Wohlfahrtsstaat

Wohlfahrtsstaat

Wohlfahrtsstaat bezeichnet einen Staat, der weitreichende Maßnahmen zur Steigerung des sozialen, materiellen und kulturellen Wohlergehens seiner Bürger ergreift.

Der Begriff Wohlfahrtsstaat wird häufig mit dem Begriff Sozialstaat gleichgesetzt,[1] ist aber umfassender zu verstehen als der Sozialstaat.[2] Während Ersterer in polemischer Absicht mit Versorgungsstaat identifiziert wird,[3] verfolgt Letzterer das Ziel, dem Menschen in (insbesondere unverschuldeten) Notlagen, denen er aus eigener Kraft nicht mehr gewachsen ist, zur Seite zu stehen und diesen durch langfristig angelegte Maßnahmen vorzubeugen (→Subsidiarität). Im internationalen Vergleich wird Wohlfahrtsstaat als Oberbegriff vorgezogen[4] (siehe Abschnitt Klassifizierung von Wohlfahrtsstaaten).

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Überblick

Im deutschen Sprachgebrauch werden Sozialstaat und Wohlfahrtsstaat häufig synonym verwendet. Daneben wird Sozialstaat im Sinne eines „schlankeren“, auf Kernfunktionen der sozialen Sicherung, wie z.B. die Sozialversicherungen, beschränkter Staat verstanden, während der Wohlfahrtsstaat mit umfassender Versorgung und starker staatlicher Reglementierung in Verbindung gebracht wird. Wohlfahrtsstaat wird auch polemisch als Abgrenzung des Modells der Sozialen Marktwirtschaft vom skandinavischen Versorgungsstaat verwendet. Im internationalen Sprachgebrauch gibt es keine Entsprechung zum Wort Sozialstaat.[5]

Dagegen ist international eine konzeptionelle Abgrenzung zwischen Wohlfahrtsstaat und Sozialpolitik üblich. Sozialpolitik im Sinne eines Eingriffs in die Lebensverhältnisse der Bevölkerung hat es schon in früheren geschichtlichen Phasen gegeben (als eine frühe Form gilt die in England im 16. Jahrhundert beginnende Armengesetzgebung). Als staatliche Aufgabe wird Sozialpolitik erst seit dem 19. Jahrhundert angesehen. Von einem Wohlfahrtsstaat wird in der Wissenschaft dann gesprochen, wenn Sozialpolitik nicht mehr allein auf bedürftige Gruppen ausgerichtet ist, sondern auf die Bevölkerungsmehrheit. Die meisten Staaten entwickelten sich zwischen den 1920er und 1960er Jahren zu Wohlfahrtsstaaten.[6]

Wohlfahrtsstaat als Kampfbegriff

Der Begriff Wohlfahrt ist sehr viel älter als der Begriff Wohlfahrtsstaat.[7] Im neuzeitlichen aufgeklärten Absolutismus hatte der König oder Fürst eine unbeschränkte Machtposition, die er in seinem Selbstverständnis nur in dem zur „Wohlfahrt“ der Untertanen nötigen Umfang nutzen wollte. Der Inhalt der „Wohlfahrt“ oder „guten Polizey“, die eine Begrenzung der legitimen Machtausübung des Herrschers bildete, wurde von der Obrigkeit nach eigenem Ermessen definiert.[8] Man spricht hier auch vom „Wohlfahrtsabsolutismus“. Soweit im Zusammenhang mit dem fürstlichen Absolutismus der Begriff Wohlfahrtsstaat verwendet wird, erfolgt dies zumeist im Zusammenhang mit Attributen wie „absolutistisch“, „merkantilistisch“ oder „vormodern“. Der Begriff Wohlfahrtsstaat bleibt in der Regel dem „modernen“ Wohlfahrtsstaat vorbehalten, der sich im 19. Jahrhundert im Zuge der sozioökonomischen Umwälzungen durch die Industrialisierung, die Herausbildung von Nationalstaaten und Demokratisierung bildete. Während allerdings der entsprechende englische Begriff welfare state deskriptiv-neutral ist, wird der Begriff Wohlfahrtsstaat in Deutschland als Kampfbegriff mit pejorativem Beiklang benutzt. Ob und inwiefern die negative Konnotation auf die klassisch-liberale Kritik Kants und anderer am „Wohlfahrtsabsolutismus“ zurückgeführt werden kann, kann dahinstehen. Jedenfalls wird der Begriff Wohlfahrtsstaat im Deutschen oft als Übertreibung oder Auswucherung verstanden, dem der Sozialstaat als vernünftiger Staatstyp gegenüber gestellt wird.[9]

