Vorsichtsbefehl

Vorsichtsbefehl

Ein Befehl bei der Eisenbahn ist ein Auftrag an einen Zug, wenn eine situationsgerechte Signalisierung nicht möglich ist oder anderweitig vom Regelbetrieb abgewichen werden muss. In der Fahrdienstvorschrift ist genau festgelegt, in welchen Fällen mit welchem Befehl ein Auftrag oder Hinweis übergeben werden muss. Dies ist meist der Fall, wenn sicherheitsrelevante Besonderheiten auf der Strecke oder am Triebfahrzeug vorliegen, die eine besondere Aufmerksamkeit oder das Herabsetzen der Geschwindigkeit erfordern.

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Inhaltsverzeichnis

Ausfertigung und Übermittlung

Die Übermittlung des Befehls kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Die eine Möglichkeit ist, dass der Fahrdienstleiter den Vordruck für den Befehl ausfüllt und dann an den Triebfahrzeugführer übergibt, der den Erhalt mit seiner Unterschrift bestätigt. Es ist aber auch zulässig, dass der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer den Befehl fernmündlich über den Zugfunk oder über einen Fernsprecher an der Strecke diktiert. Der Lokführer füllt dann einen Befehlsvordruck – Vordrucke müssen auf jedem Triebfahrzeug vorhanden sein – gemäß den Anweisungen des Fahrdienstleiters aus und wiederholt zur Sicherheit die Angaben, die er eingetragen hat.


Auftragsarten

Befehle in Netz der Deutschen Bahn AG

Personen im Gleis sind ein Grund für Befehl 9 ...
... wie man sieht

Der Befehlsvordruck der gegenwärtig gültigen Richtlinie 408 der Deutschen Bahn AG ist ein DIN A4-Blatt, das zehn Felder mit verschiedene Arten von Aufträgen enthält. Der oder die für den Triebfahrzeugführer gültigen Felder werden angekreuzt und ausgefüllt, alle nicht angekreuzten Auftragsarten sind nicht zu beachten. Werden mehrere Aufträge erteilt, ist es zulässig, diese auf einem einzigen Vordruck zu vermerken. In diesem Fall muss die Reihenfolge der Aufträge durch den Fahrdienstleiter beim Ausfüllen beziehungsweise Diktieren des Befehls eingehalten und im Vordruck vermerkt werden. Der Triebfahrzeugführer muss die Reihenfolge der Aufträge beim Abarbeiten befolgen.

Nachdem der Befehl abgearbeitet ist, muss er durchkreuzt und weggelegt werden.

Seit 2003 löst das System von zehn verschiedenen Aufträgen das alte System der Befehle A, B, C und N ab. Diese Aufträge sind:

  • Befehl 1: Weiterfahrt/Einfahrt ohne Hauptsignal oder bei LZB-Halt an einer Abzweig- oder Überleitstelle/in einen Bahnhof.
  • Befehl 2: Vorbeifahrt an einem gestörten oder Halt zeigenden Signal oder LZB-Blockkennzeichen/LZB-Nothalt oder Weiterfahrt nach unzulässiger Vorbeifahrt an solchen.
  • Befehl 3: Ausfahrt aus einem Bahnhof ohne Ausfahrsignal oder bei LZB-Halt
  • Befehl 4: Fahrt im Gegengleis
  • Befehl 5: Nachschieben eines Zuges bis zu einem Punkt auf freier Strecke mit anschließender Rückkehr in den Bahnhof, von dem aus geschoben wurde.
  • Befehl 6: Weiterfahrt (ohne Anhalten) auf dem Gegengleis ohne Hauptsignal
  • Befehl 7: Anhalten im Gegengleis auf Höhe eines bestimmten Signals.
  • Befehl 8: Halt vor einem oder mehreren gestörten Bahnübergängen. Weiterfahrt nach Sicherung des Bahnübergangs.
  • Befehl 9: Fahrt auf Sicht oder mit verringerter Höchstgeschwindigkeit. Zusätzlich dazu kann noch mitgeteilt werden, dass
    • festzustellen ist, ob das Gleis befahrbar ist und das Ergebnis der Fahrdienstleiter zu melden ist
    • bei Annäherung an einen Bahnübergang zu pfeifen ist und dieser schnellstens zu räumen ist, wenn das erste Fahrzeug des Zuges die Mitte des Bahnübergangs erreicht hat
    • nach Oberleitungsschäden zu suchen ist und dem Fahrdienstleiter das Ergebnis zu melden ist
    • die PZB-Einrichtung an einem Signal ständig wirksam oder unwirksam ist.
  • Befehl 10: Blankofeld für anderweitige Aufträge

Auf der Rückseite des Befehlsvordrucks befindet sich darüber hinaus eine Tabelle mit zulässigen Geschwindigkeiten, die nach Erteilung von Befehl 9 einzuhalten sind.

