- Berthold Wehmeyer
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Berthold Wehmeyer (* 1925 in Berlin; † 11. Mai 1949 ebenda) war der letzte in West-Berlin zum Tode verurteilte und hingerichtete Straftäter.
Der gelernte Schlosser Wehmeyer war zusammen mit seinem namentlich nicht bekannten Begleiter am 22. April 1947 zu einer sogenannten Hamsterfahrt in die Prignitz aufgebrochen. In Wusterhausen lernten sie am nächsten Tag die 61-jährige Eva Kusserow aus Berlin-Weißensee kennen, die sich ebenfalls auf Hamsterfahrt befand. Am selben Abend trafen sich die drei in Wusterhausen wieder. Während Wehmeyers Bekannter und Kusserow ihre Tauschwaren erfolgreich gegen Kartoffeln tauschen konnten, blieb Wehmeyer erfolglos. Um in den Besitz der 20 kg Kartoffeln der Eva Kusserow zu gelangen, erwürgten Wehmeyer und sein Bekannter die Frau. Zusätzlich dazu wurde sie vergewaltigt. Die beiden Verurteilten versteckten die Leiche der Frau auf einem Feld bei Wusterhausen, wo sie am 28. April 1947 gefunden wurde.
Wenige Tage später wurden Wehmeyer und sein Bekannter als Tatverdächtige von der Berliner Kriminalpolizei ermittelt und festgenommen. Mit den damaligen Mitteln der Kriminaltechnik gelang es jedoch nicht, die Schuld für den Mord eindeutig einem der beiden Verdächtigen zuzuordnen, zumal sich die Beiden gegenseitig beschuldigten. Wehmeyers Bekannter widerrief später seine Geständnisse und belastete zusammen mit seiner Frau den verdächtigen Berthold Wehmeyer als Haupttäter. In einem psychiatrischen Gutachten wurde Wehmeyer außerdem attestiert, er sei ein „grobschlächtiger Gewalttäter“ mit „ungewöhnlichem Sexualtrieb“. Er war im Alter von sechzehn Jahren bereits in einem anderen Fall wegen Raubes verurteilt worden. Seinem Bekannten dagegen wurde eine normale Sexualität bescheinigt.
Im Prozess vor dem Berliner Schwurgericht wurde Berthold Wehmeyer am 5. Juli 1948 als Haupttäter auf Grundlage des nach Kriegsende von den Besatzungsmächten wieder eingesetzten Reichsstrafgesetzbuchs von 1871 wegen Mordes zum Tode auf dem Schafott und wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Mitangeklagte erhielt wegen Beihilfe zum Mord eine Strafe von sechs Jahren Gefängnis. Die von Wehmeyers Verteidiger eingereichte Revision des Urteils wurde zurückgewiesen. Wehmeyers Gnadengesuch blieb ebenfalls erfolglos. Ein erster Hinrichtungstermin am 10. Mai 1949 wurde verschoben, da Wehmeyers Anwalt einen neuen angeblichen Zeugen benannte und eine Neuaufnahme des Prozesses beantragte. Dieser Antrag wurde umgehend abgelehnt und Berthold Wehmeyer wurde in den frühen Morgenstunden des 11. Mai 1949 im Hinrichtungsraum des Berliner Gefängnisses in der Lehrter Straße mit dem Fallbeil enthauptet.
Am 8. Mai 1949 war zwar für die drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands (ohne Berlin) das Grundgesetz verabschiedet und damit auch die Todesstrafe abgeschafft worden. Das Grundgesetz wurde jedoch erst am 12. Mai 1949 von den Westalliierten genehmigt und trat am 23. Mai 1949 in Kraft. In West-Berlin, das bis zur deutschen Wiedervereinigung 1990 nicht zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehörte, wurde die Todesstrafe durch den West-Berliner Senat in Absprache mit den Westalliierten am 20. Januar 1951 per Beschluss teilweise abgeschafft. Bis dahin wurden Todesurteile in lebenslange Haft umgewandelt. Für den Fall besonders schwerer Verstöße gegen das alliierte Kriegswaffenkontrollratsgesetz und im Fall von Sabotage gegen Einrichtungen und Angehörige der Alliierten blieb die Gerichtsbarkeit der Alliierten in Kraft, die auch eine Verhängung der Todesstrafe in West-Berlin vorsah. Erst mit dem Ende der alliierten Besatzung Berlins nach der Wiedervereinigung wurden auch diese Strafe abgeschafft.
Quellen und Literatur
- Berliner Zeitung vom 25. Mai 2002
- Berliner Zeitung vom 9. Mai 2009 (Mord auf Hamsterfahrt)
- Der Tagesspiegel vom 10. Mai 2009 (Gnadenlos)
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