Ventilwächter

Ventilwächter

Wegfahrsperren sind Einrichtungen an Kraftfahrzeugen, die verhindern sollen, dass diese unbefugt in Betrieb genommen werden können.

Inhaltsverzeichnis


Man unterscheidet mechanische Wegfahrsperren, elektronische Wegfahrsperren und unfreiwillige Wegfahrsperren.

Mechanische Wegfahrsperre

Mechanische Sperren kommen auf freiwilliger Basis zum Einsatz:

  • So gibt es einen Stahlstab (sog. Lenkradkralle), der mittels Schloss am Lenkrad so befestigt wird, dass es nicht möglich ist, das Lenkrad zu drehen. Bei einer anderen Konstruktion wird ein Stahlstab zwischen Lenkrad und einem Pedal eingespreizt, so dass auch die Pedale nicht betätigt werden können. Diese einfachen Methoden sind zwar nicht bedienungsfreundlich, haben aber den Vorteil, dass sie billig sind und auch leicht sichtbar, so dass eventuell Gelegenheitsdiebe abgehalten werden.
  • Eine weitere Wegfahrsperre ist die Gangschaltungssperre. Diese wird in der Mittelkonsole fest mit der Karosserie mittels Abrissschrauben befestigt. Die Sperrung erfolgt durch das Einschieben eines Stahlbolzens. Dieser blockiert die Bewegung der Gangschaltung im Rückwärtsgang. Auch Pkw mit Automatikschaltung können auf diese Weise in der Position P-Parken geschützt werden. Die Sperre ist mit einem gehärteten Schloss ausgestattet.
unfreiwillige Wegfahrsperre

Unfreiwillige Wegfahrsperre

Eine ungewollte Wegfahrsperre stellt der so genannte Ventilwächter dar, der die Luft der Reifen beim Losfahren nach 200 m bis 500 m völlig zum Entweichen bringt. Diese Wegfahrsperre wird von Stadtverwaltungen bzw. Ordnungsämtern eingesetzt, um säumige Kunden zum Zahlen aufzufordern (z.B. Kraftfahrzeugsteuer, Verwarnungsgelder). Kritiker wenden jedoch ein, dass der Ventilwächter eine Gefährdung darstellen kann, wenn er nicht bemerkt oder die am Fahrzeug angebrachte Warnung entfernt wurde, da ein leerer Reifen die Kontrolle über das Fahrzeug erschwert und zu Unfällen führen kann. Der große Nachteil des Ventilwächters ist aber insbesondere die Möglichkeit, ihn durch langsames Fahren funktionslos zu machen. Um das Ventil zu öffnen braucht der Ventilwächter eine ausreichend starke Zentrifugalkraft, die aber erst ab etwa 15 km/h erreicht wird. Man kann also ein mit einem Ventilwächter "festgesetztes" Fahrzeug weiterhin durch Fahren in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen. Viele Stadtverwaltungen, die den Ventilwächter seit längerem einsetzen, halten diese Vorgehensweise aufgrund der hohen Verlustzahl für gescheitert. Der Trend geht seit etwa 2005 hin zu Parkkrallen (Radkrallen), die jegliches Bewegen des Fahrzeuges unmöglich machen. Für solche Zwecke werden auch teilweise Radklammern verwendet, die von der Polizei über die Räder geklemmt und versperrt werden.

Elektronische Wegfahrsperre

Heutzutage wird mit dem Begriff Wegfahrsperre in den meisten Fällen die gesetzlich vorgeschriebene, elektronische Wegfahrsperre gemeint. Seit 1. Januar 1998 müssen alle neu zugelassenen Pkw in Deutschland mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Bereits vorher haben Versicherungen Wegfahrsperren gefordert und Abzüge im Diebstahlfall damit verbunden, da die Autodiebstähle speziell nach Öffnung der östlichen Grenzen rapide zunahmen.

Die Wegfahrsperre wird nach Abschaltung der Zündung automatisch aktiviert. Um sie beim Einschalten der Zündung wieder außer Betrieb zu setzen, wird meist ein RFID-Chip verwendet. Einzelne Autohersteller setzten auch Schlüsselanhänger mit galvanischen Kontakten oder eine Zahlentastatur mit PIN-Code ein. Letztlich haben sich passive RFID-Transponder im Schlüssel allgemein durchgesetzt.