Im wissenschaftlichen soziologischen Sprachgebrauch wird Wohlfahrtsstaat entsprechend dem internationalen Sprachgebrauch deskriptiv-neutral verwendet.[10]

Entstehung

Der Entwicklung zum Wohlfahrtsstaat liegen die gesellschaftlichen Umwälzungen im Zeitalter der Industrialisierung zugrunde. Mit Durchsetzung der industriellen Produktionsweise sah sich die Bevölkerungsgruppe der Arbeiter neuen Risiken wie Invalidität (durch Arbeitsunfall) und Arbeitslosigkeit ausgesetzt. Andere Risiken wie Krankheit und Alter waren nicht neu, die überkommenen Hilfssysteme wie beispielsweise die Großfamilie verloren jedoch durch erforderliche berufliche Mobilität an Bedeutung oder wurden wie im Falle des Zunftwesens im 19. Jahrhundert abgeschafft.[11]

Als wichtigste politische Voraussetzung gilt das Entstehen von Gewerkschaften und sozialistischen Parteien, von denen eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung ausging. Es galt einerseits berechtigten Interessen der Arbeiter entgegenzukommen und andererseits soziale Konflikte mit der aufstrebenden Arbeiterschaft zu befrieden. Eine kulturelle Voraussetzung war die Veränderung der sozialen Deutungsmuster. Aus der Aufklärung stammte die Idee, dass die Lebensverhältnisse weder gottgeben noch naturgesetzlich unveränderlich sind. Im 19. Jahrhundert setzte sich allmählich die Vorstellung durch, dass der Staat das geeignete Instrumentarium zur Bewältigung komplexer kollektiver Aufgaben sei.[12]

Die Grundstruktur des deutschen Wohlfahrtsstaates wurde mit Einführung der bedeutendsten Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung) gegen Ende des 19. Jahrhunderts im Rahmen der Bismarckschen Sozialreformen gelegt. Zu Anfang wurde aber nur die Fabrikarbeiterschaft von den Sozialversicherungen erfasst. Weitere schutzbedürftige Bevölkerungsteile wie Landbevölkerung, Angestellte und gewerbliche Arbeiter wurden erst nach und nach erfasst. Erst seit Ende der 1960er Jahre kann von einem voll entwickelten Wohlfahrtsstaat gesprochen werden.[13]

Einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des Wohlfahrtsstaates leisteten auch die christlichen (evangelischen wie katholischen) Soziallehren.

Klassifizierung der Wohlfahrtsstaaten

Im Anschluss an Esping-Andersen werden drei verschiedene Grundtypen unterschieden:

Der liberale Wohlfahrtsstaatstyp ist durch einen hohen Anteil von staatlichen Leistungen geprägt, für die eine Bedürftigkeitsprüfung Voraussetzung ist. Universale und Sozialversicherungsleistungen haben daneben eine geringere Bedeutung. Die Umverteilung von Vermögen fällt gering aus. Beispiele für liberale Wohlfahrtsstaaten sind z.B. die USA (→ Sozialversicherung (Vereinigte Staaten)), Kanada und Australien.[14]

Der konservative Wohlfahrtsstaatstyp ist auf eine viel stärkere Gewährung von sozialer Sicherheit bei Aufrechterhaltung von Statusunterschieden ausgerichtet. Die Christliche Soziallehre übt in diesen Ländern einen großen Einfluss aus, daher wird eine Verpflichtung zum Erhalt traditioneller Familienformen und des Subsidiaritätsprinzips gesehen. Anders als beim liberalen Modell ist die Bedeutung privater Absicherung marginal. Aber auch die Umverteilungswirkung ist eher gering. Der konservative Wohlfahrtsstaat ist durch korporatistische, etatistische und paternalistische Strukturen geprägt. Beispiele für konservative Wohlfahrtsstaaten sind z.B. Deutschland (→ Sozialversicherung (Deutschland)), Österreich (→ Sozialversicherung (Österreich)) und Frankreich.[15]

Im sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaatstyp ist Universalität das oberste Gestaltungsprinzip. Soziale Sicherheit wird hier also der gesamten Wohnbevölkerung gewährt. Auch besteht ein hoher Dekommodifizierungsgrad, es ist also in hohem Maße ein marktunabhängiges (insbesondere arbeitsmarktunabhängiges) Leben möglich, ebenso ist das Modell auf Unabhängigkeit von familiärer Unterstützung ausgelegt. In diesem Modell besteht eine höhere Umverteilungswirkung als in den beiden anderen Modellen. Beispiele für sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten sind z.B. Dänemark, Schweden (→ Schwedischer Wohlfahrtsstaat), Norwegen.[16]

