- Wirtschaftsform
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Wirtschaftsordnung bezeichnet die politische und rechtliche Form, die den Rahmen für die wirtschaftlichen Tätigkeiten innerhalb eines Wirtschaftsraumes vorgibt. Es handelt sich um die reale Ausprägung der nur theoretisch gedachten Wirtschaftsverfassung.
Kriterien zur Einteilung von Wirtschaftsordnungen
Grundlegende Kriterien zur Einteilung der Wirtschaftsordnungen sind die Steuerung der Wirtschaftsprozesse, die Frage der Eigentumsrechte, der Ort der Preisbildung, die Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung und die Formen der Finanzwirtschaft.
- Planungs- und Lenkungsformen: Werden Produktion und Konsumtion durch eine zentrale staatliche Instanz bestimmt, spricht man von einer Zentralverwaltungswirtschaft. In einer Marktwirtschaft hingegen erfolgt die Planung dezentral, d.h. jedes Wirtschaftssubjekt plant für sich selbst. Die Koordination der Wirtschaftsabläufe erfolgt dabei über den Markt, also über Angebot und Nachfrage.
- Eigentumsverfassung: In sozialistischen Wirtschaftsordnungen sind die Produktionsmittel verstaatlicht, kapitalistische sind gekennzeichnet durch Privateigentum an Produktionsmitteln.
Dabei sind in der Regel Sozialismus und Zentralverwaltungswirtschaft sowie Marktwirtschaft und Privateigentum miteinander verbunden. [1]
- Ort der Preisbildung: Wird der Preis durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt, handelt es sich um eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung, setzt hingegen ein zentrales Planungsinstrument den Preis für Produkte fest, handelt es sich um eine Zentralverwaltungswirtschaft.
- Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung: Ein weiteres Kriterium für die Definition einer Wirtschaftsordnung ist die Form der betrieblichen Ergebnisrechnung. In marktwirtschaftlichen Ordnungen findet sich das Gewinnprinzip, d.h. Unternehmen sind bestrebt, Gewinn zu erzielen. In planwirtschaftlichen Ordnungen gibt es das Planerfüllungsprinzip, d.h. die Betriebe sind bestrebt, den ihnen zentral vorgegebenen Plan zu erfüllen.
- Formen der Finanzwirtschaft: Um die vorherrschende Wirtschaftsordnung einer Volkswirtschaft zu beschreiben, können ferner die Formen der Finanzwirtschaft betrachtet werden. Ein unabhängiges Banken- sowie ein funktionierendes Steuer- und Abgabensystem dienen demnach als Hinweis für eine marktwirtschaftliche Grundordnung.
Träger der Wirtschaftsordnung in einer demokratischen Gesellschaft sind der Staat und die von ihm sanktionierten Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft. Die Wirtschaftsordnung steht meist in engem Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik, Finanz- und Sozialpolitik.
Ausprägungen der Marktwirtschaft
Die in der Wirklichkeit existierenden Wirtschaftsordnungen sind Mischformen dieser idealtypisch angenommenen Modelle und weisen einen unterschiedlich hohen staatlichen Anteil am Wirtschaftsgeschehen auf. Dieser Anteil der staatlichen und staatlich bedingten wirtschaftlichen Aktivität wird als Staatsquote bezeichnet.
Die folgenden Ausprägungen haben von oben nach unten eine zunehmende Staatsquote:
- Freie Marktwirtschaft (basierend auf dem klassischen Liberalismus): der Staat setzt einen ordnungspolitischen Rahmen, greift aber nicht in die Marktprozesse ein. [2]
- Soziale Marktwirtschaft (basierend auf dem Neoliberalismus bzw. Ordoliberalismus): der Staat setzt einen ordnungspolitischen Rahmen und greift regulierend in die Marktprozesse ein. [3]
- Wohlfahrtsstaat: Wirtschaftsordnung, die durch weit reichende staatliche Eingriffe in die Wirtschaftsprozesse zur Verfolgung sozialer Ziele gekennzeichnet ist. [4]
Quellen und Literatur
- ↑ http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=ZTSPR2
- ↑ http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=GQ9ARC
- ↑ http://www.bpb.de/wissen/07366806922938336269163160936993,1,0,Soziale_MarktwirtschaftWirtschaftspolitik.html
- ↑ http://lexikon.meyers.de/meyers/Wohlfahrtsstaat
- Hans Kaminski: OEC. Grundfragen wirtschaftlichen Handelns; Braunschweig: Westermann Verlag, 2005
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