Stefling

Stefling

Stefling ist ein Ortsteil von Nittenau in Bayern.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Vorzeit

Von den naturräumlichen Gegebenheiten her liegen Stefling und seine Umgebung an der Grenze zwischen dem Falkensteiner Vorwald und dem Oberpfälzer Bruchschollenland, durchschnitten vom Regental. Diese Lage bot einerseits die Möglichkeit, auf den Hang- und Hochflächen Landbau zu betreiben und die Wälder zu nutzen und andererseits wegen der günstigen Verkehrslage zu Böhmen am Handel teilzunehmen. Da es jedoch für die vorgeschichtliche Zeit keine schriftliche Überlieferung gibt, sind Bodenfunde die einzigen Zeugnisse für eine Besiedelung. Die ersten Funde aus der Umgebung sind fast durchwegs Zufallsfunde. Sie sind im Regensburger Stadtmuseum aufbewahrt und wurden bereits im vorigen Jahrhundert gehoben. Erst seit 1962 wird die Gegend um Nittenau durch systematisches Aufsammeln und Kartieren von Oberflächenfunden archäologisch genauer erfasst.

Der Ortsname ist mit einem christlichen Personennamen (Stephan) zusammengesetzt, woraus zu ersehen ist, dass der Sippenführer bereits ein Christ war. Da die Christianisierung des Chamer Beckens in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts anzusetzen ist (ca. 740 Schenkung eines Gebietes, auf dem das spätere Chammünster entstand, an das Kloster St. Emmeram durch Herzog Odilo), könnte man die Besiedlung Steflings frühestens in die zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts setzen. In der Traditionsnotiz von 996 wird auch eine slawische Kolonne (=abhängiger Bauern) erwähnt. Daher kann man annehmen, dass auch in der Gegend Slawen im Zuge der Karolingischen Staatskolonisation, die seit dem 8. Jahrhundert erfolgte, angesiedelt wurden, und zwar meist in Waldgegenden bei grundherrlichen Siedlungen. Aus dem Gesagten geht hervor, dass Stefling möglicherweise schon in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhundert als bajuwarische Siedlung angelegt wurde.

Erste urkundliche Erwähnung

Mit der ersten schriftlichen Erwähnung im Jahr 996 ist Stefling einer der ältesten Orte in der näheren Umgebung im Regental. Eine Traditionsnotiz (Notiz über eine Übergabe, Schenkung) im ältesten Traditionsbuch des Klosters St. Emmeram hält fest, dass der Bürger Pabo, nachdem er seinen Sohn Liutolf ins Kloster St. Emmeram gegeben hatte, dem Abt und seinen Brüdern im Nordwald ein Forstgut überträgt, zwischen dem Frankenbach und dem Jugenberg und bei seinem Besitz Stefling (Steuininga) gelegen. Da Stefling an anderer Stelle locus (= grundherrschaftlich organisierter Bezirk) genannt wird, muss der Ort schon als Herrschaftssitz bestanden haben. Dafür spricht auch, dass auf jenem Forstgut ein slawischer Kolonne saß, wie dies vom 8.–10. Jahrhundert in dieser Gegend der Fall war.