In Anlehnung an Leibfried wird bisweilen auch als vierter Wohlfahrtsstaatstyp der rudimentäre Wohlfahrtsstaatstyp benannt. Es handelt sich hierbei um ärmere, weniger industrialisierte Länder mit geringerem Durchschnittseinkommen, wie z.B. Spanien, Portugal und Griechenland. Hier ist das System Sozialer Sicherheit nur teilweise entwickelt und es besteht kein Anspruch auf Wohlfahrt. In diesen Ländern hat nicht-staatliche Unterstützung durch die Familie oder die Kirchengemeinde noch eine wichtige soziale Funktion.[17]

Zuletzt wird auch der postsozialistische Wohlfahrtsstaat als eigener, allerdings sehr heterogener Typus diskutiert, der in den transformatorischen politischen Systemen Osteuropas vorherrscht (z. B. Polen).[18] Charakteristisch für postsozialistische Staaten ist die Kombination liberaler, konservativer und sozialdemokratischer Elemente, ohne dass ein bestimmtes Grundprinzip der ersten drei Modelle dominiert.[19]

Vergleichende Analyse sozialpolitischer Maßnahmen

In der Politikwissenschaft wird der Terminus Wohlfahrtsstaat zum Teil abweichend verwendet und gilt als vorwiegend empirische Kategorie zur vergleichenden Analyse der Aktivitäten moderner Staaten.[20]

Teilweise Überschneidungen ergeben sich zwischen Esping-Andersen und einer weiteren klassischen Typologisierung von Wohlfahrtsstaaten, nämlich der Aufteilung in verschiedene Finanzierungsarten. Hierbei unterscheidet die Forschung

Esping-Andersens liberale und sozialdemokratische Typen lassen sich beide tendenziell den Beveridge-Systemen zuordnen, auch wenn sie unterschiedliche Enden der Dekommodifizierungsskala repräsentieren. Das deutsche konservative System dagegen gilt als Modellfall des versicherungszentrierten Bismarck-Modells.

Im deutschsprachigen Bereich leistete die "Heidelberger Schule" der Politikwissenschaft um zunächst Klaus von Beyme und später Manfred G. Schmidt einen wesentlichen Anteil zur Erklärung wohlfahrtsstaatlicher Phänomene. Manfred G. Schmidt gelang es hierbei, verschiedene Determinanten wohlfahrtsstaatlicher Politik zu identifizieren. Die Sozialleistungsquote eines Landes ist demnach, unter anderem, umso höher, je geringer sozioökonomische Probleme ausfallen; je stärker Gewerkschaften an der sozialpolitischen Entscheidungsfindung beteiligt sind; je weniger Veto-Spieler an der Entscheidungsfindung beteiligt sind und je eher sozialdemokratische oder konservative Regierungen an der Macht sind.

Eine weitere Analyseebene fügt die feministische Theorie hinzu. Sie richtet, mit Untersuchungen von Lewis,[21] Ostner[22] und Pfau-Effinger,[23][24] den Blick darauf, inwieweit Wohlfahrtstaatsregime Geschlechterarrangements reproduzieren, verschärfen oder verringern und welcher Art diese Arrangements sind.[25][26] Als ein Kriterium wurde hier z. B. von Lewis und Ostner die Nähe bzw. Ferne zum männlichen Ernährermodell („male breadwinner model“) vorgeschlagen.[27] Später wurde für derartige Zusammenhänge der Begriff Genderregime geprägt.[28]

Theoretiker und Praktiker des Wohlfahrtsstaates

Akzeptanz des Wohlfahrtsstaates

Als übergreifendes Ergebnis aller Untersuchungen zur Akzeptanz wohlfahrtsstaatlicher Institutionen und Programme ist eine hohe Zustimmung zu Systemen der sozialen Sicherung und sozialpolitischen Zielen festzustellen. Dieser Befund gilt für alle entwickelten Wohlfahrtsstaaten und über einen mittlerweile recht langen Zeitraum seit Beginn der Akzeptanzforschung.[29] Dabei ist nach Ansicht von Professor Ullrich bei der Akzeptanz des Wohlfahrtsstaates in der Bundesrepublik Deutschland zu unterscheiden, nicht die Akzeptanz des bestehenden wohlfahrtsstaatlichen Arrangements sei hoch, sondern die Akzeptanz der Wohlfahrtsstaatlichkeit an sich.[30]

