- Staatsintervention
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Eine Staatsintervention bezeichnet alle Maßnahmen eines Staates, um gesellschaftliche und wirtschaftliche Prozesse und Entwicklungen zu beeinflussen. Es geht dabei in erster Linie um Maßnahmen des Staates, die sich nicht auf die Wirtschaftsordnung bzw. die Gestaltung der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen beschränken [1], sondern die direkt und situationsspezifisch (ad hoc) auf bestimmte Ereignisse reagieren.
Staatsinterventionen können globale oder selektive Eingriffe des Staates oder einzelner mit Hoheitsgewalt betrauter Institutionen bezeichnen. Diese Eingriffe in gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnungen und Abläufe erfolgen stets mit Anspruch auf eine gesamtgesellschaftlich verbindliche Geltung.
Beispiele für Staatsinterventionen sind
- Protektionismus
- tarifäre Handelshemmnisse (Zölle)
- nichttarifäre Handelshemmnisse (Marktschranken)
- Subventionen
- Wirtschaftsförderung
- Bail-outs
- Abnahmegarantie bzw. gezielter Aufkauf von Produkten zur Stabilisierung des Preisniveaus etwa im Rahmen der EU-Agrarpolitik [2]
- Marktregulierung
- Teilverstaatlichung oder Verstaatlichung eines privaten Unternehmens
Eine wirtschaftspolitische Ausrichtung oder Wirtschaftspolitik, die auf weitreichenden Staatsinterventionen aufbaut, wird als Staatsinterventionismus bezeichnet.
Geschichte der Staatsintervention in der Schweiz
Bezogen auf die eingangs definierte situative Reaktion, also im engeren Sinne, gab es in der Schweiz zwei Phasen des wirtschaftspolitischen Interventionismus[3]:
- Die Weltwirtschaftskrise der 70er bis 90er Jahre des 19. Jahrhunderts
Man begann in dieser Phase analog zum Ausland eine Politik der Schutzzölle. Zudem wurde 1885 (als Kompetenz-Erteilung an die Kantone) eine "bedürfnisabhängige" Bewilligungspflicht für Gastwirtschafts-Betriebe eingeführt, "zur Verhinderung einer übermässigen Konkurrenz". Auch die Verstaatlichung der Privatbahnen und Überführung in die Schweizerischen Bundesbahnen 1898 fiel in die Endphase dieser Rezession, wobei sich dieser Schritt aufgrund von ausgeprägter Misswirtschaft der privaten Player auch strukturell aufdrängte und sich letztlich als erfolgreich und dauerhaft erwies.
- Die Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre
Bekanntester interventionisischer Eingriff dieser Periode war das Uhrenstatut: Fabrik-Neueröffnungen oder -erweiterungen wurden bewilligungspflichtig und es wurden staatliche Mindest-Standards für Preise und Zahlungs-Modalitäten festgelegt. 1937 bis 1939 wurden ferner die Wirtschaftsartikel der Bundesverfassung politisch beraten, welche die "Erhaltung wichtiger, in ihrer Existenz gefährdeter Wirtschaftszweige oder Berufe" bezweckten. Der Inkraftsetzung stand der Krieg im Wege, sie erfolgte aber - trotz in der Schweiz danach sofort einsetzendem Wirtschaftsaufschwung - im Jahr 1947.
Die meisten der aufgelisteten Regulierungen sind mittlerweile wieder dereguliert worden.
Einzelnachweise
- Protektionismus
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