Die Landgrafschaft Stefling

Schloss Stefling

Der genannte Pabo, nach dem das Geschlecht seinen Namen erhalten hat, war seit ca. 976 Burggraf, d.h. Stellvertreter des Kaisers, in Regensburg. Zur gleichen Zeit wurde er Graf im westlichen Teil des alten Donaugaus und in Teilen des ehemaligen Nordgaus. Das ursprüngliche Herrschaftsgebiet der Pabonen war der Landkeil zwischen Naab und Regen. Von hier aus stießen die Pabonen den Regen entlang und in den Vorwald hinein und erweiterten ihren Herrschaftsbereich beständig. Als Vertreter des Kaisers in Regensburg und als Grafen, deren Aufgabe die Friedenssicherung und die Rechtsprechung war, spielten sie eine bedeutende Rolle in der damaligen Politik, wobei sie stets treu an der Seite des Kaisers standen. Als der fünfte Burggraf Otto I., 1143 starb, fand unter dessen Söhnen eine Erbteilung statt, wodurch zwei Linien des Geschlechtes der Pabonen entstanden: die burggräfliche Linie und die landgräfliche Linie. Der burggräflichen Linie fielen die Burggrafschaft in Regensburg sowie die Grafenrechte westlich davon bis zur mittleren Altmühl zu (spätere Grafschaft Hirschberg). Die landgräfliche Linie erhielt die Grafschaft, die sich nördlich und östlich von Regensburg erstreckte (spätere Landgrafschaft Leuchtenberg). Die Bezeichnung "Land"-Grafen beruht darauf, dass die Linie nur Grafenrechte auf dem Lande ausübte im Gegensatz zur "Stadt"-Grafschaft. Zur Landgrafschaft gehörte im 12. Jahrhundert ein Gebiet, dass große Teile der heutigen Oberpfalz umfasste. Das Kerngebiet der Landgrafschaft waren die grundherrlichen Besitzungen um die Burg Stefling, weshalb man auch von den Landgrafen von Stefling spricht. Die Landgrafen dehnten diesen Kernbereich im Vorwald bis in die Gegend von Falkenstein aus. Die Gründung des Hausklosters Walderbach (1143), das eigentlich schon im Machtbereich der Diepoldinger lag, zeugt vom Selbstbewusstsein der Steflinger Landgrafen ebenso wie die Hauptburg Stefling, deren früheste Teile aus der Mitte des 12. Jahrhunderts stammen. Wie die anderen großen Geschlechter dieser Zeit dienten den Landgrafen auch Dienstleute, Ministerialen, die auf kleinen Burgen der Umgebung saßen.

Die Landgrafschaft Stefling bestand nur etwa ein halbes Jahrhundert, denn schon 1196 starb der letzte Landgraf Otto IV.. Die gräflichen Funktionen übernahmen die Leuchtenberger, die seit 1199 mit dem Landgraftitel bezeugt sind, den sie jedoch 1283 an die Wittelsbacher verkauften. Den allodialen Besitz (Hausbesitz) hatten die Wittelsbacher auf Grund verwandtschaftlicher Beziehungen schon 1196 an sich gebracht. So hat die Landgrafschaft Stefling, die aus einem Kerngebiet mit Stefling und Umgebung und einem weiteren Grafschaftsbezirk bestanden hatte, nur ein halbes Jahrhundert existiert, aber dennoch ihre Spuren in der Geschichte und Kultur hinterlassen. Vor allem die Kolonisationstätigkeit durch Ministerialien der Landgrafen ist bis heute sichtbar durch die Rodungsnamen auf -thann, -schlag, -schwand oder -loh und die Ortsnamen auf -berg, während die Ortsnamen Grafenwinn und Grafenhofen auf die unmittelbare gräfliche Siedlungstätigkeit hinweisen.

Herrschaft und Hofmark Stefling

Die Herrschaft Stefling bildete unter den Pabonen mit deren grundherrlichen Besitzungen um die Burg und den damit verbundenen Rechten über Land und Leute den Kern der Landgrafschaft. Dabei nannten sich außer den Landgrafen auch Ministralien nach Stefling, die von 1160 bis 1190 urkundlich bezeugt sind. Diese versahen im Auftrag der Landgrafen die Burghut und wohl auch Verwaltungsaufgaben. Diese Anfänge der jetzigen Burg Stefling sind, wie Dr. Andreas Boos auf dem Symposion im Oktober 1995 feststellte, in diese Zeit zu setzen. Der grundherrliche Besitzkomplex um die Burg Stefling ging beim Tode Ottos IV., des letzten Landgrafen, auf Grund der Erbansprüche ungehindert an Herzog Ludwig I. von Bayern über. Nach Stefling nennen sich nun in der Folgezeit auch herzogliche Ministralien.