Probleme des Wohlfahrtsstaates

Bei der Beurteilung des Wohlfahrtsstaates als soziale Ordnung verlief die Diskussion lange Zeit zwischen Soziologen, die auf positive soziale Folgen verwiesen, und Ökonomen, die die Belastungen für die Wirtschaft kritisierten. Heute ist die Frage, welche Form und welcher Umfang sozialer Sicherung notwendig und wünschenswert ist, auch unter Soziologen zunehmend umstritten. Neben den Kosten für die wohlfahrtsstaatliche Absicherung gibt es vier Bereiche von Unzulänglichkeiten, die Zweifel an Effektivität und Nützlichkeit sozialpolitischer Programme aufkommen lassen können:[31]

  1. Gewisse alte, ungelöste Problemlagen wie z.B. die relative Armut bestimmter Bevölkerungsgruppen oder wachsende Ungleichheitsrelationen. Inwieweit dies als Versagen angesehen werden kann hängt natürlich vom politischen Standpunkt des Betrachters ab. So wird man liberalen oder konservativen Wohlfahrtsstaaten weiterbestehende Ungleichheit nur bedingt als Versagen vorhalten können.
  2. Der Vorwurf, der Wohlfahrtsstaat verfestige bestehende Problemlagen wie die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Der Vorwurf ist allerdings nur schwer überprüfbar.
  3. Der Wohlfahrtsstaat erzeuge neuartige Probleme, als Beispiel wird der Generationenkonflikt gesehen
  4. Der Wohlfahrtsstaat erzeuge Ansprüche, auf die er nicht angemessen reagieren könne, wenn wie im deutschen Modell an gesetzlichen "Normalitätsfiktionen" wie Einverdienerhaushalt und kontinuierlicher Berufstätigkeit festgehalten werde.

Schließlich muss der Wohlfahrtsstaat auch auf veränderte Präferenzen in der Gesellschaft reagieren. So vertragen sich paternalistische Zwangsstrukturen nicht mit dem Bedürfnis nach Selbstbestimmung und individueller Entscheidungsfreiheit, die Solidaritätsbereitschaft sucht sich neue “zeitgemäßere Objekte” (z.B. Alleinerziehende), während die Alleinverdienerehe an Solidarakzeptanz verliere.[32]

Zwar ist kaum damit zu rechnen, dass sich größere Teile der Bevölkerung vom Wohlfahrtsstaat oder gar dem Prinzip der Wohlfahrtsstaatlichkeit abwenden werden, dennoch kann man davon ausgehen, dass die aktuelle gesetzliche Ausgestaltung des deutschen Wohlfahrtsstaates zunehmend in Frage gestellt wird. Der Wohlfahrtsstaat kann in drei grundlegenden Formen auf diese Herausforderungen reagieren, durch einen Abbau, einen Ausbau oder einen Umbau des Systems der sozialen Sicherung.[33] Nach Carsten G. Ullrich ist davon auszugehen, dass es eine Parallelität von Abbau, Ausbau und Umbau geben wird, an deren Ende aber nicht nur irgendeine, sondern eine umfassendere Form von Wohlfahrtsstaatlichkeit erhalten bleibt.[34]

Rezeption

Liberale Kritik

Nach Immanuel Kant hatte der deutsche Fürstenstaat des 18. Jahrhunderts ("Wohlfahrtsstaat" der Fürsten) notwendig die Despotie zur Folge, weil der Staat materielle Vorschriften über das Glück der Bürger machen müsse. Er zwänge die Bürger „auf seine Art (wie er sich das Wohlwollen anderer Menschen denkt) glücklich zu sein“. Dem absolutistischen Wohlfahrtsstaat stellt Kant das Modell des formalen Rechtsstaates gegenüber.[35]

Max Weber schrieb „Der „Wohlfahrtsstaat“ ist die Legende des Patrimonialismus, erwachsen nicht auf der freien Kameradschaft angelobter Treue, sondern auf der autoritären Beziehung von Vater und Kindern: der „Landesvater“ ist das Ideal der Patrimonialstaaten. Der Patrimonialismus kann daher Träger einer spezifischen „Sozialpolitik“ sein und ist dies überall da geworden, wo er hinreichenden Anlaß hatte, sich des Wohlwollens der Massen zu versichern.“[36]

In der neoliberalen Kritik wird der Wohlfahrtsstaat mit individueller Bevormundung sowie Einschränkung von Eigeninitiative und Verantwortung in Verbindung gebracht.[2] So ist für Ludwig Erhard „nichts unsozialer als der Wohlfahrtsstaat […], der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung absinken läßt.“[37] Denn Erhards Entwurf einer Sozialen Marktwirtschaft war die Utopie einer entproletarisierten Gesellschaft von Eigentumsbürgern ohne Sozialversicherungen. Zu seinem Kummer kam es zu einem Ausbau des „sozialen Bevormundungsstaates“ noch zu seinen Lebzeiten.[38] So wurde mit der Rentenreform 1957 das Prinzip der Umlagefinanzierung und die dynamische Rentenanpassung an die Bruttolohnentwicklung von Adenauer gegen Erhard durchgesetzt. Wilhelm Röpke betrachtet den Wohlfahrtsstaat als eine Fortsetzung des Sozialismus mit anderen Mitteln.[39]

