Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten

Als Steuerberatungskosten werden in Deutschland Kosten bezeichnet, die dem Steuerpflichtigen bei der Erfüllung seiner aus den Steuergesetzen abgeleiteten Verpflichtungen entstehen. Wesentlichster Bestandteil sind die Kosten, die bei der Inanspruchnahme eines Steuerberaters entstehen, auch Fachliteratur, Software zur Erstellung der eigenen Steuererklärung oder Beiträge zum Lohnsteuerhilfeverein fallen aber ebenfalls unter den Begriff. Details werden in einem am 21. Dezember 2007 veröffentlichten BMF-Schreiben[1] geregelt.[2]

Inhaltsverzeichnis

Steuerliche Behandlung

Steuerberatungskosten unterliegen selbst einer besonderen steuerlichen Behandlung.

Altregelung bis 2005

Bis 2005 waren Steuerberatungskosten, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten waren, als Sonderausgaben unbegrenzt steuerlich abzugsfähig.

Neuregelung ab 2006

Seit dem 1. Januar 2006 sind Steuerberatungskosten nur noch abzugsfähig, wenn es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt. Alle anderen Steuerberatungskosten sind dem privaten Bereich zuzuordnen und nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 4. Februar 2010 entschieden, dass dieses Abzugsverbot nicht gegen das Grundgesetz verstößt und eine entsprechende Klage abgewiesen [3]

Die Steuerberatungskosten für folgende Leistungen sind damit beispielsweise steuerlich abzugsfähig:

  • Betriebsausgaben: Bilanz oder EÜR, Anlagen GSE und L, betriebliche Steuererklärung USt, GewSt
  • Werbungskosten: Anlagen N, KAP, V und SO

Beschränkte Steuerpflicht

Im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2006 die gleichen Regeln wie bei unbeschränkter Steuerpflicht. Ein entsprechendes BMF-Schreiben[4] wurde am 17. April 2007 als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache "Conijn"[5] veröffentlicht.

Einzelnachweise

  1. BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2007 - IV B 2 - S 2144/07/0002 - Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung.
  2. Vgl. Höreth, Ulrike: Die Steuerberatungskosten absetzen, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 6. Januar 2008.
  3. [1] Urteil des Bundesfinanzhofes vom 4. Februar 2010 - X R 10/08.
  4. BMF-Schreiben vom 17. April 2007 - IV C 8 - S 2301/07/0002 - Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen (§ 50 Abs. 1 Satz 4 EStG).
  5. Rs. C-346/06.
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