Der Umfang der frühen Grundherrschaft Stefling wir aus dem ältesten bayerischen Herzogsurbar von 1231/37 ersichtlich. Danach gehörte die Herrschaft zum herzoglichen Amt Regenstauf und umfasste neben Stefling die Orte Weinting, Hengersbach und Überfuhr. Dass die Inhaber von Stefling seit alters her die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit besaßen, d. h. die Befugnis, auch Todesurteile zu fällen und zu vollziehen, geht aus einer Urkunde von 1438 hervor. Stefling besaß damit den Status einer Herrschaft. Daneben kam den Besitzern natürlich auch die Niedergerichtsbarkeit zu, die alle anderen Gerichts- und Verwaltungsbefugnisse beinhaltete. Stefling hatte also auch einen Status einer Hofmark.

Die Geschichte der Herrschaft Stefling war vom 13. bis zum 17. Jahrhundert durch Landesteilungen, Verpfändungen und wechselnde Besitzer geprägt. Die einschneidendste Veränderung geschah durch den Hausvertrag von Pavia (1329), in dem Stefling aus der bisherigen Zugehörigkeit zum Amt Regenstauf herausgelöst und dem Amt Wetterfeld einverleibt wurde, das zur Oberpfalz und damit zur pfälzischen Linie gehörte, während Regenstauf bei der altbayerischen Linie verblieb. Schon vorher, nämlich 1318, hatte der bayerische Herzog die Burg Stefling an die Hofer von Hof am Regen verpfändet, die sie bis 1340 innehatten. Danach kam die Burg bis 1386 an die Auer, ein Regensburger Patriziergeschlecht, das auch Stockenfels besaß. Da sie streitsüchtige Herren waren, dürfte auch Stefling unruhige Zeiten erlebt haben. Ein guter Wirtschafter und kluger Rechner war deren Nachfolger, Peter Ecker, dem die pfälzischen Fürsten wegen eines Darlehens das Amt Wetterfeld verpfänden mussten. Da dessen Erbtochter mit dem Grafen Heinrich von Orten verheiratet war, erhielt dieser die Herrschaft 1426 zu Lehen. Die Ortenburger besaßen Stefling bis gegen Ende des Jahrhunderts, zeitweise unterbrochen von den Raidenbuchern. Während dieser Zeit, 1426 und 1433, verwüsteten die Hussiten die Umgebung, konnten aber die Burg Stefling nicht einnehmen. Schon gegen Ende des 14. Jahrhunderts gehörte zur Herrschaft Stefling ein Eisenhammer, der noch in der Mitte des 16. Jahrhunderts erwähnt wird.

Von den Raidenbuchern übernahm die Herrschaft 1517 Thomas von Reitzenstein, dem zugleich Fischbach und Stockenfels gehörte. Da die Reitzensteiner hoch verschuldet waren, mussten sie 1580 die Herrschaft verkaufen, die Georg Heinrich Bos erwarb. Von den Bos kam Stefling 1612 an die Hofer von Urfahrn, die in die Strudel des 30-jährigen Krieges gerieten. Nachdem Kurfürst Maximilian von Bayern 1623/1628 die Oberpfalz erhalten hatte, verlangte er, dass alle Stände und Untertanen katholisch werden müssten. Da Wolf Christoph Hofer dem nicht nachkommen wollte, verließ er Stefling und ging in die evangelische Reichsstadt Regensburg.

Die Herrschaft wurde nun von der Regierung in Amberg verwaltet. Als die Schweden jedoch 1633 die Oberpfalz besetzten, stellten sich mehrere emigrierte evangelische Adelige auf ihre Seite, u.a. auch Wolf Christoph Hofer. Doch schon 1634 konnte die kaiserliche Armee die Oberpfalz zurückgewinnen und Wolf Christoph musste wieder außer Landes gehen. 1636 ist er als Emigrant gestorben. Nach seinem Tod bemühte sich Sebastian Poysl Stefling zu erwerben. Er gehörte einer weit verzweigten, begüterten Familie an, die u.a. auch Wulkersdorf besaß. Poysl, der in Nittenau wohnte, schilderte in mehreren Schreiben an die Regierung in Amberg den erbärmlichen Zustand des Schlosses und der Herrschaft, was mit den Kriegsereignissen, aber auch mit der unsicheren Besitzlage zusammenhängen dürfte. Trotz aller Bemühungen gelang es ihm nicht, Stefling in seinen Besitz zu bekommen.