Friedrich August von Hayek schrieb: „Wenn die Regierung nicht bloß die Erreichung gewisser Standards für die Einzelnen erleichtern will, sondern sichern will, daß jedermann sie erreicht, kann sie das nur, indem sie den Einzelnen darin jedweder Wahl beraubt. So wird der Wohlfahrtsstaat zu einem Haushaltsstaat, in dem eine paternalistische Gewalt über den Großteil des Einkommens der Gemeinschaft verfügt und es den Einzelnen in der Form und der Menge zuweist, die sie ihrer Ansicht nach brauchen oder Verdienen.“[40]

Laut Thomas Straubhaar führt „die Entwicklung von Wohlfahrtsstaaten von einer subsidiären Praktik der helfenden Hand über eine konservative Obhut der schützenden Hand hin zur zulangenden Taktik der umverteilenden Hand dazu, dass die unsichtbare Hand des Marktes die Wohlfahrt nicht mehr erwirtschaften kann, die in den Sozialbudgets schon dauerhaft verbürgt und verplant ist.“[41]

Der US-amerikanische Politologe Paul Pierson versucht in seiner Forschung, Determinanten wohlfahrtsstaatlicher Politik zu identifizieren. Seine These entfaltet er dabei vor dem Hintergrund des so genannten blame-avoidance-Phänomens: Politische Parteien vermeiden es demnach um der Wiederwahl willen, die politische Schuld für wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme zugeschrieben zu bekommen. Dieses Handlungsmuster greift, so Piersons Theorie, auch bei wohlfahrtsstaatlicher Politik: Sie sei pure Klientelpolitik und werde stets auf die prototypische Wählerklientel der an der Macht befindlichen Parteien ausgerichtet.

Linke Kritik

Marxisten und Kommunisten kritisierten am Wohlfahrtsstaat, dass seine sozialpolitischen Maßnahmen lediglich kompensatorischer Natur seien und die ungerechten, auf dem Kapitalismus beruhenden gesellschaftlichen Machtverhältnisse konservieren würden. Während der reformistische Teil der Sozialisten den weiteren Ausbau des Wohlfahrtsstaates als einen Weg zum Erreichen des Sozialismus sah, hielt der andere Teil dagegen, dass dies nur durch Klassenkampf möglich sei.

Laut dem Politikwissenschaftler Claus Offe würde im keynesianistischen Wohlfahrtsstaat der Staat immer mehr ökonomische Verantwortung übernehmen. Auf diese Weise werde der Staat selbst immer mehr Teil des Konflikts widerstreitender Klasseninteressen, deren Ausgleich ihn langfristig überfordere.[42]

André Gorz schreibt in seinem Werk Kritik der ökonomischen Vernunft, dass „es nur Ausdruck einer schwachsinnigen Ideologie [ist], wenn man den Wohlfahrtsstaat im Namen des Wirtschaftsliberalismus an den Pranger stellt. Der Wohlfahrtsstaat hat keineswegs die Gesellschaft erstickt und die spontane Entfaltung der ökonomischen Rationalität gefesselt; er ist vielmehr aus ihrer Entfaltung selbst entstanden: als Ersatz für die gesellschaftlichen und familiären Solidarbeziehungen, die die Ausweitungen der Warenbeziehung zerstört hatte – und als notwendiger Rahmen, um die Marktwirtschaft daran zu hindern, im kollektiven Desaster zu enden.“[43] Gorz schreibt auch, dass es wahr ist, „dass der Wohlfahrtsstaat selbst niemals gesellschaftsschöpferisch war noch sein wird; aber der Markt ist dies ebenso wenig.“[44]

Gorz kritisiert das unmündig machen, die Bevormundung des Bürgers durch den Wohlfahrtsstaat. Es geht Gorz jedoch „nicht darum, den Wohlfahrtsstaat zu schleifen, sondern ihn in dem Maße, wie die ökonomisch zweckbestimmte Arbeitszeit abnimmt, um gewisse Aufgaben zu entlasten, die derzeit – von den Kosten einmal abgesehen – von einer bedrückenden fürsorglichen Kontrolle der Wohlfahrtsempfänger durch die Wohlfahrtsbürokratie begleitet werden.“[45]

