverträge zur Altersversorgung (Riester-Rente, Rürup-Rente u. a.).

Sparförderung in Österreich

Sparförderung erfolgt in Österreich mit den Instrumenten:

Geschichte

Bereits im Dritten Reich wurde Sparförderung betrieben. Mit der "Verordnung zur Lenkung der Kaufkraft" vom 30. Oktober 1941 wurde das Programm Eisernes Sparen ins Leben gerufen.

Literatur

  • Inderst, G., Mooslechner, P., & Unger, B. (1990). Das System der Sparförderung in Österreich: Versuch einer Effizienzanalyse aus finanzwissenschaftlicher Sicht. Heidelberg 1990: Physica-Verlag, ISBN 3-7908-0461-4

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