Nachdem auch der Sohn von Wolf Christoph Hofer nach dem Krieg Stefling nicht wieder erlangen konnte, veräußerte er Schloss und Herrschaft 1656 an den Kurfürsten Ferdinand Maria, der sie im selben Jahr Christoph von Münster übertrug, in dessen Familie Schloss und Herrschaft bis 1793 verblieben. Die Münster, deren Herkunft noch ungeklärt ist, hießen ursprünglich Münsterer. Christoph Münsterer wurde 1660 von Kaiser Leopold I. in den Adelstand erhoben und nannte sich nun von Münster. Da Christoph von Münster keine männlichen Nachkommen hatte, folgten 1696 seine Enkel Johann Christoph und Johann Friedrich Josef, die Stefling zunächst gemeinsam besaßen. 1725-1740 war dann Johann Friedrich Josef Alleininhaber.

Während seiner Amtszeit wurde das Bergschloss Stefling 1738 oder 1739 durch Sturm und Unwetter schwer getroffen. Friedrichs Sohn und Nachfolger Rudolf Adam Ferdinand (1749 - 1786) begann mit dem Wiederaufbau, der 1748 vollendet war, wie eine Inschrift über dem Eingang angibt. Auch die Kapelle an der Westseite des Schlossgebäudes, die wohl schon zu Anfang des 16. Jahrhunderts hier errichtet worden ist, wurde zu dieser Zeit neu hergestellt und ausgestattet. Auf Rudolf Adam folgte 1783 sein ältester Sohn Matthias Emanuel. Er verkaufte mehrere Bauplätze an seine Steflinger Untertanen. 1786 folgte ihm sein Bruder Georg Joseph, der ebenfalls mehrere Bauplätze an die Steflinger Dorfbewohner veräußerte. Doch 1793 verkaufte Georg Joseph Stefling. Der Grund dafür ist nicht bekannt. Wahrscheinlich waren ihm die Erträge aus den Renten und Abgaben zu gering.

Der neue Besitzer von Stefling war der Reichsgraf Carl Theodor von Bettschart. Dieser versah, wie schon sein Vater, verschiedene Verwaltungstätigkeiten im oberpfälzischen Fürstentum Sulzbach und wurde 1790 in den Grafenstand erhoben. Da Graf Bettschart aber nicht bar, sondern in Raten zahlte, mit denen er bald in Verzug geriet, wurde ein Verwalter über Stefling gesetzt, der alle Einkünfte überprüfte und Inventare und Baurechnungen erstellte. So wurden u.a. ein neues Regenwehr und eine Eiswand zum Schutz der Mühle gegen den Eisstoß erstellt. 1812/13 wurden Schloss, Kapelle und mehrere Gebäude repariert und die zum Teil eingefallene Schlosshofmauer neu aufgerichtet.

1817 gelang es Wilhelm Carl Graf von Eckart, der seit 1801 bereits Fischbach mit Stockenfels sowie Hof mit dem Burgstall Zangenfels besaß, Stefling an sich zu bringen, indem er sowohl Zahlungen an Georg Joseph von Münster wie an den Grafen Bettschart übernahm. Damit beginnt die neuere Geschichte von Stefling. Schon 1806 hatte Stefling die Hochgerichtsbarkeit und damit den Status einer Herrschaft verloren. Es war fortan eine Hofmark mit Niedergerichtsbarkeit bzw. Teil eines Patrimonialgerichts. Die Herrschaft Stefling, die nördlich von der Herrschaft Fischbach, östlich vom Untergericht Nittenau und der Hofmark Hof und westlich vom herzoglichen Pflegeamt Regenstauf begrenzt wurde, war der räumlichen Ausdehnung nach, ein kleines Gebilde. Ende des 18. Jahrhunderts umfasste sie 23 Anwesen in den Ortschaften Stefling (17 Anwesen), Haarhof, Hammerhäng, Harthöfl, Ödgarten, Rummelsölden und Weinting. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts kamen Hengersbach, Geiseck, Überfuhr und Weißenhof dazu. Die Herrschaft besaß in Stefling das Schloss mit Kapelle, die Hofgebäude, das Brauhaus, eine Mühle, das Jägerhaus, ein Gartenhaus, das Amtshaus und ein weiteres Haus. Davon stehen noch heute das Schloss mit Kapelle, das Jägerhaus neben dem Schloss und die Brauerei. Das Brauhaus wurde mittlerweile abgerissen, während die Mühle in Form des heutigen Elektrizitätswerkes am Regen weiterbesteht.