Positive Rezeption

Der Ökonom und ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt sieht im „weit ausgefächerten Wohlfahrtsstaat, den sich fast alle westeuropäischen Nationen von Sizilien bis zum Nordkap in ziemlich ähnlicher Weise geschaffen haben, als die bisher letzte große kulturelle Errungenschaft der Europäer“ und einen „unverzichtbaren Bestandteil der den Staaten der Europäischen Union gemeinsamen politischen Kultur“.[46]

Siehe auch

Literatur

  • Jens Alber: Vom Armenhaus zum Wohlfahrtsstaat. Analysen zur Entwicklung der Sozialversicherung in Europa. Campus, Frankfurt am Main 1982.
  • Jens Borchert: Die konservative Transformation des Wohlfahrtsstaates: Grossbritannien, Kanada, die USA und Deutschland im Vergleich. (Theorie und Gesellschaft, Bd. 34; zugl.: Göttingen, Univ. Diss., 1994) Frankfurt a. Main/ New York, Campus, 1995, ISBN 3-593-35394-6.
  • Paul Barker (Hrsg.); Founders of the Welfare State. Heinemann, London 1984.
  • Alexandra Baum-Ceisig, Klaus Busch, Björn Hacker, Claudia Nospickel: Wohlfahrtsstaaten in Mittel- und Osteuropa. Entwicklungen, Reformen und Perspektiven im Kontext der europäischen Integration. Nomos, Baden-Baden 2008, ISBN 978-3-8329-4041-6.
  • Hardy Bouillon: Freiheit, Liberalismus und Wohlfahrtsstaat. ISBN 3-7890-4642-6.
  • Gøsta Esping-Andersen: The three worlds of welfare capitalism. Cambridge 1990.
  • Gerd Habermann: Der Wohlfahrtsstaat. ISBN 3-548-33216-1.
  • Eduard Heimann: Soziale Theorie des Kapitalismus. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1980.
  • Franz-Xaver Kaufmann: Herausforderungen des Sozialstaates. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1997.
  • Stephan Lessenich (Hrsg.): Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe. Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-593-37241-X.
  • Stephan Lessenich, Ilona Ostner (Hrsg.): Welten des Wohlfahrtskapitalismus. Der Sozialstaat in vergleichender Perspektive. Campus, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-593-35966-9.
  • Gunnar Myrdal: Beyond the Welfare State. Methuen, London 1960.
  • Josef Schmid: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich. Opladen 2002, ISBN 3-8100-3050-3.
  • Georg Vobruba: Politik mit dem Wohlfahrtsstaat. Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-518-11181-7.
  • Jana Windwehr/Wilhelm Knelangen/Andrea Gawrich: Sozialer Staat - soziale Gesellschaft? Stand und Perspektiven deutscher und europäischer Wohlfahrtsstaatlichkeit, 2009 ISBN 3866492030