Erste Generation

Fernbedienung für Wegfahrsperre der ersten Generation (1994)

Die ersten Modelle der Wegfahrsperre ab ca. 1991 sowie Nachrüstsysteme arbeiteten in den meisten Fällen nach der sogenannten "Dreikreisunterbrechung". Diese unterbricht üblicherweise über Relais:

Die Dreikreisunterbrechung bietet nur mäßigen Schutz und ist für Diebe leicht zu überwinden, da nur die Relais wieder überbrückt werden müssen. Sie kostet allerdings soviel Zeit, dass Amateurdiebe abgeschreckt werden.

Zweite Generation

Modernere Wegfahrsperren beginnend ab ca. 1994 arbeiten nicht mehr mit der Dreikreisunterbrechung, sondern erteilen dem Motorsteuergerät über eine elektronische Kommunikation eine Freigabe, ohne die der Motor nicht anspringt. Diese Kommunikation erfolgt meist über das Fahrzeug-Bussystem (heute meist der CAN-Bus) und ist mehr oder weniger gut verschlüsselt.

Die benutzten RFID-Chips in den Schlüsseln sind in den meisten Fällen einfache Read-Only-Transponder, wie sie auch zur Kennzeichnung von Tieren verwendet werden und die nur eine feste Seriennummer zyklisch im Klartext senden, oder wiederbeschreibbare Transponder, denen eine Identifikationsnummer zugeordnet werden kann.

Die Wegfahrsperre selbst kann ein eigenständiges Steuergerät oder auch in ein anderes integriert sein, bei der Mehrzahl der Fahrzeuge in das Kombiinstrument oder den Bordcomputer.

Dritte Generation

Bei aktuellen Wegfahrsperren der dritten Generation ist sowohl die Kommunikation zwischen RFID-Transponder und Wegfahrsperre zur Authentifizierung des berechtigten Fahrers anhand seines Schlüssels, als auch die Kommunikation zwischen Wegfahrsperre und Motorsteuergerät zur Freigabe des Fahrzeugs kryptographisch abgesichert.

Ausblick

Der mutmaßliche Wettlauf zwischen Autodieben und Autoherstellern wird wohl weiter gehen und die Systeme zur Diebstahlsicherung werden immer weiter entwickelt werden müssen. Hervorzuheben wären da:

  • die nächsten Generationen der Wegfahrsperre mit noch tieferer Integration in die Fahrzeugelektrik, so dass ein gestohlenes Fahrzeug quasi wertlos wird
  • Alarmanlagen zur Abschreckung des Diebes
  • Systeme zur Wiederauffindung gestohlener Fahrzeuge per GPS und GSM

Wegfahrsperren-Systeme beinhalten neben elektronischen Bauteilen auch festverdrahtete Software und können betriebliche Geschäftsgeheimnisse darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist deshalb der Besitz und die Nutzung von Geräten, mit denen solche Systeme überwunden werden können, strafbar nach § 17 UWG oder § 263a StGB.

In der vierten Generation der Wegfahrsperre werden elektronische Chips in den Schlüssel oder in den Tachometer integriert. Dieser Chip enthält einen digitalen Schlüssel, ohne den das Auto sich nicht starten lässt. Ein Algorithmus überprüft die Richtigkeit des Schlüssels. Nur wenn er richtig identifiziert wird, kann das Fahrzeug gestartet werden.

Ein großer Handel mit technischen Ersatzteilen und umprogrammierten Steuergeräten findet im In- und Ausland statt. Nach der Wegfahrsperre der vierten Generation sind nun schon Wegfahrsperren der fünften Generation in modernen Fahrzeugen verbaut. Da es mittlerweile einige ausländische Firmen gibt, die sich auf das Überwinden von Wegfahrsperren spezialisiert haben, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch diese Technik überholt ist.

Rechtliches

Das Mitführen eines Geräts zur Überwindung elektronischer Wegfahrsperren kann strafbar sein. [1] -- Strafbefehl des Amtsgerichts Konstanz vom 7. Oktober 2005 ‒ 10 Cs 60 Js 5031/05 - AK 419/05

Literatur

  • Hans-Hermann Braess, Ulrich Seiffert: Vieweg Handbuch Kraftfahrzeugtechnik. 2. Auflage, Friedrich Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden, 2001, ISBN 3-528-13114-4
  • Peter A. Wellers, Hermann Strobel, Erich Auch-Schwelk: Fachkunde Fahrzeugtechnik. 5. Auflage, Holland+Josenhans Verlag, Stuttgart, 1997, ISBN 3-7782-3520-6
  • Kurt-Jürgen Berger, Michael Braunheim, Eckhard Brennecke: Technologie Kraftfahrzeugtechnik. 1. Auflage, Verlag Gehlen, Bad Homburg vor der Höhe, 2000, ISBN 3-441-92250-6

Siehe auch

  • Themenliste Straßenverkehr

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