Obwohl gering an Umfang und Zahl der Bewohner erhielt Stefling seine Bedeutung als Hauptsitz der Landgrafschaft der Pabonen und später als Sitz einer Herrschaft, deren Inhaber nicht dem Pfleger von Wetterfeld, sondern direkt dem pfälzischen bzw. bayerischen Landesherren unterstand.

Die Grafen von der Mühle-Eckart auf Stefling

1817 hatte Wilhelm Carl Graf von Eckart Schloss und Hofmark Stefling erworben. Er entstammte einem Geschlecht, dessen Mitglieder als Räte am kurmainzischen Hof gedient und 1748 das Adels- und Freiherrendiplom erworben hatten. Wilhelm Karl wurde 1790 in den Grafenstand erhoben. Er war dann erblicher Reichsrat des Königreiches Bayern, Kämmerer und Generalleutnant und besaß in der Oberpfalz neben Stefling noch Leonberg, Pirkensee, Fischbach und Hof am Regen. Der Ort Eckartsreuth wurde von ihm gegründet. Auf seinen Antrag hin wurde Stefling, das nach dem Verlust der Hochgerichtsbarkeit 1806 nur mehr eine einfache Hofmark mit Niedergerichtsbarkeit war, 1820 dem Patrimonialgericht Leonberg einverleibt, dem auch Hof und Fischbach angehörten. Patrimonialgerichte wurden nach 1806 die gutsherrlichen Niedergerichte genannt.

Von den Patrimonialgerichten zu unterscheiden sind die Gemeinden, deren Bildung ebenfalls 1820 zum Abschluss kam. An die Stelle der bisherigen Dorf- und Ortsgemeinden als bäuerliche Wirtschaftsgemeinden traten nun gemeindliche Selbstverwaltungsbezirke, die zugleich Staatsverwaltungsbezirke waren und auf dem Land Rural-Gemeinden (Landgemeinden) genannt wurden. Da Stefling Teil eines Patrimonialgerichtes war, wurde es eine patrimonialgerichtische Rural-Gemeinde, zu der die Orte Stefling, Geiseck, Haarhof, Hammerhäng, Hengersbach, Hartlhöf, Ödgarten, Rumelsölden, Überfuhr, Weinting und Weißenhof gehörten. Die Gemeinde zählte 56 Familien mit 243 Einwohnern.

Die Erbtochter des Grafen Eckart, Gräfin Eugenie, hatte 1806 den französischen Generalleutnant a.D. Karl Graf Du Moulin geheiratet, dessen Grafschaft auch vom Königreich Bayern anerkannt wurde. Die drei ältesten Söhne der beiden erhielten 1822 die Genehmigung, ihren Namen zu verdeutschen, so dass sie sich nun "von der Mühle" nannten. Graf Du Moulin, der 1847 verstorben war, hatte zuvor testamentarisch bestimmt, dass seine Gemahlin Eugenie Nutznießerin des gesamten Besitzes in Bayern sein sollte und dass seine beiden ältesten Söhne den Besitz erben sollten. Nachdem Eugenie 1856 verstorben war, erbte der älteste Sohn Karl Eduard, den Besitz in der Gegend von Neuburg a. d. Donau (Bertoldsheim). Er stiftete die ältere Linie des gräflichen Hauses, während der zweitälteste Sohn Gustav den oberpfälzischen Besitz erhielt und die jüngere Linie gründete. Ab 1857 nannte er sich Graf Eckart von der Mühle und war königlich-bayerischer Kämmerer. Er starb 1869. Da er keine Nachkommen hinterließ, folgte ihm sein Neffe Karl Heinrich Wenzeslaus, der vom Grafen Karl Heinrich Leopold (1810-1855), dem drittältesten Sohn des Grafen Du Moulin, abstammte. Karl Heinrich Wenzeslaus, der sich wie sein Onkel Graf Eckart von der Mühle nannte und erblicher Reichsrat der Krone Bayerns war, besaß Stefling bis zum Jahre 1889. Ihm folgte sein jüngerer Bruder, Heinrich Karl Ludwig von der Mühle-Eckart (1851-1922). Auch er war erblicher Reichsrat der Krone Bayerns. Die Mutter der beiden Grafen, Juliane Freiin von Woellwarth, war übrigens Obersthofmeisterin der Königin Maria, Gemahlin König Maximilians II. und Mutter König Ludwig II.