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Franz-Xaver Kaufmann: Herausforderungen des Sozialstaates. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1997, S. 21.
  2. a b Klaus Schubert, Martina Klein: Das Politiklexikon. 4. Auflage. Dietz, Bonn 2006, Stichwort „Wohlfahrtsstaat“ (online bei der Bundeszentrale für politische Bildung).
  3. Franz-Xaver Kaufmann: Herausforderungen des Sozialstaates. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1997, S. 21.
  4. Franz-Xaver Kaufmann: Herausforderungen des Sozialstaates.Suhrkamp, Frankfurt am Main 1997, S. 21.
  5. Carsten G. Ullrich, Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, ISBN 3-593-37893-0, Seite 16
  6. Carsten G. Ullrich, Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, ISBN 3-593-37893-0, Seite 17
  7. Thomas Steinforth, Selbstachtung im Wohlfahrtsstaat Eine sozialethische Untersuchung zur Begründung und Bestimmung staatlicher Wohlfahrtsförderung, Herbert Utz Verlag, 2001, ISBN 978-3831600540, Seite 47
  8. Janos Vehervary, Wolfgang Stangl, Menschenrecht und Staatsgewalt, WUV Universitätsverlag, 2000, Wien, ISBN 3-85114-487-2, Seite 49
  9. Thomas Steinforth, Selbstachtung im Wohlfahrtsstaat Eine sozialethische Untersuchung zur Begründung und Bestimmung staatlicher Wohlfahrtsförderung, Herbert Utz Verlag, 2001, ISBN 978-3831600540, Seite 47, 48
  10. Thomas Steinforth, Selbstachtung im Wohlfahrtsstaat Eine sozialethische Untersuchung zur Begründung und Bestimmung staatlicher Wohlfahrtsförderung, Herbert Utz Verlag, 2001, ISBN 978-3831600540, Seite 48
  11. Carsten G. Ullrich, Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, ISBN 3-593-37893-0, Seite 23
  12. Carsten G. Ullrich, Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, ISBN 3-593-37893-0, Seite 23
  13. Carsten G. Ullrich, Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, ISBN 3-593-37893-0, Seite 25
  14. Carsten G. Ullrich, Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, ISBN 3-593-37893-0, Seite 46
  15. Carsten G. Ullrich, Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, ISBN 3-593-37893-0, Seite 46
  16. Carsten G. Ullrich, Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, ISBN 3-593-37893-0, Seite 47
  17. Antonio Ricciardi, Das deutsche und italienische Wohlfahrtsstaaten Modell: konservative Regime?, GRIN-Verlag, 1. Auflage 2010, ISBN 978-3-640-65286-0, Seite 15
  18. Raj Kollmorgen, Postsozialistische Wohlfahrtsregime in Osteueropa-Teil der "Drei Welten" oder eigener Typus? in: Birgit Pfau-Effinger, Sladana Sakac Magdalenic, Christof Wolf, Internationale vergleichende Sozialforschung, VS Verlag für Sozialwissenschaft, Wiesbaden, 1. Auflage 2009, ISBN 978-3-531-16524-0, Seite 65 ff
  19. Raj Kollmorgen, Postsozialistische Wohlfahrtsregime in Osteueropa-Teil der "Drei Welten" oder eigener Typus? in: Birgit Pfau-Effinger, Sladana Sakac Magdalenic, Christof Wolf, Internationale vergleichende Sozialforschung, VS Verlag für Sozialwissenschaft, Wiesbaden, 1. Auflage 2009, ISBN 978-3-531-16524-0, Seite 80
  20. Josef Schmid: Sozialstaat Politische Wirtschaftslehre - Vergleichende Politikfeldanalyse, Eberhard Karls Universität Tübingen
  21. Jane Lewis: Gender and the Development of Welfare Regimes. In: Journal for European Social Policy. Vol. 2, 159–173, 1992.
  22. Ilona Ostner: Arm ohne Ehemann? Sozialpolitische Regulierung von Lebenschancen für Frauen im internationalem Vergleich. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B36–37, 3–12, 1995.
  23. Birgit Pfau-Effinger: Erwerbspartnerin oder berufstätige Ehefrau. Soziokulturelle Arrangements der Erwerbstätigkeit von Frauen im Vergleich. In: Soziale Welt. Jg. 45, 322–337, 1994.
  24. Birgit Pfau-Effinger: Analyse internationaler Differenzen in der Erwerbsbeteiligung von Frauen. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. Jg. 48, 462–492, 1996
  25. Claudia Vogel: Einstellungen zur Frauenerwerbstätigkeit. Ein Vergleich von Westdeutschland. Ostdeutschland und Großbritannien. In: Potsdamer Beiträge zur Sozialforschung Nr. 11. Dezember 2000, abgerufen am 18. Januar 2009 (PDF, ISSN-Nr. 1612-6602)., S. 1.
  26. Monika Goldmann u. a.: Gender Mainstreaming und Demographischer Wandel. In: Dokumentation zum Projekt „Gender Mainstreaming und Demographischer Wandel“. Mai 2003, abgerufen am 18. Januar 2009 (PDF, ISSN-Nr. 0937-7379).
  27. Jane Lewis, Ilona Ostner: Gender and the Evolution of European Social Policies. Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen, Arbeitspapier Nr. 4, 1994; zitiert nach: Teresa Kulawik: Wohlfahrtsstaaten und Geschlechterregime im internationalen Vergleich. In: gender...politik...online. Januar 2005, abgerufen am 18. Januar 2009 (PDF).
  28. Sigrid Betzelt: „Gender Regimes“: Ein ertragreiches Konzept für die komparative Forschung. Literaturstudie. In: ZeS-Arbeitspapier Nr. 12/2007. Abgerufen am 25. Oktober 2009 (PDF). S. 25 f.
  29. Carsten G. Ullrich, Die Akzeptanz des Wohlfahrtsstaates, Präferenzen, Konflikte, Deutungsmuster, 1. Auflage 2008, VS Verlag für Sozialwissenschaften, ISBN 978-3-531-15702-3, Seite 59
  30. Carsten G. Ullrich, Die Akzeptanz des Wohlfahrtsstaates, Präferenzen, Konflikte, Deutungsmuster, 1. Auflage 2008, VS Verlag für Sozialwissenschaften, ISBN 978-3-531-15702-3, Seite 124
  31. Carsten G. Ullrich, Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, ISBN 3-593-37893-0 Seite 227ff
  32. Carsten G. Ullrich, Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, ISBN 3-593-37893-0 Seite 230
  33. Carsten G. Ullrich, Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, ISBN 3-593-37893-0 Seite 230
  34. Carsten G. Ullrich, Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, ISBN 3-593-37893-0 Seite 233
  35. Peter Koslowski, Staat und Gesellschaft bei Kant, Mohr Siebeck Verlag, 1985, ISBN 316344914X, S. 7
  36. Inge Zelinka, Der autoritäre Sozialstaat: Machtgewinn durch Mitgefühl in der Genese staatlicher Fürsorge, LIT Verlag Münster, 2005, ISBN 3825884481, S. 81
  37. Gerd Habermann, Die Überwindung des Wohlfahrtsstaates: Ludwig Erhards sozialpolitische Alternative, in Grundtexte zur sozialen Marktwirtschaft: Das Soziale in der sozialen Marktwirtschaft, Herausgeber Karl Hohmann, Horst Friedrich Wünsche, Lucius & Lucius Verlag, 1988, ISBN 3437402080, Seite 36
  38. Gerd Habermann, Müssen Utopien sozialistisch sein?, ORDO, Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Lucius & Lucius, Stuttgart, 2004, Band 55, ISBN 3-8282-0275-6, Seite 114
  39. „Der Wohlfahrtsstaat von heute ist nicht ein bloßer Ausbau der alten Einrichtungen der Sozialversicherung und Sozialfürsorge, wie sie etwa in Deutschland durch Bismarck geschaffen worden waren. Er ist inzwischen in immer mehr Ländern zu einem Instrument der sozialen Revolution geworden, deren Ziel die möglichst vollkommene Gleichheit der Einkommen und Vermögen […] ist.“ Wilhelm Röpke: Jenseits von Angebot und Nachfrage. 1958, S. 232
  40. Wilga Föste, Grundwerte in der Ordnungskonzeption der Sozialen Marktwirtschaft, Metropolis-Verlag, 2006, ISBN 3895185760, S. 587; Zitat aus: Friedrich August von Hayek: Die Verfassung der Freiheit. Übersetzt von Ruth Temper, Dietrich Schaffmeister und Ilse Bieling, Mohr Siebeck, Tübingen 1991, S. 354
  41. Thomas Straubhaar: Ökonomik der Reform. Nach Michael Wohlgemuth: Wer hebt die unsichtbare Hand? nzz, 28. Juni 2004, S. 13.
  42. Dabei sieht Offe das Hauptproblem weniger in einer Überbeanspruchung der ökonomischen Ressourcen durch den modernen Wohlfahrtsstaat als im schwindenden Legitimationspotenzial „distributiver Pazifizierung“, also der versuchten Stabilisierung durch staatliche Umverteilung. Claus Offe: Strukturprobleme des kapitalistischen Staates. Aufsätze zur Politischen Soziologie, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1972, S. 113f.
  43. André Gorz: Kritik der ökonomischen Vernunft. Berlin 1989, S. 190
  44. André Gorz: Kritik der ökonomischen Vernunft. Berlin 1989, S. 190, vgl. auch S. 261: Der Wohlfahrtsstaat „war jedoch niemals Produzent von Gesellschaft …“
  45. André Gorz: Kritik der ökonomischen Vernunft. Berlin 1989, S. 335.
  46. Die Zeit 2/2001.

