Wirtschaftsintegration

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Unter wirtschaftlicher Integration werden Prozesse verstanden, die darauf abzielen mehrere Teileinheiten (z. B. Staaten) zu einer größeren Einheit (z. B. europäischer Wirtschaftsraum) zusammenzuführen (Integration als Prozess). Der Begriff wird aber auch verwendet, um das Ausmaß zu charakterisieren, in dem diese Einheit hergestellt ist (Integration als Zustand).

Wirtschaftsintegration bildet somit einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs. Sie ist eine internationale Ordnungspolitik bestehend aus Regeln und Institutionen, denen sich die Staaten unterwerfen und somit teilweise ihre bisherige Souveränität einschränken. Diese Ordnung kann nach dem Freihandelsprinzip oder zentralverwalterisch (wie im ehemaligen Ostblock) organisiert sein.

Wirtschaftsintegration kann global oder regional (bezogen auf eine benachbarte Staatengruppe) ausgerichtet sein.

Inhaltsverzeichnis

Ziele

1. Wirtschaftliche Ziele: Förderung des Wirtschaftswachstums basierend auf internationale Arbeitsteilung. Im Vordergrund steht die Theorie der komparativen Kostenvorteile nach David Ricardo, wobei sich die Staaten auf die Produktion der Produkte konzentrieren, bei deren Produktionsprozess sie den (vergleichsweise, aber nicht notwendig absolut) größten Kostenvorteil haben. Im Gegenzug tauschen sie diese Produkte gegen Güter, bei denen sie vergleichsweise die größten Nachteile haben.

2. Nicht-wirtschaftliche Ziele: Im Mittelpunkt steht die Sicherung des internationalen Friedens.

Stufen der Integration

Wirtschaftliche Integrationsprozesse werden typischerweise in mehrere Abstufungen eingeteilt, die aber bei Integrationsprozessen nicht zwangsläufig der Reihe nach durchlaufen werden[1]:


  1. In einer Freihandelszone auf Basis eines Freihandelsabkommen werden im Innenverhältnis die Zölle und tarifäre Handelshemmnisse der beteiligten Länder abgeschafft, jedoch nur für innerhalb der Freihandelszone erstelle Güter. Im Handel mit Drittländern legen die Länder weiterhin selbstständig die Zölle fest. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungszeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind. Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation, Nordamerikanisches Freihandelsabkommen
  2. In einer Zollunion wird zusätzlich eine gemeinsame Zollpolitik gegenüber Drittländern umgesetzt. Ursprungszeugnisse entfallen. Beispiele: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Mercosur
  3. In einem Gemeinsamen Markt werden zusätzlich zur Zollunion nichttarifäre Handelshemmnisse (z.B. Normen, Gesetze) abgebaut, so dass auf der Outputseite ein gemeinsamer Gütermarkt entsteht. Auf der Inputseite des gemeinsamen Marktes werden die Hemmnisse bei Dienstleistungen, Arbeitskräften und Kapital beseitigt. Beispiel: Europäischer Binnenmarkt
  4. In einer Wirtschaftsunion wird darüber hinaus zum einen die sektorale Wirtschaftspolitik (z. B. Agrar) koordiniert oder gar vereinheitlich. Beispiel: Gemeinsame Agrarpolitik der EU.
  5. In einer Währungsunion werden dauerhaft die Wechselkurse fixiert, bei gleichzeitiger vollständiger Konvertibilität oder Einführung einer gemeinsamen Währung. Beispiel: Europäische Währungsunion

Andere Arten der Integration

Grundsätzlich kann man zwischen der funktionellen und institutionellen Methode der Wirtschaftsintegration unterscheiden.

  • In einer Präferenzzone werden die Zölle für bestimmte Güter abgebaut. Dies kann auch einseitig geschehen. Ein Beispiel bilden die Präferenzzölle der EU für die Afrikanisch-Karibisch-Pazifische Staatengruppe (ehem. Kolonialstaaten von EU-Staaten)
  • In einer gemeinsamen Marktordnung werden sektorspezifisch einheitliche ökonomische Rahmenbedingungen geschaffen (z. B. EU-Agrarmarkt)


Einzelnachweise

  1. WU Wien: 3 Regionalismus und Globalisierung in WIRTSCHAFTSGESCHICHTE, GLOBALER KAPITALISMUS, von Ingo Andruchowitz

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