Graf Heinrich errichtete 1897 einen Neubau der Mühle und verpachtete 1911 die Überfuhr mit dem Fischerhaus an die Gemeinde. Schon seit 1881 war er Ehrenmitglied der Freiwilligen Feuerwehr Stefling. Die Grafen von der Mühle hatten damals ihren Sitz in Leonberg oder Pirkensee, während das Steflinger Schloss von den gräflichen Beamten bewohnt wurde. Nach dem Tod des Grafen Heinrich (1922) übernahm dessen ältester Sohn, Karl Heinrich Leopold Graf von der Mühle-Eckart (1922-1968) die Nachfolge. Aus der Ehe mit Gabriele Freiin von Gise gingen drei Kinder hervor: Katharina Maria Karoline, Heinrich Karl Gabriel und Karola Maria Gabriele.

Nach dem Ableben des Grafen Karl Heinrich im Jahre 1968 wurde der Besitz aufgeteilt: Sein Sohn Heinrich Karl Gabriel Graf von der Mühle-Eckart (geb. 1910) übernahm Schloss und Besitz Leonberg, wo er bis zu seinem Tod 2005 wohnte. Seine Tochter Katharina, verheiratet mit Alexander Freiherr von Falkenhausen und heute verwitwet, erhielt das Gut Fischbach, und seine Tochter Karola Gräfin von der Mühle den land- und forstwirtschaftlichen Besitz zu Stefling. Gräfin Karola von der Mühle-Eckart († Januar 2006), die seit ihrer Geburt in Stefling lebte, wohnte im zum Gutskomplex gehörenden Meierhof, den Graf Karl 1877 neu erbauen ließ. Das Schloss erhielt 1982 Gabriele, die Tochter des Grafen Heinrich Karl zu Leonberg, die im gleichen Jahr Ferdinand Graf von Drechsel heiratete. Das Schloss und die Jägerwohnung wurden 1987 in Erbpacht an Dr. Eberhard Crain und dessen Gattin überlassen, die beide Gebäude saniert haben. Seit dieser Zeit thront das Schloss Stefling, dessen Erhalt den Grafen von der Mühle-Eckart zu verdanken ist, in neuer Pracht über dem Regental.

Literatur

  • Genealogisches Handbuch des Adels, Bd 35, Limburg a. d. Lahn, 1965
  • Josef Klose: 991 oder 996? Zur ersten Erwähnung von Stefling. Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg, Bd. 130, Regensburg 1990, S. 217–292
  • Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon, Bd. 6, Leipzig 1929
  • Josef Knott: Chronik der Pfarrei Fischbach in der Oberpfalz. Neuzeitliche Überarbeitung durch Josef Denk. Flier, Amberg 1976.
  • Alois Schmid: Untersuchungen zu Gau, Grafschaft und Vogtei im Vorderen Bayerischen Wald, in: Aus Bayerns Geschichte, St. Ottilien 1992, S. 117–177
  • Ingrid Schmitz-Pesch: Roding: Die Pflegämter Wetterfeld und Bruck. Historischer Atlas von Bayern Teil Altbayern, Heft 44, München 1986, ISBN 3-7696-9907-6
  • Hans Schneider: Grafschaft und Landgericht auf dem Nordgau, in: Forschungen zur bayerischen Geschichte. Festschrift für Wilhelm Volkert, Frankfurt 1993, S. 15–38.
  • Johann Schmuck: "Ist dieses gantze Gut Stöffling..." Beitrag zur Geschichte Stefling im 17. Jahrhundert, in: Jahresband zur Kultur und Geschichte Landkreis Schwandorf, 1995
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