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  • Schwedischer Wohlfahrtsstaat — Der schwedische Wohlfahrtsstaat (auch als Folkhemmet bezeichnet) wurde als politisches Projekt ab den 1930er Jahren aufgebaut. Seinen Höhepunkt erreichte er in den 1970er Jahren, als er alle Bürger vom Kleinkind (über die kommunale… …   Deutsch Wikipedia

  • Peronist — Juan Perón, Begründer und Führungsfigur der peronistischen Bewegung (Aufnahme von 1947) Der Peronismus bezeichnet eine politische und gesellschaftliche Bewegung in Argentinien, die seit den 1940er Jahren besteht. Benannt ist sie nach ihrem… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaftsethik — Gegenstand der Wirtschaftsethik ist die Anwendung ethischer Prinzipien auf den Bereich wirtschaftlichen Handelns. Zentrale Werte sind dabei Humanität, Solidarität und Verantwortung.[1] Die Rechtfertigung wirtschaftsethischer Normen ergibt sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Peronismus — Juan Perón, Begründer und Führungsfigur der peronistischen Bewegung (Aufnahme von 1947) Der Peronismus bezeichnet eine politische und gesellschaftliche Bewegung in Argentinien, die seit den 1940er Jahren besteht. Benannt ist sie nach ihrem… …   Deutsch Wikipedia

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