Frühere Befehlsarten

ehemalige Deutschen Reichsbahn

Die Deutschen Reichsbahn sah vier Befehlsarten vor. Drei im Geltungsbereich der Fahrdienstvorschrift (Befehle A–C) und einen im Geltungsbereich der Betriebsvorschrift für den vereinfachten Nebenbahndienst (Befehl N).

  • Der Befehl A hatte vier Abschnitte (a-d). Mit Befehl A wurde geregelt:
    • Befehl Aa: Ausfahrt aus einem Bahnhof ohne Ausfahrtsignal
    • Befehl Ab: die Vorbeifahrt an Halt zeigenden, fehlenden oder gestörten Signalen
    • Befehl Ac: Ein- oder Weiterfahrt in oder durch einen Bahnhof oder andere Betriebsstellen ohne Hauptsignal
    • Befehl Ad sah vier standardisierte Gründe (1–4) vor:
      • Befehl Ad Nr. 1: außerplanmäßiger Halt vor einem Bahnübergang
      • Befehl Ad Nr. 2: außerplanmäßiger Halt an bestimmter Stelle zum Zwecke des Vorbeileitens eines Zuges oder Rangierabteilung mit Lademaßüberschreitung
      • Befehl Ad Nr. 3: Rangieren über eine Rangierhalttafel hinaus
      • Befehl Ad Nr. 4: offener Absatz für sonstige Aufträge, die nicht in Form vorgegeben sind
  • Auf zweigleisigen Strecken wurde im Regelbetrieb auf dem rechten Gleis gefahren, in der Gegenrichtung kamen die Züge auf dem linken Gleis entgegen. Konnte das rechte Gleis nicht befahren werden, bestand die Möglichkeit, den Zug auf dem falschen Gleis (links) zu fahren. Dazu bedurfte es des Befehls B. Er hatte bei der DR fünf Abschnitte (a–e).
    • Sie regelten einerseits Fahrten von Zügen, Sperrfahrten und Schiebeloks auf dem falschen Gleis (Der Begriff falsches Gleis wurde später ersetzt durch linkes Gleis bzw. Gegengleis).
    • Sie regelten des Weiteren den Halt und Weiterfahrt im falschen Gleis und die vom Regelbetrieb abweichende Einfahrt in den nächsten Bahnhof.
    • Befehl Be war ein offener Absatz für sonstige Aufträge, die nicht in Form vorgegeben sind.
  • Befehl C ersetzte den vorherigen Vorsichtsbefehl. Er forderte die genau definierte Herabsetzung der Geschwindigkeit oder Fahrt auf Sicht an genau bestimmten Stellen.
In weiteren sechs Abschnitten (a–f) konnten mit dem Befehl C zusätzliche Aufträge und Hinweise gegeben werden, soweit erforderlich:
    • Achtungssignal geben an Bahnübergängen
    • fehlende Bausignale
    • nach Oberleitungsschaden Ausschau halten
    • Gleise auf Befahrbarkeit erkunden
    • Zugbeeinflussungssysteme sind immer wirksam bzw. nicht wirksam
    • Befehl Cf war ein offener Absatz für sonstige Aufträge oder Hinweise, die nicht in Form vorgegeben sind.
  • Befehl N galt nur im Vereinfachten Nebenbahndienst (VnD). Er hatte sechs Abschnitte (a–f).
    • Er regelte Kreuzungen und Überholungen auf Zuglaufstellen sowie Halt und vorsichtige Einfahrt in Zuglaufstellen.
    • Es konnten zusätzliche Zuglaufmeldungen beauftragt werden.
    • Befehl Nf war ein offener Absatz für sonstige Aufträge oder Hinweise, die nicht in Form vorgegeben sind.

Befehle anderer Eisenbahnen

Polnische Staatsbahnen (PKP)

Die polnische Instruktion über die Durchführung des Zugbetriebs - "Instrukcja o prowadzeniu ruchu pociagow" Ir-1 (R-1), die polnische Fahrdienstvorschrift, verwendet in ihrer Ausgabe vom 17. Juli 2007 vier schriftliche Befehle:

  • Befehl "O" (Fahrt mit verringerter Geschwindigleit oder auf Sicht)
  • Befehl "S" (Fahrt über Halt zeigende oder ungültige Signale)
  • Befehl "N" (Fahrt auf dem linken Gleis)
  • Befehl "Nrob" (eingleisiger Behelfsbetrieb)


Weblinks


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